Rauchmelder: Bei einem Fehlalarm haftet der Vermieter

  • Zitat

    Es kommt nicht gerade selten vor, dass bei einem Rauchmelder ein Fehlalarm ausgelöst wird. In einigen dieser Fälle rückt sofort die Feuerwehr an und versucht bei ihrem Einsatz so schnell wie möglich in die Wohnung zu gelangen. Wird dabei dann die Wohnungseingangstür beschädigt, kommt es häufig zu der Haftungsfrage. Der Mieterbund Schleswig-Holstein weist auf ein Urteil des Amtsgerichts Hannover hin.


    In dem vorliegenden Fall hatte ein Mieter eigenständig Rauchmelder in seiner Wohnung angebracht. Die Nachbarn riefen die Feuerwehr, als bei einem der Rauchmelder ein Signalton aufgrund der nachlassenden Batteriespannung ertönte. Die anrückende Feuerwehr öffnete gewaltsam die Wohnungseingangstür, wodurch dem Vermieter Reparaturkosten von über 1.600 Euro entstanden. Der Vermieter verlangt Schadenersatzanspruch von seinem Mieter. Das Landesgericht Hannover lehnte in seinem Urteil (AZ: 537 C 17077/05) den Anspruch ab, da keine Pflichtverletzung des Mieters vorlag....


    http://news.myimmo.de/rauchmel…-der-vermieter/21109.html


    Heute auch in ARD-Ratgeber Recht.

  • Da wird bald ein Vermieter auf die Idee kommen, die Rauchmelder zu verbieten oder einen Haftungsausschluss in den Mietvertrag mit einzubauen...


    Aber rein vom Logischen irgendwie nicht verständlich, für mich jedenfalls...


    Denn der Schaden wurde durch etwas verursacht, was der Mieter ohne Wissen des Vermieters eingebaut hat!

  • Für mich auch nicht logisch.


    Ich werde da jetzt auch mal überlegen, was für Möglichkeiten es gibt. Hatte bereits mal über eine allgemeine BMA nachgedacht. Ein Fehlalarm könnte die Kosten decken...

  • Hatte bereits mal über eine allgemeine BMA nachgedacht.


    Zumindest darfst Du dann davon ausgehen, dass die Empfangsseite zwischen technischem Alarm und Feueralarm unterscheiden kann.

  • Der Einbau von Rauchmeldern ohne den Vermieter zu benachrichtigen ist nach meiner Meinung keine Pflichtverletzung seitens des Mieters. Generell soll man den Vermieter informieren, wenn man Rauchmelder installiert spricht doch überhaupt nichts dagegen. So würde ich es zb. in einem Mietvertrag formulieren, dann würde bei Nichtinfo, eine Pflichtverletzung sich evtl. ergeben.


    Rauchmelder per Mietvertrag zu "verbieten" würde ich auf keinen Fall machen, das könnte nach "hinten" losgehen.

  • Vorab eine Frage:


    Haben nachlassende Batteriespannung und Alarm denselben Ton? Dürfte ja eigentlich nicht, sonst kann man es ja nicht voneinander unterscheiden.


    Meiner Meinung nach hätte das erst gar nicht soweit kommen brauchen. Denn woran liegt es? An fehlender Aufklärung und Kommunikation.


    Weil kaum Leute Rauch-/Feuermelder benutzen, wissen sie auch nicht, welche Signale sie von sich geben.


    Warum konnte der Mieter nicht alle infomieren? "So, ich habe Melder in der Wohnung. Die hören sich so und so an." (Klar, meistens ist man immer erst hinterher schlauer)


    Oder aber der Vermieter stattet sofort das ganze Haus mit Meldern aus, und alle wissen, wie sie funktionieren.


    Ein Infoblatt am schwarzen Brett im Hausflur erklärt dann die Funktionsweise für ALLE, auch Besucher.


    Zudem halte ich es für sehr fragwürdig, warum jemand, der seine Wohnung schützen will, dafür bestraft werden soll.


    Überall heisst es, man soll sich ausrüsten, Deutschland ist Rauchmelder-Wüste bla bla. Woanders ist das längst Gesetz. Was sie wohl vergessen dabei zu sagen, ist: Aber pass bloss auf, dass deine Batterien nicht leer werden, sonst haftest du für alle Schäden!


    Wie hohl ist das denn? ?(

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