Arbeitnehmer dürfen über ihr Gehalt reden

  • Arbeitnehmer dürfen über ihr Gehalt frei reden. Darauf hat die Rechtsanwaltskammer in Düsseldorf am Donnerstag hingewiesen. Klauseln im Arbeitsvertrag, die zum Stillschweigen über die Höhe der Bezüge verpflichten, seien unwirksam. Die Anwaltskammer verwies auf ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg- Vorpommern (Az.: 2 Sa 237/09).


    Quelle

  • Nur leider sind Entscheidungen der Landesgerichte auch keine Grundsatzentscheidungen, wenn ich mich recht entsinne. Oder hat sich da inzwischen was geändert? Sind aus meiner Sicht Einzelurteile ohne Leitcharakter.


    Lasse mich natürlich gerne belehren und widerlegen.

  • Ich habe sogar dafür unterschreiben müssen, dass ich über mein Gehalt nicht reden darf. Wie schaut´s dann da aus?

  • Bei den Arbeitsgerichten sieht das etwas anders aus. Hier entwickelt sich in dieser besonderen Gerichtsbarkeit aufgrund des kürzeren Instanzenwegs durchaus ein gewisser Leitcharakter. Zumindest für das Bundesland, in dem das urteilende Landesarbeitsgericht seine Zuständigkeit hat kommt das Urteil des LAG einem Grundsatzurteil gleich.
    Es dürfte logisch erscheinen, dass dieses Gericht in gleicher Sache auch wieder so entscheiden wird. Und daher wird sich auch die untere Instanz, die Arbeitsgerichte in diesem Bundesland, in gleich gelagerten Fällen dieser Rechtsprechung anschliessen. Würde die unterlegene Partei die nächste Instanz anrufen, würde das dann zuständige Landesarbeitsgericht ohnehin wieder so entscheiden...


    Landesarbeitsgerichte anderer Bundesländer könnten weiterhin anders entscheiden, sie müssen der Rechtsprechung des hier urteilenden LAG nicht folgen, müssen sie doch nicht zwangsläufig fürchten dass ihr Urteil "kassiert" wird.
    In der Praxis sieht das allerdings oft (nicht immer!) so aus, dass sich auch Landesarbeitsgerichte anderer Bundesländer der Argumentation anschliessen und genau so urteilen.


    In der ordentlichen Gerichtsbarkeit hat das Urteil eines Landgerichts weit weniger Gewicht als eben in der besonderen Gerichtsbarkeit, da wird es erst ab der Ebene des OLG interessant.

  • @Eulchen


    Im besagten Urteil geht es um Klauseln im Arbeitsvertrag, die nach Auffassung des LAG MeckPom unzulässig sind.
    Den Arbeitsvertrag unterschreibt man im Normalfall auch, mit allen darin enthaltenen Vereinbarungen und Klauseln... nach meiner Meinung und Interpretation der Urteilsbegründung dürften gesonderte Vereinbarungen unter Berücksichtigung der Argumentation des LAG auch unter das Urteil fallen.

  • Ich bin der Meinung, dass diese ganze "Tabuisierung" des Gehaltes absoluter Nonsens ist!


    Jeder, der einen nach oben oder unten abweichenden Lohn erhält, hat irgendetwas dafür getan!


    Entweder durch seine Leistung, Weiterbildungen, Betriebszugehörigkeit, usw. usf. einen höheren Lohn "erarbeitet"
    oder weil er in einer Situation war, in der er nicht anders konnte, einen niedrigeren Lohn akzeptiert...


    Warum sollte ich mit einem Kollegen nicht darüber reden können, was ich verdiene?
    Eventuell um ihn anzuspornen, sich weiterzubilden und mehr zu engagieren... weil es sich ja auszahlt für ihn!


    Ebenso wird bei uns darüber geredet, offen mit dem Chef, was wir für bestimmte Aufträge (nehme nur mal einen 2-Wochen-Einsatz zum Ausräumen einer Diskothek als Beispiel) Stundenlohn haben wollten....
    Und das, obwohl auch wir alle einen derartigen Vertrag mit der Klausel unterschrieben haben....


    Aber in Deutschland ist die Neidkultur so ausgeprägt, dass man dafür Gesetze benötigt, die Gerichte belästigt und so den Anwälten Geld schenkt! :dash:

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