Beiträge von Der Aufpasser

    Danke! Aber den AG wechseln sehe ich nicht ein. Bin jetzt 6 Jahre dabei und bekomme immer wieder mit, wie versucht wird, Kollegen auszubremsen. Ich habe mir
    geschworen, wenn mir einer auf die Zehen tritt, zurückzutreten. Fast alle Fälle, die bei meinem Arbeitgeber vor Gericht gelandet sind, hat er verloren.
    Deshalb bin ich guten Mutes. Jetzt werde ich erstmal abwarten, was der Dienstplan Juli sagt. Die verlorenen Stunden, die ich mit meinem Jahresurlaub ausgleichen muss, damit am Monatsende noch was übrig bleibt, werde ich mir auf die ein- oder andere Art wieder zurückholen.
    Leider wird immer wieder versucht, unbequeme Mitarbeiter auf diese Art aus dem Unternehmen zu drängen. Das spart Abfindungen .
    Ruhigen Dienst!

    Das kommt darauf an, was Dein Arbeitsvertrag sagt. Steht da, das Du nach Tarif bezahlt wirst, steht Dir natürlich der Tariflohn mit all seinen Zulagen zu.
    So wie ich das sehe, kannst Du Deine Forderungen, so Du nach Tarif entlohnt wirst, nachfordern. Verjährungsfrist ist da (glaube ich) 4 Jahre. Am besten: Nachforderungen anmahnen mit einer angemessen Frist. Sollte das alles nichts bringen, sollte ein Gang vor das Arbeitsgericht ins Auge gefasst werden. Bewachungsunternehmen verlieren in der Regel fast alle ihre Prozesse gegen ihre Beschäftigten. Leider wehrt sich nur ein kleiner Teil gegen solche Willkür.


    Gruss
    der Aufpasser

    Hallo Kollegen!
    Ich habe das ein kleines Problem mit meinem Arbeitgeber. Zur Sache:
    Mein Dienst laut Dienstplan und Dienstanweisung beginnt in einem Objekt um 16.00 Uhr. Jetzt wurde neben diesem Objekt eine Behindertenwerkstatt gebaut, die aber nichts mit meinem eigentlichen Bewachungsbereich, den ich laut Dienstanweisung zu überwachen habe, zu tun hat. Jetzt meint mein Arbeitgeber, das ich die Behindertenwerkstatt um 18.00 Uhr zu Schliessen habe, obwohl ich dafür meinen eigentlichen Aufgabenbereich für ca. 15 Minuten verlassen muss. Mit dem Auftraggeber, für den ich die Bewachung um 16.00 Uhr übernommen habe, ist dies nicht abgesprochen. Es existiert auch keine offizielle Dienstanweisung für das andere Objekt. Da ich der Meinung bin, mit der Betreuung des anderen Objektes meine Dienstvorschriften zu verletzen, und mir auch in keiner Weise eine schriftlich kenntlich gemacht wurde, das ich während dieser Zeit abgesichert bin, habe ich diese Schliessung des anderen Objektes verweigert. Meine Begründung: Wenn während der Zeit meiner Abwesenheit in dem eigentlichen Objekt ein Schadensereignis stattfindet, das ich bei Anwesenheit hätte verhindern können, oder zu dessen Aufklärung ich bei Anwesenheit beitragen könnte, bin ich erst einmal haftbar zu machen. Weiterhin darf ich Anweisungen, die offensichtlich gegen Dienstvorschriften verstossen, auch gar nicht befolgen. Ausserdem, wenn unser Auftraggeber drauf kommt, das während der Zeit, in der er davon ausgeht, das sein Objekt gut betreut wird, wofür er gutes Geld bezahlt, die Leute für einige Zeit gar nicht da sind, garantiert sämtliche Verträge mit meinem Arbeitgebe kündigen wird. Da wir für diesen Auftraggeber mehrere
    Objekte betreuen, blieben da gleich mehrere Kollegen auf der Strecke.Jetzt wurden mir, ob meiner Weigerung, alle Stunden für dieses Objekt ausgeplant, so dass ich diesen Monat mit 150 Stunden nach Hause gehe.Gott sei Dank habe ich noch andere Objekte, auf denen ich eingewiesen bin, so das ich davon ausgehe, das sich die Sache im nächsten Monat Stundenmässig wieder einpendeln wird. Dazu kommt nocht, das auf meine Fragen nach Absicherung immer die selbe Antwort kam: Ja, das können Sie ruhig machen, das ist mit der Geschäftsleitung (unserer Firma) so besprochen. Hier wird doch schon fast Nötigung betrieben, sich über Dienstvorschriften hinwegzusetzen, wo doch jede Socke, die nicht in der richtigen Farbe ist, gleich moniert wird.
    Wie ist Eure Meinung?
    Danke für Eure Beiträge.


    Der Aufpasser