Beiträge von badisch_nsl

    Richtig... Dienstkleidung ist je nach Tätigkeit gesetzlich vorgeschrieben, für den Revierfahrer trifft das in aller Regel zu.
    Wie jedoch diese Dienstkleidung auszusehen hat, ist bis auf das Verwechslungsverbot zu behördlichen Uniformen gesetzlich nicht vorgeschrieben.


    Zitat

    Ansonsten kann ich nur sagen, dass wir uns nicht über das Ansehen unseres Berufsstandes wundern müssen, wenn unsere Leute vor aller Leute Augen rumrennen wie die Penner. Wenn schon äußerlich wie vom Bahnhof Zoo ausschaut, der kann auch nicht sonderlich viel auf der Kirsche haben ....


    Und darüber lässt sich streiten. Wann rennt ein Revierfahrer rum wie ein Penner? Wenn er ein Polohemd der Firma anhat? Zu dienstlich gelieferten Jeans oder Cargo-Hosen? Oben drauf Baseball-Cap der Firma?


    Na dann... Schau mal die neuen Uniformen der Polizei an. Insbesondere in Hessen oder auch in einigen östlichen Bundesländern. Da zählt all das zur Arbeitsuniform für den Beamten auf der Straße...
    Sind das nun auch Penner?

    Zitat

    Ich musste z.B. den Weg einer Alarmmeldung Skizzieren und beschreiben (von der GMA bis zum Bedienteil in der NSL mit samt den S1-S4 Schnittstellen)
    Die gleiche Frage hatten meine Kolleginnen die 2004 die Prüfung abgelegt hatten....


    Jepp... die hatte ich auch.
    Ist aber halt auch eine typische Frage, deren richtige Beantwortung aufzeigt, ob der Prüfling auch wirklich den Stoff verstanden hat.


    Was das Callcenter angeht: Nicht vergessen sollte man hier aber auch, dass nicht wenige "klassische" NSL mittlerweile auch Callcenter-Tätigkeiten anbieten.

    [quote author=kalle link=topic=4902.msg44328#msg44328 date=1215198877]
    Ich würde da nicht die Hand für ins Feuer legen, ist nur so meine Meinung :grin:
    [/quote]


    Nun, die Multiple Choice Fragen stehen in der Tat seit Jahren fest, da gibt es einen vom VdS veröffentlichten Fragenkatalog (siehe VdS 2867), aus dem eine Auswahl an Fragen in der Prüfung dran kommt.


    Probleme stellen eher die Situationsaufgaben dar, die nicht veröffentlicht und immer wieder geändert werden. Aber genau da unterscheidet sich dann derjenige, der den Stoff wirklich verstanden hat von dem, der lediglich die Fragen auswendig gelernt hat.

    Tja, allerdings schon schlimm, wenn derjenige, der die DA erarbeitet hat (lassen), keine Ahnung von richtiger Anzugsordnung hat... mit dem setze ich mich dann gerne auseinander. Und bislang konnte ich noch jeden Sesselpupser überzeugen.
    Seltsamerweise muss man nur die überzeugen, die noch nie Erfahrung in irgendeiner Art von uniformierter Behörde gesammelt haben. Gott sei Dank hören die meisten auf jemanden, der diese Erfahrung vorweisen kann. Man will sich da dann doch nicht der Lächerlichkeit preisgeben.



    Richtig, das Ansehen der Wachleute hängt auch mit dem Erscheinungsbild zusammen. Nur zähle ich einen Binder zum Kurzarmhemd eher zur Kategorie "schlechte Anzugsordnung".
    Frag doch mal die behördlichen Uniformträger, sei es nun Polizei oder Militär, was die von Bindern zum Kurzarmhend halten.

    noch sind sich die Herren (und Frauen) Politiker doch noch gar nicht einig, ob unsere Branche ins Entsendegesetz aufgenommen wird.


    Daher: Ballen flach halten, bis von Seiten der Politik näheres kommt. Bis dahin ist der Mindestlohn-TV für mich das Papier nicht wert, auf dem er geschrieben wurde.

    [quote author=Holster link=topic=3353.msg44176#msg44176 date=1215088501]
    Die Tagstreife fährt mit Hemd, Krawatte (bis 25 Grad) und Hose lang.
    [/quote]


    Ich würde den Binder nicht von der Temperatur abhängig machen, sondern vielmehr von der restlichen Dienstkleidung (die wiederum gerne den Tagestemperaturen angepasst sein kann).


    Es gibt nichts schlimmeres als ein Kurzarm-Diensthemd und dazu einen Binder...
    Zum Langarm-Hemd wiederum ist es ein "Verbrechen", ohne Binder rumzulaufen.

    Naja, nicht immer geht ein Unternehmen den Bach runter, weil eine Investment-Gruppe einsteigt. Scheint aber ein allgemeiner Glaube in unserer Branche zu sein.


    Hintergründe kenne ich, die sind aber nicht für solche Foren bestimmt. Eines kann ich sagen: Ein (geschäftsführender) Gesellschafter stieg aus, hatte schlichtweg keine Lust mehr.


    Nun wird die Ziemann Sicherheit GmbH nur noch von einem Geschäftsführer geführt, anstatt wie bisher mit zwei. Der neue, alleinige Gesellschafter ist gleichzeitig Geschäftsführer der neuen Holding GmbH. Da dies ohnehin übers Handelsregister zu erfahren ist, plaudere ich hier keine Internas aus.


    Weitere Expansion des Unternehmens, nicht nur im GuW-Bereich, soll auf diese Art gesichert werden.

    Mit dem eigenen Tarif für FKSS ist das auch so eine Sache - es gibt inzwischen bereits einige Tarifgebiete, die einen gesonderten Tarif für Fachkräfte vorsehen. Die sind in aller Regel auch noch etwas höher als die für Werkschutzfachkräfte angesiedelt.


    Jedoch gilt auch hier die gleiche Einschränkung wie bei den WSFK-Tarifen: Es gibt den höheren Lohn nur dann, wenn der Arbeitnehmer mit entsprechender Qualifikation auf Wunsch des Auftraggebers als solche Fachkraft eingesetzt wird.


    Bleibt hier nur wieder die Frage offen, wie viele Auftraggeber gibt es, die zu heutigen Zeiten noch Fachkräfte anfordern?

    Neben der bereits veröffentlichten email von Hr. B. des VdS,
    hier noch ein weiteres Indiz für diese beschriebene Sichtweise des VdS:
    http://www.vds.de/fileadmin/pdf/3519.doc


    Warum sollte hier in dieser Liste der Personalqualifikationen in der Legende der "MA" (laut Beschreibung der Legende steht dies für einen Mitarbeiter ohne entsprechende Qualifikation) aufgeführt sein,
    wenn nach den VdS-Richtlinien solche Personen gar nicht in der NSL arbeiten dürften?
    Diese verlinkte Liste dient zur Aufrechterhaltung einer bereits bestehenden Anerkennung.
    Folglich ist es unter benannten Bedingungen sehr wohl möglich, eine Person ohne entsprechende Qualifikation in der NSL zu beschäftigen.

    Zitat

    und eine NSL in "Einzelschichten" entspricht den Bestimmungen des VdS für eine NSL?


    Warum nicht? Solange alle anderen baulichen, technischen und personellen Bedingungen erfüllt sind, spricht da meines Wissens nichts dagegen.
    Diese Frage stellt sich uns jedoch nicht mehr, da wir schon seit einigen Jahren keine Einzelschichten mehr haben.
    Allerdings bekamen wir unsere C-Zulassung noch zu Zeiten, in denen wir bestimmte Schichten alleine gefahren sind. Das war dem VdS bekannt und sprach nicht gegen die Zertifizierung, also gehe ich da jetzt einfach mal davon aus, dass nichts dagegen spricht.



    Georg


    Tu das,


    hier ist mal der Ansprechpartner:
    http://www.vds.de/Wach-und-Sicherheitsunte.449.0.html
    Für Fragen zur Zertifizierung von NSL ist er der zuständige und maßgebliche Mensch...

    Zitat

    Die IHK legt sicherlich fest, was die für Bewachungstätigkeit halten. Der VdS ist aber der Meinung, dass die unter VdS 2153 6.3 festgelegten Regelungen gelten. Schließlich ist das ja auch eine VdS- anerkannte NSL. Die (VdS) machen also die Regeln, zumindest in diesem Bereich!
    Die IHK kann festlegen was sie will. Der VdS hat höhere Ansprüche und das ist so hinzunehmen.


    Richtig.


    Nur, was eben den VdS betrifft, da gilt noch immer das, was Hr. B. vom VdS schriftlich bestätigt hat und was ich hier veröffentlicht habe.
    Nur wurde hier wohl wieder etwas falsch interpretiert: Der Mitarbeiter darf 2 Jahre in der NSL arbeiten, ohne jegliche Qualifikation in der Tasche zu haben.
    So lange dauert es, bis ein Branchen-Neuling diese eine Zulassungsvoraussetzung erfüllt.
    In der 2237 wird hier eine 2-jährige Berufspraxis in einem Wach- und Sicherheitsunternehmen gefordert, von diesen 2 Jahren mindestens (nicht höchstens) 6 Monate in der NSL.
    Der Neuling darf folglich die gesamten geforderten 2 Jahre in der NSL verbringen - unter den in der 2153 geforderten Bedingungen, dass pro Schicht mindestens 1 Fachkraft dabei ist.
    (Wurde im Übrigen genauso per email gefragt und bestätigt, siehe emails in diesen Thread)


    Wie bereits festgestellt: Für kleinere NSL ist diese Überlegung ohnehin hinfällig, da diese im Normalfall in Einzelschichten arbeiten und folglich jeder hier NSL-FK (oder eben eine der Ausnahmen) sein muss.



    kalle


    Danke, wenigstens einer hier versteht mich.

    Ich wurde hier wohl etwas falsch verstanden... "mein" IT-Mensch hat mit der NSL an sich wenig zu tun. Er diente lediglich als Beispiel für den Mitarbeiter eines Bewachungsunternehmens, der keine Bewachungstätigkeit ausübt und folglich auch nicht dem §34a GewO unterliegt. Ich hätte hier auch den Buchhalter oder den Wagenpfleger nehmen können...
    Nur weil jemand bei einem Bewachungsunternehmen sein Geld verdient, muss er noch lange nicht automatiisch dem Gewerbeamt gemeldet werden oder die Unterweisung nach §34a GewO machen.
    Es kommt einzig und alleine darauf an, ob der Mitarbeiter Bewachungstätigkeiten ausübt oder nicht.


    So... kommen wir zur NSL. Was ist eine NSL?
    Ein gesicherter, ständig besetzter Bereich eines Wach- und Sicherheitsunternehmens, in dem Alarmempfangseinrichtungen für Gefahrenmeldungen betrieben werden und von dem aus Interventionen eingeleitet, überwacht und dokumentiert werden.
    So lautet die Definition des VdS.


    Was sind die Hauptaufgaben der NSL?
    Richtig, das Entgegennehmen und Weiterleiten von Alarm- und Störmeldungen aufgeschaltener Gefahrenmeldeanlagen. Diese Aufgabe ist laut Meinung der dafür zuständigen Körperschaft des Öffentlichen Rechts (IHK) keine Bewachungstätigkeit.
    Das Einleiten, überwachen und dokumentieren von Interventionen stellt ebenfalls keine Bewachungstätigkeit dar, da es hier schlichtweg am bewachen des fremden Eigentums oder Leben mangelt. Das macht in der Tat ein anderer, nämlich die Interventionskraft.
    Die NSL-Kraft führt die IK lediglich - prinzipiell ähnlich dem EL des Unternehmens, der seine untergebenen Wachmänner auf den Objekten leitet, was auch keine Bewachungstätigkeit darstellt.


    Kommen wir zu den weiteren Aufgaben der NSL:
    In vielen Fällen eben die Überwachung der eigenen Haussicherheit. Das stellt in der Tat eine Bewachungstätigkeit dar, da hier aber kein fremdes Eigentum/Leben bewacht wird, sondern das der eigenen Firma, stellt dies auch keine erlaubnispflichtige Bewachungstätigkeit dar.


    Callcenter? Nö. Keine Bewachungstätigkeit i.S. GewO.


    Ansprechpartner für Mitarbeiter Objektschutz, Überwachung von Dienstantrittsmeldungen der Kollegen im Objektschutz, Überwachung durch Routineanrufe von Kollegen im Objektschutz mit Einzelarbeitsplatz:
    Keine Bewachungstätigkeit i.S. GewO.


    Überwachung von Revierdiensten, Kurier- und/oder Geldtransport über GPS und ähnliche Vorrichtungen:
    Keine Bewachungstätigkeit i.S. GewO.




    So... nun kommen wir zur NSL-FK.
    Warum wurde diese eingeführt, wenn schon genügend andere Qualifikationen vorhanden waren? Die Werkschutzfachkraft gabs schon länger, den Werkschutzmeister ebenfalls.
    Nun, bis zur Einführung der NSL-FK musste in der Tat der Mitarbeiter der NSL keinerlei Ausbildung oder Qualifikationen nachweisen. Eben nicht mal die Unterweisung nach 34a GewO, da hier eben keine Bewachungstätigkeit ausgeübt wird (Achtung: Gilt nur für den Arbeitnehmer, der tatsächlich nur Dienst in der NSL ausübt, und sonst nichts anderes macht!).
    Daher wurde die NSL-FK eingeführt, um in diesem speziellen Bereich, der sonst durch das Raster fiel, eine Qualifikation hineinzubringen.


    Wer mir nicht glaubt, kann gerne bei seinem eigenen Gewerbeamt, der für ihn zuständigen IHK und dem VdS anrufen.


    Für mich ist hier Ende.

    Interessante Links hierzu noch:


    IHK Rhein-Neckar, IHK Stuttgart, IHK Pfalz:
    "Keine Bewachungstätigkeit i.S. §34a GewO u.a. ...ausschließliche Entgegennahme und Weiterleitung von Alarmmeldungen durch Notrufzentralen..."


    Bislang verlangt "unser" zuständiges Amt noch keine Anmeldung der in der NSL beschäftigen Mitarbeiter, solange diese tatsächlich nur in der NSL eingesetzt werden sollen.
    Da aber einige von denen auch als IK unterwegs sind oder auch mal im Revierdienst o.ä. aushelfen, werden diese entsprechend angemeldet und haben auch die Unterweisung nach §34a.


    Ich kann hier nur von der Praxis und Meinung der IHK (der sich in aller Regel die Gewerbeämter anschließen) in meiner Gegend sprechen und bin mir durchaus bewusst, dass in anderen Gegenden unserer Republik das wieder anders aussehen kann.
    Da wir ein nicht gerade kleines Unternehmen sind, werden wir auch recht gut vom Amt im Auge behalten. Es finden auch in schöner Regelmäßigkeit Kontrollen statt. Bislang im Bereich der NSL beanstandunslos.

    Hallo Georg,


    nein, du nervst nicht ;)


    Zitat

    Du stimmst doch sicherlich mit mir überein, wenn ich schreibe, dass die Tätigkeit in einer NSL weit mehr ist und nicht nur ausschließlich die Entgegennahme und Weiterleitung von von Alarmmeldungen.


    DA stimme ich mit dir überein, jedoch habe ich dazu schon einige Beiträge zuvor etwas geschrieben. Jegliche typischen Aufgaben einer NSL sind keine Bewachungstätigkeit i.S. der GewO.


    Was man als Bewachungstätigkeit ansehen könnte wäre die in vielen Fällen übertragene Überwachung der eigenen Haussicherheit incl. Zutrittskontrolle zu sensiblen Bereichen des eigenen Unternehmens. Da hier der Zentralist aber nicht für Fremde tätig wird, sondern für das eigene Unternehmen, muss auch dafür keine Unterweisung oder SKP vorliegen - wie bei dem Türsteher, der direkt bei der Disko angestellt ist und nicht für einen Dienstleister arbeitet.



    @Holster

    Zitat

    Nicht vergessen sollte man dann aber auch nicht das Gewerbeamt. Damit kommt noch eine Institution ins Spiel, die auch ihre eigenen Forderungen hat. Und danach muß jeder gewerbliche Mitarbeiter im Bewachungsgewerbe eine entsprechende Ausbildung, mindestens die Ausbildung nach § 34a Gewerbeordnung nachweisen.


    Ist nicht ganz so... Wir haben etliche Mitarbeiter, die keine Unterweisung nach 34a GewO besitzen, aber dennoch rechtmäßig in der NSL arbeiten.
    Der IT-Mensch des Unternehmens ist auch gewerblicher Arbeitnehmer, führt jedoch keinerlei Bewachungstätigkeit aus. Somit muss dieser auch nicht vom Gewerbeamt bestätigt werden.
    Es kommt einzig und alleine darauf an, ob der Mitarbeiter mit der gewerbsmäßigen Bewachung von fremdem Leben oder Eigentum betraut ist (=Bewachungstätigkeit). Nach der herrschenden Meinung liegt das weder beim IT-Menschen vor, noch eben bei der NSL-Kraft.


    Anders sieht es aus, wenn der NSL-Mitarbeiter nicht ausschließlich Tätigkeiten der NSL ausführt, sondern z.B. auch Interventionen fährt.



    Was die Problematik bei kleineren NSL angeht, wurde schon einiges geschrieben. Sobald nur Einzelschichten gefahren werden, muss jeder in der NSL beschäftigte NSL-FK sein.

    [quote author=GeorgOs link=topic=103.msg43450#msg43450 date=1214241710]
    Wenn ich mir das schreiben RICHTIG durchlese, dann hab ich aber wohl doch nicht so ganz unrecht. Der VdS- Mensch beruft sich auf die Vds 2237, also die Prüfungsverordnung. Kann es vielleicht sein, dass die das wirklich so meinen, wie ich in meinem letzten Beitrag geschrieben habe?
    Also, dass die ungelernte Kraft irgendwann eine Prüfung ablegen MUSS?


    What ever... Ich hab mich getäuscht und du hast Recht ;)
    [/quote]


    Hallo Georg,


    sicher, das Ziel sollte immer die NSL-FK sein. Aber um das Ziel zu schaffen, muss eben auch ungelernten Kräften erlaubt sein, in einer NSL zu arbeiten.
    So, nun könnte er 2 Jahre in einer NSL arbeiten, ohne 34a (den er da eben nicht braucht) und ohne NSL-FK, um eben einzig und alleine eine der Voraussetzungen der 2237 zu erfüllen.
    Aber wie gesagt: Nie alleine bzw. eigenverantwortlich.


    Wenn man diesen Gedanken jetzt weiter spinnt und etwas unseriöse Unternehmer in diese Gedanken mit einpflegt, dann könnten die mit der Minimalanforderungen 4/1 NSL-FK arbeiten, den Rest jeweils knapp 2 Jahre ohne alles arbeiten lassen - kurz vor "Zulassungsreife" werden sie entlassen... und das Spiel fängt von vorn an.
    Das war u.a. Thema der kontroversen Diskussionen bei dem L-NSL-Lehrgang in Köln letztes Jahr. Kommentar VdS: "So wird das wohl auch öfter geschehen, bewegt sich aber innerhalb der Richtlinien..."
    Natürlich für die meisten der Teilnehmer unverständlich...

    Es kam heute schon überraschend Antwort...