Beiträge von badisch_nsl

    Das mag durchaus in vielen Fällen so sein. Jedoch ganz bestimmt nicht in allen... gerade in großen Firmen schaut auch heute noch die Regel so aus, dass die Angestellten Marke "Schreibtischtäter" über ein Zeitkonto verfügen, das innerhalb eines bestimmten Zeitraums ausgeglichen sein muss.

    [quote author=GeorgOs link=topic=5223.msg45882#msg45882 date=1217437729]
    Keiner meiner Bekannten lässt im übrigen den Hammer fallen wenn seine 8h Stunden im Büro um sind. Und glaubt mal nicht, dass da die Überstunden bezahlt werden. [/quote]


    Nein, die haben dafür ein Zeitkonto... nicht umsonst "stechen" die ihre Zeit, wenn sie kommen und gehen...


    Achja, wenn bei uns zur Übergabezeit grad die Kacke am dampfen ist, geht auch keiner der abgelösten Schicht. Da wird dann auch solange geholfen, bis wieder "Normalbetrieb" herrscht.
    Nur: Die Zeit wird dann ebenfalls bezahlt...

    [quote author=micaschi link=topic=5223.msg45876#msg45876 date=1217433210]
    Das ist aber ausschließlich sein Problem. Wer sich für einen Arbeitgeber entscheidet, entscheidet sich auch für den entsprechenden Fahrweg. Er soll sich bitte anschließend nicht beschweren, schon gar nicht seine Kollegen deswegen "sitzen lassen". Die können nämlich wirklich von allen am wenigsten dafür ...
    [/quote]


    Sicher ist das das Problem des Wachmanns.


    Nur, wenn er für die 15 unbezahlten Minuten eine ganze Stunde länger unterwegs ist, kann und will ich das so nicht wirklich hinnehmen.
    Dann soll der Dienstbeginn hochoffiziell um die 15min vorverlegt werden, und schon ist das Spektakel in trockenen Tüchern.


    Es kann doch nicht sein, dass hier jeden Tag 15min verschenkt werden, und dafür noch eine ganze Stunde länger von zuhause weg.

    Georg


    wie gesagt, bei uns kein Thema, hier gilt Dienstbeginn wie bereits erläutert 13:45, 21:45 und 05:45... Und Dienstende jeweils 14:00, 22:00 und 06:00 Uhr... bezahlt werden auch 8,25h...



    @pepper


    Das Thema hatten wir schon im BR... und dreimal darst du raten, wer sich durchgesetzt hat...
    Fortan ist das Thema bei uns im Betrieb durch. Übergabe ist Dienst und folglich auch so zu bezahlen. Dementsprechend gibt es bei uns überlappende Dienstzeiten.


    ...denn nur so kann der Arbeitgeber auch fordern, dass der Mitarbeiter 15min früher kommt.

    Anders gesagt: Übergabe ist Dienst und somit auch als Dienst zu bezahlen.
    Wird das nicht bezahlt, gibt es für mich keine Grundlage für den Arbeitgeber, über DA eine Übergabezeit zu definieren und zu fordern, dass der Wachmann vor der eigentlichen Dienstzeit vor Ort ist.

    Zitat

    ...die Frage nach einer Vergütung stellt sich eigentlich nicht wirklich.


    Das sehe ich eindeutig anders.
    Für jemanden, der mit öffentlichen Verkehrsmitteln anreist kann das einen erheblichen Unterschied darin machen, wie lange er effektiv unterwegs ist. So kann es durchaus bedeuten, dass 15min früher am Objekt mehr als eine Stunde früher daheim losfahren bedeutet.


    Und wenn diese 15min dann nicht bezahlt werden kann ich durchaus verstehen, dass hier dann gestreikt wird. Der Arbeitnehmer "schenkt" quasi seinem Arbeitgeber 1 ganze Stunde Freizeit...



    Und sorry, wer tatsächlich glaubt, wer intern eine Ablösezeit vereinbart hat und daher freiwillig 15min vor DB kommt, und dafür bei Dienstende der Kollege 15min früher kommt, schenkt seinem Arbeitgeber nichts, der lügt sich in die Tasche... denn auch hier findet eine Übergabe statt und die Wachleute sind eine gewisse Zeit gleichzeitig im Objekt und tauschen dienstliche Angelegenheiten aus... ergo sind beide im Dienst...

    Es wurde hier glaub ich auch schon angesprochen, aber irgendwie ging niemand drauf ein...


    Ihr habt ein Objekt, in dem laut DA Dienstzeit von 06:00 bis 18:00 ist. Zur Übergabe steht drin, jeweils 15min vorher. Dienstende ist aber noch immer um 18:00 Uhr.


    Jetzt gibts nichts großes zu übergeben, der Kollege geht um 17:50 aus dem Objekt raus, setzt sich ins Auto und baut um 18:00 Uhr in 10km Entfernung zum Objekt einen schweren Unfall...


    ...was sagt da die BG dazu?

    Zum Thema DA:


    Nein, Ablösezeiten stehen nicht in jeder DA drin. Mir sind einige Fälle bekannt, die tatsächlich so sind wie von DH beschrieben.


    Wir selbst haben auch keine Ablösezeiten in der DA stehen. Allerdings ist das bei uns anders gelöst.
    Dienstbeginn 13:45, 05:45, 21:45... Dienstende 22:00, 06:00, 14:00. Somit stehen 15min für die Übergabe zur Verfügung, die auch bezahlt werden.
    Einfache Sache... die aber bei 12h-Schichten so nicht machbar ist... 12h sollten Maximum sein.


    Und die Formel "Ich löse früher ab, werde dafür auch früher abgelöst" ist in Sachen "Übergabe" auch nicht so glücklich, da eine Übergabe dann trotzdem unbezahlt stattfindet... während der Übergabe sind schießlich immer mindestens 2 Wachleute gleichzeitig anwesend... und man kommt dabei dann auch über die 12h Arbeitszeit hinaus.


    Ergo: Will der Arbeitgeber eine funktionierende Übergabe, muss er die Zeit, die dafür benötigt wird auch bezahlen.

    Als katasrophal würde ich das nicht wirklich bezeichnen.
    Lediglich der Zustand der Infrastruktur könnte man so bezeichnen - aber das ist kein Fehler der Politik des Staates, als vielmehr ein Problem der Unternehmenspolitik.


    Wenn eben das Unternehmen Gelder zweckentfremdet bzw. gar nicht einsetzt, anstatt dafür zu verwenden, wofür sie bezahlt werden, dann kommt es zwangsläufig zu derartigen Zuständen.
    Bund und Länder zahlen einen Haufen Geld dafür, dass die Bahn den Nahverkehr bereitstellt. Dazu gehört auch der Unterhalt und Instandsetzung der Infrastruktur... nur macht das die Bahn leider nicht im erforderlichen Maße, sondern verwendet dieses Geld anderweitig, bzw. gar nicht und schönt dadurch ihre Zahlen... ein Gewinn von einer knappen halben Milliarde Euro im Nahverkehr macht sich doch eindeutig besser, will man an die Börse...

    Och, auch das ist eine alte Geschichte...


    Und wie gesagt: Ich kenn mich da doch ein wenig aus... hab auch schon die UBK getragen, als KiN...


    Nochmal: Würden die Gelder, die Bund und Land zahlen, bestimmungsgemäß eingesetzt, gäbe es keinen derart hohen Überschuss im Nahverkehr.
    Daher dürfte eigentlich die Kürzung der Gelder keine Auswirkung haben, nur der Überschuss wäre schmäler - was sich in Sachen Börsengang halt nicht gut macht.


    Wenn ich Geldgeber wäre und müsste mit ansehen, dass mit meinem Geld alles gemacht wird, nur nicht das, was ich damit bezwecken will, würde ich auch den Rotstift ansetzen.

    ok, dann nicht als "Subunternehmer"...


    ...dennoch wurde wohl eine beauftragte Leistung schlichtweg nicht erbracht, kann man den Berichten in den seriösen Medien glauben.


    Und der Rest meines Posts bleibt trotzdem stehen, nachdem ein Vertrag zum Preis X nur dann eingegangen werden sollte, wenn man mit dem vereinbarten Preis X auch alle Vertragsbestandteile gänzlich erfüllen kann.


    ...und dass die Bahn als Konzern Gelder nicht da einsetzt, wofür sie eigentlich gedacht sind, ist auch nichts neues... Mehdorn will mit allen Mitteln den Börsengang. War schon zu meinen Zeiten ein großes und wichtiges Thema...
    Und da macht sein ein Überschuss im Nahverkehr durchaus gut - den man allerdings dann nicht hätte, würden die Gelder vom Auftraggeber Bund/Land bestimmungsgemäß eingesetzt...

    [quote author=bahn-popeye link=topic=5173.msg45522#msg45522 date=1216883098]
    Die Sicherheitsleistungen, die von "DB Sicherheit" (und nicht von anderen Konzernstellen wie DB Regio oder DB Fernverkehr) erbracht werden, sind an ein Budget gebunden. Wenn die Besteller (Land/Bund) Sicherheitsleistungen von uns wollen, müssen sie auch das entsprechende Geld bereitstellen. Da jedoch die Bundesmittel für den ÖPNV gekürzt wurden und die meisten Bundesländer auch nicht grade sehr liquide sind, dürfte eher Druck auf DB Regio ausgeübt werden die Dienstleistung billiger zu erbringen.
    [/quote]


    Naja... es sieht wohl eher so aus, dass Bund/Land den Auftrag "Bereitstellung ÖPNV" mit bestimmten Bedingungen an DB Regio vergeben hat.
    Zu diesen Bedingungen zählt eben auch, die Züge mit (Sicherheits)Personal auszustatten, zu bestimmten Zeiten mehr, zu anderen weniger. Alles im Preis enthalten...


    DB Regio vergibt nun diesen Teilauftrag weiter an DB Sicherheit - die fungieren quasi als Subunternehmer für den Hauptauftragnehmer. Die DB Regio hat kein eigenes Sicherheitspersonal.
    Und da DB Regio selbst Personal eingespart hat, dürfen die Sicherheitsbegleiter auch gleich noch als Kontrolleur fungieren und Fahrkarten kontrollieren - was vom Auftraggeber (Bund/Land) so auch nicht gewollt ist.
    Und wenn nun der Auftraggeber moniert, dass vertragliche Vereinbarungen nicht gehalten werden, kann hier eigentlich nicht das Argument kommen "dann muss der Auftraggeber eben mehr zahlen" - sorry: Wenn man einen Vertrag zum Preis X eingeht, dann muss man auch in der Lage sein, diesen Vertrag zu diesem Preis X vollständig zu erfüllen. Kann man das nicht - Finger weg.


    Andererseits: Das Geld, das Bund/Land für diesen Auftrag zahlt, würde ausreichen. Man muss es eben auch dort einsetzen, wofür es gedacht ist.
    Das ist aber das "System Bahn" - Gelder, die vom Staat für eine bestimmte Leistung kommen werden zweckentfremdet verwendet.
    Ich kenn mich da ein klein wenig aus, war mal KiN...

    [quote author=cdn94 link=topic=5165.msg45283#msg45283 date=1216668664]
    Was willst Du damit sagen?[/quote]


    Genau das, was ich geschrieben habe.


    Was hat die Tatsache der Rechtstaatlichkeit mit der hier besprochenen Problematik zu tun - oder warum sollen diese Maßnahmen illegal sein, nur weil wir in einem Rechtstaat leben?


    Die Rechtstaatlichkeit gibt dem Bürger die Möglichkeit, jegliche Maßnahmen des Staates gegenüber dem Bürger gerichtlich auf dessen Rechtmäßigkeit überprüfen zu lassen.

    Ich mache dem einzelnen Wachmann ganz sicher keinen Vorwurf darüber, dass er nicht immer im Zug ist...
    Aber auch ich, der sich als Dienstleister im Bewachungsgewerbe recht gut auskennt, mache hier einzelnen SMA der Bahnsicherheit durchaus auch einen Vorwurf, wenn es um kundenunfreundliches Auftreten geht - das kommt leider recht oft vor. Und wenn davon der Auftraggeber erfährt, hat das in aller Regel ebenfalls Auswirkungen der einen oder anderen Art...


    Und so gesehen hängt es mitunter doch am einzelnen Wachmann, ob ein Auftrag gehalten werden kann oder ob man ihn verliert. Das ist bei der Bahn nichts anderes als z.B. im Werkschutz für das nächste Stahlwerk.


    [quote author=sgt, pepper link=topic=5173.msg45271#msg45271 date=1216658985]
    Das es da zu Unregelmäßigkeiten gekommen ist, kann man doch sicher kaum dem einzelnen Wachmann anlasten, sondern eher dem Auftraggeber, der über den Einsatz entscheidet, eventuell noch der Einsatzleitung, die den Einsatz koordiniert.
    [/quote]


    Moment - Auftraggeber wäre hier die öffentliche Hand in Form des dortigen Verkehrsverbunds und das Bundesland, das den Auftrag vergibt. Die Bahn fungiert dort als Auftragnehmer.
    Und dem Auftraggeber kann man sicher keinen Vorwurf machen, denn der entscheidet hier nicht über den Einsatz - er beauftragt ihn aber, und erwartet eine vertragsgemäße Verteilung der Einsätze.


    Vorwurf kann man hier jedem machen, der mit seinem Verhalten dafür sorgt, dass die Züge nicht so besetzt sind, wie es die Verträge vorsehen.
    Das fängt beim Auftragnehmer an, der nicht genügend Personal bereitstellt, geht beim Einsatzleiter weiter der sein vorhandenes Personal nicht effizient einsetzt und hört beim einzelnen Wachmann auf, der lieber ständig in Grüppchen im Bahnhof steht und Kaffee trinkt, anstatt sich in die Züge zu begeben.

    Das Argument, die Bahn stelle nicht genügend Sicherheitspersonal zur Verfügung, zieht inzwischen übrigens auch politische Kreise... so kürzlich ein Spiegelbericht, nachdem die Bahn mindestens 1 Großauftrag verliert - Nahverkehr im Ruhrgebiet, nicht zuletzt auch deshalb, weil vertragliche Vereinbarungen nicht gehalten werden:


    Zitat

    Inzwischen klagen Verkehrsverbünde nicht nur über ein mangelhaftes Schienennetz, sondern auch über miese Dienstleistungen:


    * Bei heimlichen Kontrollen auf Nachtlinien im Ruhrgebiet will der VRR entdeckt haben, dass die Bahn nur bei 17 Prozent aller Fahrten nach 19 Uhr Sicherheitspersonal an Bord hatte. Vereinbart waren laut VRR zusätzliche Zugbegleiter bei 90 Prozent aller Spätfahrten - die DB Regio bestreitet das;


    Quelle: Spiegel


    Insofern muss ich mapi da Recht geben... auch ich, der relativ oft mit der Bahn unterwegs ist, auch in den späten Abendstunden, sehe so gut wie nie Sicherheitspersonal in den Zügen.


    Eigentlich eine Schande, wenn man bedenkt dass das Nahverkehrsangebot staatlich subventioniert ist und somit durch uns alle finanziert wird - das Geld aber von der Bahn nicht dort eingesetzt wird, wo es eigentlich hin soll.


    Hoffentlich werden noch weitere Aufträge gekündigt, damit die Bahn mal aufwacht. Es gibt zahlreiche Wettbewerber, die warten nur auf ihre Chance...

    [quote author=drago link=topic=5173.msg45142#msg45142 date=1216415583]
    Laufen rum in einer Uniform die der der Bundespolizei unheimlich ähnelt und machen einen auf dicke Backe. [/quote]


    Wobei man fairerweise sagen sollte, dass die BSG ihre Dienstkleidung schon länger hat, als die neue blaue der BPol unterwegs ist...

    [quote author=cdn94 link=topic=5165.msg45227#msg45227 date=1216579206]
    Da wir aber immer vorgeben in einem Rechtsstatt zu leben sind diese Methoden illegal.
    [/quote]


    Vielleicht solltest du mal nachschlagen, was "Rechtsstaat" bedeutet...

    [quote author=Pfortenspezi link=topic=5148.msg45036#msg45036 date=1216217137]
    Wir sind davon ausgegangen das solche zusätzlichen Umfangreichen betriebsinternen Arbeiten eine höhere Entlohnung rechtfertigen.[/quote]


    Tja, solche Aufgaben gehören zu den normalen Tätigkeiten eines Werkschutzes... den reinen Pförtner hingegen... gibt es fast nicht mehr.
    Ich denke auch nicht, dass eure Firma einen "Pförtnerdienst" beauftragt, sondern doch eher einen Sicherheitsdienstleister, d.h. z.B. dass die Mitarbeiter des Dienstleisters mindestens eine Unterweisung nach §34a GewO benötigen - die würde ein reiner Pförtner nicht brauchen, da hier keine Bewachungstätigkeit ausgeübt wird.


    [quote author=Pfortenspezi link=topic=5148.msg45036#msg45036 date=1216217137]
    Werden auch höhere Löhne gezahlt, wenn der Anspruch der Pförtnertätigkeit größer ist oder ist das egal??
    [/quote]
    Wie schon anderweitig erwähnt, hängt das nicht zuletzt davon ab, was eure derzeitige Firma bei ihrem Auftragnehmer bestellt.
    Wird nur der normale Sicherheitsmitarbeiter bestellt, gibts den stinknormalen Lohn für den Separatwachdienst - unabhängig davon, ob der eingesetzte Mitarbeiter eine höhere Qualifikation hat und welche "Nebenarbeiten" er alles noch verrichten muss. Es kann natürlich sein, dass die Firma bereit ist, eine sogenannte Objektzulage zu zahlen, die an die Arbeitnehmer weiterzugeben ist. Das wäre eine vertragliche Vereinbarung zwischen Auftraggeber und -nehmer.


    Bestellt der Auftraggeber hingegen eine höherwertigere Leistung, die den Einsatz von Fachkräften (Werkschutzfachkraft, Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft, Fachkraft für Schutz und Sicherheit) beinhaltet, dann (und nur dann!) erhält derjenige Sicherheitsmitarbeiter, der die entsprechende Qualifikation besitzt, den tariflich höheren Lohn. Wo der in Rheinland-Pfalz derzeitig liegt, weiss ich grad nicht aus dem Kopf.


    Soweit die tariflichen Regelungen.
    Was der einzelne Arbeitnehmer mit seinem Chef aushandelt, steht noch einmal auf einem anderen Blatt. Da kann jeder frei verhandeln, und selbstverständlich auch eine übertarifliche Bezahlung aushandeln. Mit Verhandlungsgeschick kann da mitunter einiges erreicht werden, was der jeweilige Tarifvertrag so nicht hergeben würde.

    Ich möchte nur mal anmerken, dass hier ohnehin nicht viel zu machen ist... die Jungs haben einen befristeten Arbeitsvertrag bei ihrem jetzigen Arbeitgeber... also nix mit "verkaufen" an Wachdienst. Anders würde es aussehen, bestünde ein unbefristeter Arbeitsvertrag.


    Die sollten froh sein, nicht direkt auf der Straße zu stehen, sondern die Möglichkeit haben vom Dienstleister übernommen zu werden.


    Achja, Verdienst als Separatwachmann so um die 5,35 EUR/h.