Beiträge von badisch_nsl

    Das sollte im für den Arbeitsort geltenden Manteltarifvertrag geregelt sein.


    In Baden-Württemberg wäre das folgendermaßen:


    Urlaubsentgelt = Gesamtbrutto (incl. aller Zuschläge für Nacht Sonn- und Feiertag, ATZ) der letzten 3 Monate geteilt durch 65. Das ergibt den Tagessatz pro Urlaubstag.


    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall = Gesamtarbeitszeit der letzten 6 Monate geteilt durch 182. Das ergibt die Stundenzahl, die für einen Krankheitstag bezahlt wird. Der Lohn berechnet sich dann anhand dieser Stundenzahl mit 100% des Stundengrundlohns ohne Zeit-Zuschläge, dazu kommt dann noch die evtl. ATZ und möglicherweise die Mehrarbeitszulage. Beispiel: Durch die Durschnitts-Berechnung kommt man auf 9 Stunden Arbeitszeit pro Krankheitstag, dann ist der Lohn für 9 Stunden zu bezahlen als wenn man arbeiten würde, allerdings ohne Zuschläge für Nacht- Sonn- oder Feiertag.


    Womit georg.os Recht hat ist, dass bei dieser Variante der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall jeder Tag bezahlt wird, an dem man arbeitsunfähig geschrieben ist. Wenn ich von Montag bis Sonntag krank geschrieben bin, laut Dienstplan jedoch nur von Montag bis Donnerstag arbeiten müsste, bekomme ich dennoch bis Sonntag die Lohnfortzahlung.


    Der Arbeitgeber kann jedoch auch auf die Lohnfortzahlung nach dem Lohnausfallsprinzip zurückgreifen. Hier wird dann auf eine Durchschnittsberechnung verzichtet und jeder Krankheitstag so bezahlt, als hätte man laut Dienstplan arbeiten müssen - mit Abzug der im Arbeitsfall angefallenen Zuschläge für Nacht- Sonntag oder Feiertagsarbeit. In diesem Fall wäre dann jedoch wirklich nur die Bezahlung so, als wie man im Dienstplan gestanden hätte.
    Anders als bei der Durchschnittsberechnung wäre wieder von Montag bis Sonntag krank, laut Dienstplan Arbeit von Montag bis Donnerstag, dann wird auch nur Montag bis Donnerstag bezahlt, für Freitag bis Sonntag gibt es kein Geld.



    Das war jetzt nur der Fall aus Baden-Württemberg, die Tarifverträge anderer Bundesländer sind aber nicht gänzlich unterschiedlich in dieser Richtung.

    [quote author=kalle link=topic=6904.msg63882#msg63882 date=1242216890]
    Allerdings darf deren Wohnung ohne Zustimmung nicht betreten werden.


    Hätte eine Grundgesetzänderung bedeutet, Unververletzlichkeit der Wohnung, dies hätte dann auch m.M. zu weit geführt.[/quote]


    Dazu bräuchte es keine Grundgesetzänderung.
    Art. 13 GG kann unter bestimmten Voraussetzungen eingeschränkt werden (vgl. Absatz 7). Das Gesetz handwerklich gut gestrickt, und schon geht das Ganze ohne GG-Änderung.



    Was hier fabriziert werden soll, ist nichts halbes und nichts ganzes. Einfach lachhaft.

    [quote author=PEPE SCARFACE link=topic=6904.msg63494#msg63494 date=1241426349]
    aber das die waffen in den vereinen bleiben,lässt sich meiner meinung schneller realisieren,als wenn erst leute dafür eingestellt werden und ausgebildet werden müssen.
    und bis unsere regierung dafür die notwendigen gesetze erlässt,kann das auch jahre dauern.[/quote]



    Bis die Regierung die notwendigen Gesetze erlässt dauert es Jahre?
    Äh, um was geht es hier in dieser Diskussion? Unter anderem darum, dass die Regierung beschlossen hat, dass verdachtsunabhängige Kontrollen durchgeführt werden dürfen?
    Damit wurde wohl die notwendige gesetzliche Regelung geschaffen.


    Personal muss auch nicht zwangsläufig erst ausgebildet werden. Vielerorts, zumindest in größeren Kommunen gibt es bereits einen kommunalen Ordnungs- oder Vollzugsdienst welcher sich um die Überwachung der in kommunaler Kompetenz liegenden Dinge kümmert. Für die wäre es ein leichtes, auch noch diese Kontrollen durchzuführen.
    Es muss auch nicht jede kleine Gemeinde waffenrechtliche Kompetenzen haben. Bei uns liegen diese Kompetenzen einzig und alleine beim Landkreis. Dadurch sind die kleinen Gemeinden schon mal außen vor bei dieser Geschichte hier, und die Landkreise haben genügend ausgebildete Kräfte im Ordnungsbereich, welche im landkreis-eigenen Vollzugsdienst tätig sind.




    Was die Lagerung von Sportwaffen in den Vereinen angeht, schließe ich mich der Meinung an dass dies nicht ohne weiteres möglich ist. Damit würde man lediglich Waffendepots schaffen, die kriminellen Subjekten gerade zu in die Hände spielen, wollten diese leicht an Schusswaffen kommen.


    Nein, schärfere Waffengesetze braucht es nicht. Das bestehende Gesetz und dazu nun die Möglichkeit verdachtsunabhängiger Kontrollen bei den Waffenbesitzern genügt vollkommen.

    Das ist richtig.
    Mit dem bereits vorhandenen Personal der Waffenbehörden lässt sich das nicht wirklich durchführen, da sitzen einfach zu wenig Leute.
    Hier sollten zusätzliche Mittel bereit gestellt werden um Personal einzustellen, die dann diese Kontrollen auch durchführen.


    Zunächst aber sollte man das wirklich nicht gleich wieder schlechtreden. Eine von vielen befürchtete Totalverschärfung des Waffenrechts blieb aus, und das halte ich auch für richtig.
    Aber im Gegensatz zu früher muss sich der Waffenbesitzer nun Gedanken darüber machen, ob er seine Knarre noch im Nachttisch aufbewahren will oder doch lieber im Tresor.
    Nach altem Recht durfte es eben keine verdachtsunabhängigen Kontrollen geben, d.h. es mussten erst konkrete Verdachtsmomente gegen den Waffenträger vorliegen, damit eine Kontrolle stattfinden durfte. Lag dahingehend nichts vor, konnte er kaltlächelnd die Kontrolleure an der Haustür abweisen.

    [quote author=cdn94 link=topic=6904.msg63407#msg63407 date=1241265655]Dies ist eigentlich Grundvoraussetzung für die Aufbewahrung im Privathaushalt.
    [/quote]


    Das ist richtig. Nur konnte das aufgrund der herrschenden Rechtslage bislang überhaupt nicht kontrolliert werden.
    Es wurde lediglich kontrolliert, ob der Antragsteller der WBK die Möglichkeit hat, die Waffen ordnungsgemäß aufzubewahren. Das wurde in vielen Fällen mit Hilfe der Kaufquittung über einen geeigneten Tresor geprüft.
    Ob die Waffen dann auch darin gelagert wurden, konnte nicht so einfach kontrolliert werden.

    Das ist doch keine wirkliche Verschärfung.


    Das von nun an verdachtsunabhängige Kontrollen durchgeführt werden dürfen, sehe ich als vernünftig an. Bislang war das in dieser Form nicht erlaubt und könnte durchaus positive Auswirkungen auf die Aufbewahrung der Waffen im eigenen Haus haben.


    Wer die Kontrollen durchführen soll steht auf einem anderen Blatt. Aber immerhin DARF nun eine unangekündigte Kontrolle ohne konkreten Anlass erfolgen.

    [quote author=sgt, pepper link=topic=6721.msg61747#msg61747 date=1238254195]
    Ich wäre da ruhig etwas mutiger mit der Schätzung. Ungefähr das 4-fache an illegalen Waffen im Verhältnis zu den registrierten und erlaubten Waffen.
    [/quote]


    Nein, 40 Mio illegale Schusswaffen? Das ist definitiv zu hoch. Damit hätte statistisch gesehen jeder 2. Bundesbürger eine Schusswaffe.
    Schaut man sich an, wie selten Schusswaffen tatsächlich bei Straftaten gebraucht werden kommt die Schätzung der GdP doch eher hin.
    Wären mehr illegale unterwegs, würden auch viel mehr in Erscheinung treten.

    Illegale Schusswaffen laut Schätzungen der Polizeigewerkschaften: Ca. 20 Millionen.


    Das Problem sind aber für die bisherigen großen Amoktaten in Deutschland nicht die illegalen Waffen gewesen. Bisher wurde jede Amoktat in Deutschland mit Schusswaffen aus legalem Bestand durchgeführt.
    Im Fall Erfurt hat sich der Täter offiziell eine Schusswaffe gekauft, im Fall Winnenden hat sich der Täter aus dem Waffenbestand des Vaters bedient, der eine einzelne Waffe sowie Munition unsachgemäß bzw. gesetzeswidrig gelagert hat.


    Nach Erfurt wurde das Waffenrecht dahingehend verschärft, daß man nicht mehr so leicht legal eine Waffe erwerben kann. Meiner Meinung nach ein richtiger Schritt, dem Erwerb von Schusswaffen hohe Hürden vorzuschalten.
    Nach Winnenden sehe ich nicht zwangsläufig Bedarf, das Waffenrecht erneut massiv zu verschärfen. Allerdings sehe ich Handlungsbedarf in der Kontrolle des bestehenden Waffenrechts, insbesondere was die Lagerung im Privathaushalt des Waffenbesitzers angeht. Hier würden unangemeldete Kontrollen das Problem spürbar entschärfen, ohne das gleich eine erneute Verschärfung bis hin zum totalen Verbot notwendig wird.


    Der Spruch "wenn sie nicht mehr an Waffen im Haushalt kommen, dann besorgen sie sich eine Illegale" kann man sich auch schenken:
    Auch in den meisten Fällen von Amoktaten weltweit haben die zumeist jugendlichen Täter sich nicht die Mühe gemacht, irgendwo auf dem Schwarzmarkt illegale Waffen zu besorgen. Warum auch, sie hatten meist leichten Zugriff auf Waffen, ohne daß sie sich dem Risiko der Entdeckung aussetzen mussten.
    Es kann also aufgrund der bisherigen Erfahrungen davon ausgegangen werden, daß sich die Amoktäter nur in absoluten Ausnahmefällen eine illegale Waffe beschaffen.

    [quote author=Berliner58 link=topic=6643.msg61024#msg61024 date=1236887240]
    Wenn es war ist und der Vater sich als Patriarch aufgeführt haben soll, dann ist es kein Wunder das der Junge so reagiert hat.[/quote]


    Sich als Patriarch aufführen?


    Warum ist das denn so negativ belegt? Eine patriarchische Familienführung ist eigentlich überhaupt nichts negatives.

    [quote author=Luzifer link=topic=6648.msg61003#msg61003 date=1236863534]
    nach dem Lohnausfallprinzip ( da Dienstpläne vorhanden )...- aber wie wird das genau berechnet...?[/quote]


    Sagt doch bereits der Name... Lohnausfallsprinzip.


    Das bedeutet, dass du genau so bezahlt wirst, wie wenn du gearbeitet hättest. Allerdings in der Regel ohne Zeitzuschläge wie Nachtzuschlag oder Sonn- und Feiertagszuschlag.
    Wenn du 8 Tage krank bist, davon laut Dienstplan an 5 Tagen a 12 Stunden gearbeitet hättest, dann steht dir der volle Stundengrundlohn für 60 Stunden zu.

    Zitat

    Ich denke es wird argumentativ für den AG auch schwierig zu sagen er habe nur von der allgemeinverbindlichkeit des MTV gewußt, aber (aus Kostengründen) nicht nachgesehen ob es auch einen allgemeinverbindlichen Lohntarif gibt.



    So schwierig ist das nun auch wieder nicht.


    Beispiel: Der MTV wurde 2006 geschlossen und hat eine Laufzeit bis mindestens 2010.
    Diesen TV kennt der Arbeitgeber schon seit kurz nach Beginn der Laufzeit.
    Er kennt auch den allgemeinverbindlichen LTV, dessen Laufzeit ist aber deutlich kürzer und endete bereits 2008. Dann wurde ein neuer geschlossen, die AVE erfolgte allerdings erst einige Monate später... von diesem Umstand hatte er dann keine Kenntnis mehr.


    Ich stimme aber zu, das habe ich bereits zu Beginn der Diskussion gesagt, der Unternehmer steht in der Pflicht, sich zu informieren.
    Mit meinem Einwand hier wollte ich nur deutlich machen, dass gerade bei unterschiedlichen Laufzeiten der Unternehmer nicht zwangsläufig alle geltenden Tarifverträge kennen muss, nur weil er einen von beiden (und ausgerechnet noch den mit der längeren Laufzeit) kennt und anwendet.

    Ganz so einfach ist das aber auch wieder nicht, denn:


    Arbeitszeiten und Löhne werden in unterschiedlichen Tarifverträgen mit unterschiedlicher Laufzeit geregelt.


    Arbeitszeiten = Manteltarif
    Löhne = Lohn- bzw. Entgelttarif


    Der Manteltarifvertrag hat meist eine Laufzeit über mehrere Jahre. Die Lohntarifvertrag in den meisten Fällen mit einer Laufzeit von einem, max. 2 Jahren.


    Wer den einen (MTV) kennt, muss nicht zwangsläufig auch den aktuellen anderen (LTV) kennen.

    Ist eine schwierige Frage.


    Einerseits halte ich es für unternehmerische Pflicht, sich über geltende Tarifverträge zu informieren.
    Schließlich wird eine AVE auch bekanntgegeben. Im Falle eines neuen Gesetzes kann sich der Unternehmer auch schlecht darauf berufen, dass er davon keine Kenntnis hatte.


    Andererseits sehe ich es nicht unbedingt als grob fahrlässig oder gar vorsätzlich an, wenn ein Unternehmer der nicht im Arbeitgeberverband organisiert ist und somit automatisch über Tarifverhandlungen und ggf. deren Ergebnisse informiert wird.
    Bei Unternehmen, die im BDWS organisiert sind, sieht das wieder anders aus. Die werden von ihrem Verband automatisch auf dem Laufenden gehalten.

    [quote author=wächter link=topic=6584.msg60373#msg60373 date=1236001238]
    so, da das mit den 160 Stunden von Ver.di so verhandelt wurde und im Mantel NRW steht


    gibt es wohl keine Unklarheiten mehr. [/quote]


    Wenn der Kollege aus NRW kommt, dann gibt es keine Unklarheiten mehr, nein.


    In manch anderen Bundesländern liegt die Mindestzahl jedoch bei 173 Stunden. Wie man darauf kommt, hat Drago bereits erklärt.