Taschenkontrolle

  • Oh Mann,


    also sollte das so sein wie in diesem Artikel geschrieben, würde ja jegliche Grundlage für eine routinemäßige Taschenkontrolle wegfallen. Da ja angeblich der Hinweis auf Hausordnung Blödsinn und rechtlich nicht richtig ist.


    Natürlich hat man einen Generalverdacht, wenn man Taschenkontrollen macht. Die werden zum einen gemacht, um z.B. bei durch Inventuren festgestellten Differenzen den Grund ausfindig zu machen oder um abschreckend zu wirken.


    Dass jeder eine Taschenkontrolle verweigern kann, ist klar. Darf er auch. Man wird ihm ja dann nur die möglichen innerbetrieblichen Konsequenzen mit auf den Weg geben. Ist für uns hier nicht weiter erwähnenswert. Kennen wir alle.


    Warum wird hier zu mehr Mut und Wehr gegen diese Kontrollen aufgerufen? Wurden denn so viele Leute an der Kasse durch falsch ausgebildetes Personal drangsaliert und behandelt? Und auf welcher Basis arbeiten WIR denn dann noch...??? ?(


    Meine Meinung: Gebt nicht den Kassiererinnen die Schuld, denen wurde bestimmt nicht erklärt, auf welch juristisch dünnem Pfad sie sich bewegen. Schließlich ist das Thema Recht etwas, was manche jahrelang studieren.


    Also gibts ab jetzt nur noch Randale an den Kassen. Toll. 8|

  • also sollte das so sein wie in diesem Artikel geschrieben, würde ja jegliche Grundlage für eine routinemäßige Taschenkontrolle wegfallen.


    Es kann keine Grundlage wegfallen, da es beim Supermarktkunden schlicht keine gibt.


    Anders sieht es dagegen beim Mitarbeiter aus, wenn die Kontrollen vertraglich (Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung) einwandfrei vereinbart sind.
    Aber genau das ist ja bei Kunden im Supermarkt oder Kaufhaus nicht möglich - und nur um die geht es hier.

  • Ich denke mal, es soll einfach nur heissen, dass eine per Schild angekündigte Taschenkontrolle im Supermarkt nicht zwangsläufig heissen muss, dass der Kunde dazu gezwungen werden kann.


    Mich hat irritiert, dass Hinweise auf Hausordnung oder Schilder rechtlich nicht gelten.


    Tja, hat ein Betrieb Besucher, dann bekommen die einen Besucherschein oder die Hausordnung ausgehändigt, worin ihm vorab erklärt wird, dass er sich einer Taschenkontrolle unterziehen muss, da dies Usus ist. Und dann hat er die Wahl, ob er es mitmacht oder nicht.


    Aber muss denn wirklich ein Verdacht vorliegen? Ich denke mal, dies ist alles mit der erzwungenen Kontrolle in Verbindung gebracht. Ich hatte es erst so verstanden, als ob man Taschenkontrollen sowieso NIE ankündigen und durchführen darf.

  • Mich hat irritiert, dass Hinweise auf Hausordnung oder Schilder rechtlich nicht gelten.


    Ist auch im Falle eines Kaufhauses/Supermarkt und seinen Kunden so.
    Weil diese Regelungen eben als AGB gelten, und jene besonderen gesetzlichen Vorgaben unterliegen.



    Tja, hat ein Betrieb Besucher, dann bekommen die einen Besucherschein oder die Hausordnung ausgehändigt, worin ihm vorab erklärt wird, dass er sich einer Taschenkontrolle unterziehen muss, da dies Usus ist. Und dann hat er die Wahl, ob er es mitmacht oder nicht.


    Hier ist auch ein großer Unterschied zum Supermarkt-Kunden.
    Wenn alles richtig abläuft, dann kann der Besucher die Regeln lesen und erklärt sich damit einverstanden - oder auch nicht.


    Wir hatten das so geregelt, dass auf dem Besucherausweis die Regeln, die den Besucher direkt betreffen, aufgedruckt waren. Wir haben ihn auch noch einmal darauf aufmerksam gemacht und ihm erklärt, dass er sich mit seiner Unterschrift unter dem Text damit einverstanden erklärt.


    Der Kaufhauskunde kann in aller Regel die Geschäftsbedingungen nicht lesen, bevor er die Geschäftsräume betritt.
    Dazu kommt eben das im von Kalle verlinkten Text genannte Problem der AGB im Verhältnis zu einem Verbraucher allgemein... Regelungen, die den Verbraucher (hier Kunden) unangemessen benachteiligen, sind nichtig.


    Der Besucher im Betrieb ist in aller Regel kein Verbraucher im Sinne des Gesetzes, daher greift auch diese konkrete Einschränkung nicht.

  • Also ich kenne das mit den Taschenkontrollen aus der Zeit als Pförtner in div. Supermärkten nur für Mitarbeiter und Besucher ( Vertreter und Lieferranten ) Da gab es bei der einen Firma einen großen roten Kopf, da mußte jeder Mitarbeiter und Besucher beim Verlassen des Marktes drücken. Kam der Klingelton, wurde eine Taschenkontrolle gemacht. Es gab da im Bereich des Personal & Vertreter Einganges eine große Tafel mit dem Hinweis auf die Taschenkontrollen.

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