Beiträge von badisch_nsl

    [quote author=Xenos link=topic=5643.msg59845#msg59845 date=1235327565]


    badisch_nsl
    Meinst du nicht, dass die Arbeitgeber inzwischen sehr genau wissen, dass sie von den ARGEn zu 80% nur unerfahrenen, unmotivierten Schrott bekommen, der keinen altgedienten und erfahrenen Mitarbeiter adäquat ersetzen kann?



    [/quote]


    Meinst du nicht auch, dass das 80% aller Arbeitgeber so ziemlich egal ist?

    [quote author=Xenos link=topic=5643.msg59842#msg59842 date=1235326583]
    Es gibt in Berlin einige Firmen, die Hände ringend qualifiziertes Personal suchen und auch gut zahlen; die beste Gelegenheit also, mal den Arbeitgeber zu wechseln, wenn man vom Einsatzleiter angepisst wird.
    [/quote]


    Wenn man denn qualifiziert ist.
    34a-Leute sind jederzeit ersetzbar, die werden ja von den ARGEn gezüchtet wie anderswo Hühner.


    Hat man sich weiter qualifiziert und die Auftraggeber legen auch Wert auf höher qualifizierte Leute, wirds mit der Ersetzbarkeit schon wieder schwieriger.

    selbst in einem großen Konzern arbeiten die Vorstände mehr, als der kleine Arbeitnehmer glaubt.


    Wer glaubt, dass z.B. ein Hr. Zetsche oder ein Hr. Mehdorn nach 8 Stunden am Tag den Bleistift fallen lassen, der irrt sich gewaltig.

    Schon, nur sollte man dabei ehrlich bleiben.


    Die meisten Chefs, gerade mittelständischer Unternehmen, haben sehr oft einen wesentlich längeren Arbeitstag als jeder ihrer Arbeitnehmer.
    14 bis 16 Stunden am Tag sind da keine Seltenheit, sondern die Regel.

    Nein. Pause ist laut herrschender Definition keine Arbeitsbereitschaft.


    Zitat

    'Pausen' sind im voraus festgelegte Unterbrechungen der Arbeitszeit, in denen der Arbeitnehmer weder Arbeit zu leisten noch sich dafür bereitzuhalten hat, sondern frei darüber entscheiden kann, wo und wie er diese Zeit verbringen will. Entscheidendes Merkmal für die Pause ist mithin, daß der Arbeitnehmer von jeder Dienstverpflichtung und auch von jeder Verpflichtung, sich zum Dienst bereitzuhalten, freigestellt ist


    Quelle: Bundesarbeitsgericht.

    [quote author=Cicero link=topic=6525.msg59629#msg59629 date=1235036664]
    Man fragt sich nur, warum der Chef 8 Stunden am Tag arbeitet, einen Mercedes fährt und regelmäßig Champagner schlürft (das zahlen die Kunden gerne ;) ) und der arme Wachtroll (der die Leistung für den Kunden erbringt) mit 300 Stunden am Existenzminimum entlang kriecht.
    [/quote]


    Man sollte hier auf Klischees verzichten.


    Ich kenne z.B. keinen Chef, der lediglich einen 8-Stunden-Tag hat.

    [quote author=Arwed link=topic=6525.msg59609#msg59609 date=1234997940]
    Muß ich doch gleich mal fragen, wieviel verdienst Du je Stunde?[/quote]
    Meine spezielle Tätigkeit wird von keinem Tarifvertrag erfasst. Die Grundtätigkeit wird bei uns mit 9,66 EUR vergütet.
    Da kommt dann bei mir noch ein frei ausgehandelter Zuschlag oben drauf. Wer überdurchschnittliche Leistung bringt, kann auch überdurchschnittliche Bezahlung verlangen.



    [quote author=Arwed link=topic=6525.msg59609#msg59609 date=1234997940]
    Ich sagte es schon an anderer Stelle, ich brauche niemanden der mich vor Arbeit schützt. Ich brauche jemanden der mich vor zuwenig Arbeit schützt.[/quote]
    Falsch. Du arbeitest nur deshalb so viel, weil dir sonst das Geld fehlt. Für mich vollkommen verständlich.
    Du hast aber den falschen Ansatz: Du brauchst nicht mehr Arbeit, sondern mehr Geld für deine Arbeit. Und zwar soviel Geld, dass du innerhalb der gesetzlich festgelegten Rahmenbedingungen (=Schutzgesetze) ein ausreichendes Einkommen erzielen kannst.


    Einfach zu sagen "dann arbeite ich eben mehr" spielt den Lohndrückern unter den Arbeitgebern doch geradezu in die Hände. "Wozu soll ich meinen Leuten mehr zahlen, die arbeiten dafür mehr um auf ihren erforderlichen Lohn zu kommen". Das kann aber nicht wirklich Sinn der Sache sein.


    [quote author=Arwed link=topic=6525.msg59609#msg59609 date=1234997940]
    Das sichert den arbeitswilligen Leuten den Job, ist doch auch nicht schlecht. [/quote]
    Nein, es sichert den Dumpern ihre Existenz. Siehe oben.

    Zitat

    Und ich mache dann mehr Stunden und fertig.


    Macht ja auch Sinn... lohnt sich ja immer, mehr zu arbeiten. Finanzamt freut sich wieder, wenns in die nächste Progressionsstufe rutscht.




    Entschuldige, ich habe dafür absolut kein Verständnis. Geld brauchen, ja ok.
    Aber das ArbZG ist auch ein Schutzgesetz. Es soll den Arbeitnehmer vor Überarbeitung schützen.


    Und wegen Leuten wie dir kommt dann der ein oder andere Chef "wenn du es nicht machst, es gibt genügend, die machen es".


    Danke.

    [quote author=Arwed link=topic=6525.msg59582#msg59582 date=1234969224]
    Weil die Stunden immer noch stimmen, sonst wäre kein frei drin oder höchstens 2 Tage je Monat. Zuerst mal muß ja genug Kohle verdient werden um die Rechnungen zu bezahlen.
    [/quote]


    ...und das ArbZG wird mit Füßen getreten. :(

    [quote author=laserdisc510 link=topic=2947.msg59286#msg59286 date=1234514630]
    Ich bin zwar auch IHK WSK... aber ich bin mir sicher das das zumindest in BW keine Voraussetzung ist...
    [/quote]


    Das ist nicht nur in BW so, sondern überall. Der VdS schreibt lediglich die NSL-FK vor.


    Die IHK-Werkschutzfachkraft ist eine der möglichen Ausnahmen, die der VdS zulässt. Das bedeutet, dass eine IHK-geprüfte Werkschutzfachkraft als Mitarbeiter der NSL unter den in der VdS 2153 genannten Voraussetzungen nicht die zusätzliche Qualifikation der NSL-Fachkraft benötigt.


    Wenn der Arbeitgeber als Betreiber der NSL jedoch beide Qualifikationen vorschreibt, ist das durchaus möglich. Der VdS steht da sicher nicht im Wege. Das kann dann allerdings nur für die betriebseigenen NSL gelten und nicht für andere :grin:


    Ähnliches gilt in Sachen Verdienst bzw. Tarif. Zahlt der Arbeitgeber freiwillig mehr als er nach Tarif müsste, kann man das nicht auf andere umlegen.
    Der Tarif für die NSL-Fachkraft liegt in NRW bei 10,76 EUR. Alles was darüber liegt, ist freiwillig. Und das gilt auch für die Variante mit der IHK-Werkschutzfachkraft zusammen mit der NSL-Fachkraft. Da eigentlich nur die NSL-FK notwendig ist, orientiert sich daran auch der tarifliche Verdienst.

    Es kommt in der Tat darauf an, was das Unternehmen in ihrem Waffenschein eingetragen hat.
    Generell lässt sich daher nicht sagen, ob die IK bewaffnet sein darf oder nicht.


    Mir sind ebenfalls Unternehmen bekannt, die Alarmverfolgung bewaffnet fahren. Und das mit ihrem Waffenschein auch dürfen.


    Ich persönlich halte jedoch nichts von einer Bewaffnung der IK. Auch wenn ich oft von der Polizei zu hören bekomme "was, ihr seid nicht bewaffnet?"

    [quote author=Mapi link=topic=6144.msg55462#msg55462 date=1230477613]
    Seit wann sind RTW's Privat? Natürlich gilt die verordnung nicht für Städtische Fahrzeuge sondern auch die vom Bund und Land.[/quote]


    Was hat die Frage denn damit zu tun, dass Unfallhilfswagen der Verkehrsbetriebe, die mit Blaulicht und Signalhorn ausgestattet sind, keine Sonderrechte haben?
    Selbstverständlich sind Rettungswagen mit Sonderrechten ausgestattet, unter den im entsprechenden Paragraphen der StVO beschriebenen Umständen.


    Aber, nur der Vollständigkeit halber: Ja, Fahrzeuge der Rettungsdienste können durchaus auch privat sein. Oder seit wann sind die DRK-Verbände (oder vergleichbare Organisationen) und deren Rettungsdienst-Gesellschaften kommunal?
    Das macht jedoch keinen Unterschied, was die StVO und Sonderrecht angeht. Sobald die Fahrzeuge dem Rettungsdienst zugeordnet sind, können Sonderrechte beansprucht werden.


    Das Wegerecht regelt sich im Übrigen weiterhin nach §38 StVO und kann unabhängig vom §35 StVO (Sonderrecht) ausgeübt werden. Siehe eben die Unfallhilfswagen der Verkehrsbetriebe, das ist das beste Beispiel dafür:
    Andere Fahrzeuge müssen freie Bahn schaffen - allerdings darf das Fahrzeug nicht die StVO übertreten.

    [quote author=sgt, pepper link=topic=6144.msg55402#msg55402 date=1230418487]
    Woraus? Selbst bei Einsatz der Sondersignale hat der Fahrer des Fahrzeges die STVO einzuhalten und eventuelle Gefährdungen auszuschließen.
    Wird zwar bei der Fahrschule teilweise anders gelehrt. Spätestens bei der Ausbildung "Einsatzfahrten/Sondersignal" wirst Du aber drauf hingewiesen.
    [/quote]


    Das ist so gesagt schlichtweg falsch.


    Ein Blick ins Gesetz hilft hier weiter:
    §35 Abs. 5a StVO besagt, dass Fahrzeuge des Rettungsdienstes Sonderrechte beanspruchen können, sofern höchste Eile geboten ist um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden.


    Was bedeuten Sonderrechte im Sinne der StVO? Sämtliche Vorschriften der StVO gelten nicht für diese Fahrzeuge. Es darf schneller gefahren werden, es darf bei Rot gefahren werden usw.


    All das ist möglich, weil es im §35 der StVO so geschrieben steht.


    Das ist selbstverständlich kein Freibrief, ohne Rücksicht auf Verluste über die Kreuzung bei Rot zu preschen. Der Absatz 8 des gleichen Paragraphen gebietet hier bei Inanspruchnahme des Sonderrechts die gebührende Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Das heisst, dass der Fahrer auch mit Sonderrecht notfalls an der Ampel anhalten muss, um einen anderen Verkehrsteilnehmer fahren zu lassen.
    Über eine rote Ampel darf ohnehin nur mit äusserster Vorsicht gefahren werden, man tastet sich langsam vor.
    Aber er darf auf jeden Fall bei Rot fahren, er muss nicht die StVO einhalten. Dafür hat er Sonderrecht.


    Witzigerweise haben nicht alle Fahrzeuge, die mit Blaulicht und Signalhorn ausgestattet sind, auch Sonderrechte. Fahrzeuge der Bahn oder anderer Verkehrsbetriebe, die z.B. die Fahrzeuge der Notfallmanager mit Signalanlagen ausstatten, haben keine Sonderrechte. Die können zwar das Wegerecht nach §38 StVO beanspruchen, müssten aber eigentlich an der roten Ampel stehenbleiben.


    Für derartige Fahrzeuge, und zwar nur für derartige gilt das, was sgt.pepper geschrieben hat ohne wenn und aber: Selbst bei Einsatz der Sondersignale hat der Fahrer des Fahrzeuges die STVO einzuhalten.


    Warum? Weil diese nicht im §35 StVO benannt sind und daher keine Sonderrechte haben. Ganz einfach.

    [quote author=Mr.Undercover link=topic=5905.msg53371#msg53371 date=1227947194]
    Angeblich sind in Bayern sogar die Revierfahrer zu zweit und Bewaffnet :grin:( wie war das mit dem Waffengesetzt und dem Bedürfdnis?)[/quote]


    Keine Ahnung wie das gemacht wird, aber mir ist in einer südwestdeutschen Stadt auch ein Sicherheitsdienstleister bekannt, dessen Revierdienst bewaffnet unterwegs ist.
    Wenn ich das richtig verstanden habe, argumentiert der Geschäftsführer das dahingehend, dass die Revierfahrer gleichzeitig Interventionskräfte sind.


    Nun, solange die Behörde mitspielt... das kann ja bekanntlich 10km weiter in der nächsten Stadt beim anderen Sachbearbeiter schon wieder anders aussehen.

    Zitat von laserdisc510

    Wir nutzen LISA von Pfau smiley1099 SUPER Software, kann ich nur empfehlen... macht fast alles alleine


    ...richtig. Aber nur dann, wenn die LISA entsprechend eingerichtet ist. Und diese Arbeit ist recht umfangreich und nicht gerade einfach.


    AM/Win kenne ich auch, kommt für meine Begriffe nicht mal ansatzweise an LISA heran. Ist aber alles eine Sache des Blickwinkels.
    Als Bediener mag LISA wesentlich besser sein (nimmt diese Software bei entsprechender Konfiguration doch ein Großteil der Arbeit ab), dafür hat es der Editor bei AM/Win einfacher...





    Zitatfunktion korrigiert colle

    [quote author=peter der schreckliche link=topic=5151.msg46593#msg46593 date=1219194237]
    Kann nur eins sagen dazu es ist eine Lüge was die Göd behauptet, den es kein Mindeslohnvertrag mit dem BDWS abgeschlossen worden, aber die GÖD steht in Verhandlungen mit dem BDWS.
    [/quote]


    ???


    guckstduhier BDWS I (Link)
    "Tarifvertrag zur Regelung der Mindestlöhne
    Freitag, 27 Juni 2008
    Der Bundesverband Deutscher Wach- und Sicherheitsunternehmen e. V. hat am 25.06.2008 mit der Gewerkschaft GÖD einen Tarifvertag zur Regelung der Mindestlöhne für Sicherheitsdienstleistungen für die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen."


    und


    BDWS II (Link)
    "1. Bundesweite bzw. überregionale Tarifverträge



    TARIFVERTRAG ZUR REGELUNG DER MINDESTLÖHNE FÜR SICHERHEITSDIENSTLEISTUNGEN
    Gültig ab 1. Mai 2009 NEU!!!!"




    hm... Lüge?