Hallo!
Ich habe Ende letzten Monats einen Motorradunfall gehabt und mir unter anderem das Kahnbein an der linken Hand gebrochen, das jetzt operiert wird. Mein behandelnder Chirurg sagte mir, das ich mit der Schiene erst wieder zur Arbeit gehe, wenn der Sommer am Ende und die Tage kürzer werden. Ende Oktober, da keine Berufsgenossenschaft die Haftung für meine Arbeit trotz Gips übernehmen würde. Kann doch wohl nicht
sein! Ich brauche auf meinen Rundgängen doch nur Türen auf/- und wieder abschliessen. Mein Arbeitgeber ist natürlich auch nicht begeistert, und ich habe Schiss, nach 6,5 Jahren meinen Job zu verlieren. Hat jemand Ahnung, wie die Rechtslage aussieht?
Gruss
Achim hirn