Hallo Zusammen,
auf meiner derzeitigen Baustelle, habe ich viel Zeit und somit kamen da zwischen dem FDL und mir einige Diskusionen zustande, welche die UV-Sperrung betreffen:
Der Fdl meinte, dieses Jahr im Fit haben sie gesagt bekommen, das jeder eine UV Sperrung beantragen kann. Was ja auch richtig ist.
Dann kam der Clou: Es konne sich auch irgendeine Firma xy bei ihm eine UV - Sperrung holen, wenn sie zum Beispiel ein Haus streichen muss. (Etwas doof geschrieben)
Also wenn der Herr XXX sein Haus streichen lassen will seine Rückseite liegt am Gleis, kann die Streichfirma sich einfach eine UV Sperrung holen und dann dürfen diese munter drauf los streichen!
So ganz ohne Sicherung! Weil sie bräuchten keine Sicherung das sie sich ja eine UV Sperrung geholt haben.
Für den Fdl klingt das logisch, da er ja nicht weiss ob die befugt sind oder nicht.
Ich habe ihm gesagt, klar darf jeder sperren, nur nicht aufheben. Wenn das so ist, dann könnten das ja auch die Sipos machen oder noch besser die Stelle meine Mutter ans Gleis die sperrt und ich fahr Kaffee trinken. Weil jeder ins Gleis darf und jeder darf da sperren und wieder aufheben!
Kann mir einer sagen wo das in der Vorschrift steht, was wer darf?
Ich habe schon die BZS angerufen, die machen sich jetzt auch schlau. Weil sorry ich lasse mir nicht anlasten ich würde "dummes Zeug" reden. Die Fdl´s meinen wirklich sie seien die Götter, da könnte ich manchmal aus der Haut fahren, obwohl ich mich mit denen gut verstehe!
Gruss Gleishexe