ZitatEs kommt nicht gerade selten vor, dass bei einem Rauchmelder ein Fehlalarm ausgelöst wird. In einigen dieser Fälle rückt sofort die Feuerwehr an und versucht bei ihrem Einsatz so schnell wie möglich in die Wohnung zu gelangen. Wird dabei dann die Wohnungseingangstür beschädigt, kommt es häufig zu der Haftungsfrage. Der Mieterbund Schleswig-Holstein weist auf ein Urteil des Amtsgerichts Hannover hin.
In dem vorliegenden Fall hatte ein Mieter eigenständig Rauchmelder in seiner Wohnung angebracht. Die Nachbarn riefen die Feuerwehr, als bei einem der Rauchmelder ein Signalton aufgrund der nachlassenden Batteriespannung ertönte. Die anrückende Feuerwehr öffnete gewaltsam die Wohnungseingangstür, wodurch dem Vermieter Reparaturkosten von über 1.600 Euro entstanden. Der Vermieter verlangt Schadenersatzanspruch von seinem Mieter. Das Landesgericht Hannover lehnte in seinem Urteil (AZ: 537 C 17077/05) den Anspruch ab, da keine Pflichtverletzung des Mieters vorlag....
http://news.myimmo.de/rauchmel…-der-vermieter/21109.html
Heute auch in ARD-Ratgeber Recht.