Beiträge von Blue-Bull

    Hallo,
    ich war vor langer Zeit auch mal Sakra,
    und wer den Job schon mal länger gemacht hat,
    weiß was das für eine Verantwortungsvolle Aufgabe ist.
    Hut ab für die die Arbeit noch machen.
    Aber für mich persönlich würde ich es nicht mehr machen.


    Grüße Blue-Bull :thumbup:

    Hallo Kollegen.


    Also ich bin der Meinung,
    dass man sich als Arbeitnehmer nicht immer alles gefallen lassen sollte.
    Aus eigener Erfahrung kann ich nur dazu raten,
    dass sich wie in diesen Fall die betroffenen zusammentun und geschlossen zu ihrem Chef gehen sollten
    um dort gemeinsam eine Lösung zu finden die für beide Parteien Akzeptabel ist.


    Ich weis, dass ist immer leichter gesagt als getan,
    aber wie schon geschrieben,
    habe ich selber schon solche Erfahrungen machen müssen.
    Wir haben dann alle zusammen nach dem Motto
    „Nur zusammen sind wir stark“
    unser Recht durchsetzen können.


    VIEL ERFOLG! :thumbup:


    Grüße Blue-Bull

    Hallo.


    Grundsätzlich mal NEIN,


    aber er muss euch dann aber auch nicht in die Disco rein lassen wenn er nicht will.


    Ein Recht auf Einblick in euren Ausweis haben nur Vollstreckungsbeamte der Behörden wie z. B. die Polizei.


    Das ganze muss man anders sehen.


    Der Türsteher schlägt euch sozusagen einen Deal vor.


    Sein Job ist es unter anderem, dafür zu sorgen,


    dass die Gesetzlichen Bestimmungen in Sachen Jugendschutz eingehalten werden.


    Wenn ihr damit einverstanden seid, dass er euren Ausweis anschauen darf


    und bei Besucher unter 18 Jahren den Ausweis bis zum Verlassen der Disco einbehält,


    lässt er euch dafür in die Disco.


    Damit kann der Türsteher überprüfen


    wie viele Minderjährige noch nach Mitternacht in der Disco sind.


    So sichert er sich auch gegenüber den Behörden ab.



    Aber, alles passiert auf freiwilliger Basis.


    Zwingen kann euch kein Security der Welt.




    Grüße Blue-Bull

    Zitat

    IHK-Werkschützer konntest du nach mehreren Wochen Lehrgang und Prüfung bei der IHK werden, Voraussetzung war eine abgeschlossene Berufsausbildung oder 5 Jahre Berufserfahrung im Bewachungsgewerbe.
    Die Fachkraft für Schutz und Sicherheit ist ein Lehrberuf mit 3-jähriger Ausbildung.
    Beide sind nicht in allen Bundesländern tariflich "gleich" gestellt, in Hessen z.B. wird die Fachkraft besser bezahlt.


    Ja,
    aber wir reden hier von der „geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft“ und der "IHK gepr. Werkschutzfachkraft"
    und nicht von der „Fachkraft für Schutz und Sicherheit“
    da gibt es einen großen unterschied.


    Grüße
    Blue-Bull

    Hallo.
    Es wird immer wider mal darüber berichtet,
    dass Mitarbeiter privater Sicherheitsdienste so genante frei verkäufliche Waffen mit sich führen.


    Diese Waffen
    ( Gas & Schreckschuss Pistolen / Elektroschocker / Schlagstöcke / CS oder Pfeffersprays usw.)
    werden dann im Dienst mitgeführt, um sich bei eventuellen übergriffen selbst schützen zu können.


    Das für Gas-Signal und Schreckschuss Pistolen der Kleiner Waffenschein (§ 10 Abs. 4 S. 4 WaffG) benötigt wird ich klar.
    Klar ist aber auch,
    dass bei den meisten Dienstanweisungen vom Arbeitgeber extra vermerkt ist,
    dass das führen von eben solchen frei Verkäuflichen Waffen Verboten bzw. untersagt ist und wird.


    Wie ist eure Meinung dazu,
    soll man sich selber schützen dürfen?
    Oder ist es doch besser wenn man gar nichts mitführt?



    Grüße Blue-Bull

    [Blockierte Grafik: http://upload.wikimedia.org/wi…/0c/Ubw.JPG/800px-Ubw.JPG]



    Hallo.


    So wie es in München (Bayern) gemacht wird,
    finde ich es gut.


    Die Münchner U-Bahn-Wache
    die von den Münchner Verkehrsbetriebe beauftragt werden,
    sind auch mit Schusswaffen ausgerüstet.


    Und das sicher nicht ohne Grund.


    Genau so wie es die U-Bahn-Wache in München gibt,
    genauso mit der gleichen Ausbildung und den dazugehörigen Ausrüstungen,
    soll es in ALLEN öffentlichen Verkehrsmitteln in Deutschland geben.


    100%ige Sicherheit wird es auch dann nicht geben, schon klar.


    Aber es wäre meiner Meinung nach ein guter Anfang.


    Info Link: http://de.wikipedia.org/wiki/U-Bahn-Wache


    Grüße Blue-Bull

    @>Rudi40


    Hallo.
    Ich habe so den Eindruck,
    dass du den Sinn und Zweck von dem Begriff
    „Zivilcourage“ nicht wirklich verstanden hast.


    Zivilcourage bedeutet für mich persönlich,
    jemandem anderen in einer Notlage zu helfen.


    Und zwar so zu helfen,
    dass man sich selbst nicht auch noch in Gefahr bringt.


    Das kann z.B. ein Anruf bei der Polizei / Rettungsdienst / Feuerwehr usw. sein um Hilfe zu holen.
    Was danach ist, (Vernehmung Gericht usw.) ist in meinen Augen nebensächlich.
    Wichtig ist doch, dass man eventuell ein Menschenleben gerettet hat.


    Aber da denkt wohl jeder etwas anders.



    Grüße Blue-Bull

    [Blockierte Grafik: http://www.aktion-tu-was.de/templates/tuwas/images/Header.png]





    Ich persönlich halte es für eine wichtige Sache.


    Wie ist eure Erfahrung und Meinung

    zum Thema Zivilcourage?




    Grüße Blue-Bull