Hilfe ich verliere wohl meinen Job

  • Hallo Ihr lieben !


    Ich brauche ganz dringend Eure Hilfe !!!! ;(


    Zum 1.7.09 hat die Firma für §8 den Auftrag verloren und es kam eine neue Firma ( Namen der Firma werden nicht genannt) die uns alle übernommen hat.
    Als ich bei der 1 Firma am 1.7.08 angefangen habe, musste ich mich auch der Ärztlichen Untersuchung unterziehen was ja auch kein Problem war. Der Arzt fragte mich ob ich irgendwelche Einschränkungen habe bezüglich meines Übergewichts und woher das Übergewicht kommt. Ich sagte ihm das ich eine Schilddrüsenunterfunktion habe und es mir ansonsten gut geht und ich keine Probleme habe. Das langte ihm und er hat mich wie alle anderen für 5 Jahre "fähig" für diesen Beruf geschrieben.
    1 Jahr später wo dann die neue Firma kam, mussten wir dann noch mal zum Arzt. Das Ergebniss dieser Visite war das er mich diesmal nicht "fähig" schreiben wollte. Ich habe ihm dann meine Lage erzählt worauf er mir eine Frist von 1 Jahr gegeben hat um 20-30 Kg abzunehmen.


    Meinem Arbeitgeber war das egal und macht bis gestern auch keinen Wirbel drum. Nur jetzt wo ich 3 Wochen krank war 3 Wochen gearbeitet habe und dann leider wieder 3 Wochen flach lag, bekam ich per Einschreiben eine Einladung zur Betriebsärztlichenuntersuchung !
    Ich muss hinzu sagen, das ein Arbeitskollege auch die gleiche Frist von 1 Jahr hat wie ich. Der aber hat bis jetzt nichts bekommen.
    Nun frage ich mich, ob die Firma mich auf diesem Weg Kündigen will, wo sie ja weiss, das der Arzt mich wohl nicht "fähig" schreiben wird, weil ich nichts abgenommen habe.


    Jetzt ist die Frage: Ist das zulässig ?? Denn sie haben mich ja so eingestellt ! Desweiteren habe ich hier gelesen, das die Geschichte mit dem BMI nur für §5 zählt und wenn das stimmt, wo kann ich das genau nachlesen oder sogar ausdrucken um ihm das auf den Tisch zu legen ??
    Er meinte auch noch das diese Anweisung nicht von Ihm käme sondern von der Wirtschaftsbehörde !!
    Das ist doch diskriminierung !! :(


    Wäre echt super, wenn Ihr mir helft, denn der Termin ist schon am 20.12.10


    Ich danke Euch


    Liebe Grüße




    Datum ergänzt/korrigiert kal

  • Willkommen im Forum.


    Ich selber kenne mich bei den LuSi nicht sonderlich aus. In wie weit dir hier User per PN helfen können, kann ich nicht sagen.


    Sicherheitshalber würde ich dir raten, dich mit ver.di oder einen Anwalt für Arbeitsrecht in Verbindung zu setzen.

  • ...............
    Wäre echt super, wenn Ihr mir helft, denn der Termin ist schon am 20.10.10
    ................


    ?( 20. Oktober dieses Jahres ?(


    Grüss dich Secret_Bull. Kann mich Daffi nur anschliessen, hier Rat via ver.di bzw. Anwalt einzuholen. Auch ein vorhandener Betriebsrat ist immer Ansprechpartner.

  • Secret_Bull: Deinem Arbeitgeber war die Sache wohl so lange egal bis du innerhalb kürzester Zeit zwei mal drei Wochen krank wurdest.
    Die Betriebsärztliche Untersuchung wird er mit seiner Fürsorgepflicht begründen.
    So wie ich gelesen habe bist du erst seit 01.07. bei dieser "neuen Firma" die wohl einen Teil der Vorgängerbelegschaft übernommen hat.
    Wie ging diese Übernahme vor sich? Wurden die neue Arbeitsverträge mit einer erneuten Probezeit abgeschlossen? Ist das neue Arbeitsverhältnis befristet?
    Die Beratung als Gewerkschaftsmitglied wird vorläufig kostenlos bleiben, solltest du einen Anwalt konsultieren müssen dann entstehen Kosten die an dir hängen bleiben, wenn diese nicht beispielsweise durch Rechtsschutz oder sonstiges gedeckt werden, überlege dir desen Weg daher gut.
    Meines Wissens müsste der Betriebsrat einer Vorladung zur arbeitsmedizinischen Untersuchung vorab zustimmen, in der Regel findet vorher eine Anhörung des Betroffenen statt, was aber nicht zwingend verbindlich ist.
    Überlege also wie der Betriebsrat im allgemeinen zur Geschäftsführung steht, Betriebsräte sind also nicht verbindlich auf "Deiner" Seite!

  • kalle: nein ich meine natürlich 20.12.10 :D Danke für den Hinweis !!


    daffi: Ja BR ist ne schöne Sache, nur sitzt der in Berlin und ich in Hamburg und telefonisch kaum zu erreichen.


    @Oberpförtner: Es wurden neue Arbeitsverträge geschlossen aber sie waren sich nie wirklich einig ob es ne Probezeit gab oder nicht.Der eine sagte ja der andere wieder nein. Vom Arbeitgeber her hieß es immer das die "alten" keine haben nur die "neuen" die nicht bei Firma 1 waren. Ja die Firmen die für §8 arbeiten bekommen immer nur von der FHG Flughafengesellschaft einen 5 Jahresvertrag und somit ist auch unser Arbeitsvertrag nur befristet auf 5 Jahre.
    Die Übernahme ging ganz einfach.. Wir haben uns Beworben ganz normal haben dann eine Einladung zu einem Test bekommen und zu einer Infoveranstalltung und dann haben wir den Arbeitsvertrag unterschrieben. Und erst nachdem ich den Arbeitsvertrag unterschrieben hatte musste ich zum Betriebsarzt !

  • ... Ja die Firmen die für §8 arbeiten bekommen immer nur von der FHG Flughafengesellschaft einen 5 Jahresvertrag und somit ist auch unser Arbeitsvertrag nur befristet auf 5 Jahre.
    Die Übernahme ging ganz einfach.. Wir haben uns Beworben ganz normal haben dann eine Einladung zu einem Test bekommen und zu einer Infoveranstalltung und dann haben wir den Arbeitsvertrag unterschrieben. Und erst nachdem ich den Arbeitsvertrag unterschrieben hatte musste ich zum Betriebsarzt !

    ALSO wenn im AV nicht eine projektbezogene (!) Befristung enthalten ist, dann dürfte die 5-Jahresklausel hinfällig sein. Oder gibt Euer TV eine zeitliche Befristung von 5 jahren her? Scheint mir unwahrscheinlich ... Wenn der AG aber clever war und die AV für die Dauer des Dienstleistungsvertrages geschlossen hat, dann wäre das eben projektbezogen und statthaft (dann sollte aber keine Dauer in Monaten oder Jahren oder als Datum im AV drin stehen :D ) ...


    Zur ärztlichen Untersuchung. Wenn im AV kein eindeutiger Vorbehalt betreff einer nachträglichen zeitnahen gesundheitlichen Eignungsüberprüfung enthalten ist ... dann kann der Arzt Dich nachträglich 5mal untersuchen. Der AV gilt egal wie die Untersuchung ausfällt mit der Unterschriftsleistung durch die Vertragspartner. Krankheit ist grundsätzlich schon mal KEIN Kündigungsgrund, es sei denn der AG kann im Einzelfall nachweisen, dass Du den Job nach langer Krankheit (und das sind keine 3 Wochen) auf Dauer nicht wieder aufnehmen kannst. Inwiefern da Übergewicht eine Rolle spielt ... sollte mal ein Gericht klären. Da dürfte die Begründung schwer fallen. (Thema: Antidiskriminierungsgesetz!)


    Nächstes Thema. Ist im AV keine gesonderte Festlegung zur Probezeit enthalten gilt automatisch entweder die gesetzliche Kündigungsfrist oder die Regeln des TV zu Kündigungsfrist und Probezeit. Ein wir-wissen-es-eigentlich-nicht gibt es aus arbeitsrechtlicher Sicht also nicht.


    Aus rechtlichen Gründen der wichtige Nachtrag:
    meine Hinweise sind natürlich nur meine rein persönliche Meinung, als Nichtanwalt führe ich keine Rechtsberatung durch. ;)

  • Dieses Thema enthält einen weiteren Beitrag, der nur für registrierte Benutzer sichtbar ist, bitte registriere dich oder melde dich an um diesen lesen zu können.