Großes Sicherheitsunternehmen hat einen Kunden. Im Dienstleistungsauftrag wurde leider nicht geregelt, wer für Weiterbildungsmaßnahmen der beim Kunden eingesetzten Mitarbeiter zu zahlen hat. Um den Kunden nicht zu vergraulen, bezahlt das Sicherheitsunternehmen in der Regel die vom Kunden verlangten Weiterbildungsmaßnahmen bei den vor Ort eingesetzten Mitarbeitern.
Der Kunde verlangt nun, dass die vor Ort eingesetzten Mitarbeiter eine Brandschutzschulung absolvieren. Das Sicherheitsunternehmen sagt dem Kunden zu, dass die vor Ort eingesetzten Mitarbeiter auf Kosten des Sicherheitsunternehmens geschult werden.
Die vor Ort eingesetzten Mitarbeiter unterhalten sich, wobei einer erwähnt, dass er für das nächste dienstfreie Wochenende von dem Einsatzleiter schriftlich zu einer Brandschutzschulung eingeladen worden sei. Ihm würden laut Schreiben dafür drei Stunden bezahlt. Ein anderer Kollege sagt, dass in der Vergangenheit für diese Schulung in der Regel vier Stunden bezahlt worden seien und verweist insoweit auf § 11 und § 6 Nr. 1.3 des Mantelrahmentarifvertrages BRD für das Wach- und Sicherheitsgewerbe v. 1.12.2006, wonach bei Kurzeinsätzen mindestens 4 Stunden zu bezahlen sind. Die anderen Mitarbeiter sagen nichts mehr und werden aber aller Voraussicht nach an der Schulungsmaßnahme teilnehmen und nicht dagegen aufbegehren, dass nur 3 Stunden bezahlt werden. Der Mitarbeiter, welcher auf den Mantelrahmentarifvertrag hingewiesen hat, weiß von anderen Objekten, wo die Einsatzleiter den Mitarbeitern gesagt haben, dass diese keinerlei Vergütung für die Schulungsteilnahme erhalten würden und dies akzeptieren müßten, wenn sie ihren Arbeitsplatz behalten wollten.
Eure meinung ist gefragt.