Arbeiten mit Gipsschiene?

  • Hallo!


    Ich habe Ende letzten Monats einen Motorradunfall gehabt und mir unter anderem das Kahnbein an der linken Hand gebrochen, das jetzt operiert wird. Mein behandelnder Chirurg sagte mir, das ich mit der Schiene erst wieder zur Arbeit gehe, wenn der Sommer am Ende und die Tage kürzer werden. Ende Oktober, da keine Berufsgenossenschaft die Haftung für meine Arbeit trotz Gips übernehmen würde. Kann doch wohl nicht
    sein! Ich brauche auf meinen Rundgängen doch nur Türen auf/- und wieder abschliessen. Mein Arbeitgeber ist natürlich auch nicht begeistert, und ich habe Schiss, nach 6,5 Jahren meinen Job zu verlieren. Hat jemand Ahnung, wie die Rechtslage aussieht?


    Gruss


    Achim hirn

  • Wie die Rechtslage ist kann ich dir auch nicht sagen. Aber stell dir mal vor du bist auf Rundgang und auch für was auch immer für einen Grund Stolperst du und an dein Arm Bricht dann nochmals oder schlimmer du brichst dir den Fuss dabei. Das Zahlt dann keine Krankenkasse da du ja dann arbeiten gegangen bist obwohl du Krankgeschrieben warst.


    Und sofern ich mich richtig erinner, kann man wegen Krankheit nicht gekündigt werden da müssen dann andere Gründe her und ob die bestand halten bei einer Kündigung wage ich zu bezweifeln (Bitte klärt mich auf wenn das nicht mehr stimmt)

  • Schreibe Krankenkasse und BG an. Erkläre ihnen deine Befürchtungen und warte, was sie schreiben.


    Wenn sie schreiben, dass du arbeiten kannst, ist es ok. Wenn nein, legst du deinem Chef die Schreiben vor. Er sieht, dass du es versucht hast. Mehr geht dann nicht.



    Aber insgesamt schade, dass es schon so weit gekommen ist...

  • [quote author=Der Aufpasser link=topic=7197.msg66160#msg66160 date=1247689849]
    nee, das ist eine allgemeine Fehlannahme, das man bei Krankheit nicht gegündigt werden kann, deshalb meine
    Jobangst
    [/quote]
    hab mal ein bischen googelt


    Zitat

    Kündigung aus personenbezogenen Gründen
    Ein Kündigungsgrund aufgrund der Person des Arbeitnehmers liegt immer dann vor, wenn der Arbeitnehmer nicht mehr geeignet ist, die Arbeitsleistung zu erbringen, z.B.:
    Mangelnde Eignung für die geforderte Arbeit


    Häufige oder längere Erkrankungen.
    Bei diesem Grund muss der Arbeitgeber nachweisen, dass mit einer baldigen Verbesserung des Gesundheitszustandes nicht gerechnet werden kann. Eine nur kurze Krankheit, die zudem nicht auf Dauer besteht, z.B Armbruch, Blinddarm, ist kein Kündigungsgrund. Ferner muss die Erkrankung des Arbeitnehmers zu erheblichem Beeinträchtigungen der betrieblichen Interessen führen. Als erhebliche Beeinträchtigung der Interessen des Arbeitgebers sieht es die Rechtsprechung als ausreichend, daß finanzielle Einbußen des Arbeitgebers z.B. durch Lohnfortzahlungen bestehen. Dabei ist jedoch zu beachten, daß die Lohnfortzahlungen über sechs Wochen hinaus geleistet werden müssen.


    hier der Link:http://www.verbraucher-urteile…faqkuendigungcontent.html

    Einmal editiert, zuletzt von Mapi ()

  • ....wenn man krank ist, ist man krank. Das haben die Arbeitgeber so hinzunehmen ob es ihnen passt oder nicht. Viele versuchen aber den "kleinen" - Wachmann einzuschüchtern, da kommt es darauf an, persönlichkeit zu zeigen in dem man sich nicht selber gesund "schreibt". Das verschafft Eindruck und Respekt.

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