UV Sperrung!

  • Hallo Zusammen,



    auf meiner derzeitigen Baustelle, habe ich viel Zeit und somit kamen da zwischen dem FDL und mir einige Diskusionen zustande, welche die UV-Sperrung betreffen:


    Der Fdl meinte, dieses Jahr im Fit haben sie gesagt bekommen, das jeder eine UV Sperrung beantragen kann. Was ja auch richtig ist.


    Dann kam der Clou: Es konne sich auch irgendeine Firma xy bei ihm eine UV - Sperrung holen, wenn sie zum Beispiel ein Haus streichen muss. (Etwas doof geschrieben)
    Also wenn der Herr XXX sein Haus streichen lassen will seine Rückseite liegt am Gleis, kann die Streichfirma sich einfach eine UV Sperrung holen und dann dürfen diese munter drauf los streichen!
    So ganz ohne Sicherung! Weil sie bräuchten keine Sicherung das sie sich ja eine UV Sperrung geholt haben.


    Für den Fdl klingt das logisch, da er ja nicht weiss ob die befugt sind oder nicht.
    Ich habe ihm gesagt, klar darf jeder sperren, nur nicht aufheben. Wenn das so ist, dann könnten das ja auch die Sipos machen oder noch besser die Stelle meine Mutter ans Gleis die sperrt und ich fahr Kaffee trinken. Weil jeder ins Gleis darf und jeder darf da sperren und wieder aufheben!


    Kann mir einer sagen wo das in der Vorschrift steht, was wer darf?


    Ich habe schon die BZS angerufen, die machen sich jetzt auch schlau. Weil sorry ich lasse mir nicht anlasten ich würde "dummes Zeug" reden. Die Fdl´s meinen wirklich sie seien die Götter, da könnte ich manchmal aus der Haut fahren, obwohl ich mich mit denen gut verstehe!



    Gruss Gleishexe

  • Zitat

    Der Fdl meinte, dieses Jahr im Fit haben sie gesagt bekommen, das jeder eine UV Sperrung beantragen kann. Was ja auch richtig ist.


    Unsinn,UV-Sperrung beantragt die Sakra/TB und nicht jedermann.
    Quatsch ist,das jeder sich ne Sperrung holen darf,die passende Berechtigung muss man schon haben.
    Die "neuen" Sakra haben diese Berechtigung ja automatisch,die "alten" wie ich z.B.mussten diese extra Erwerben.



    Zitat

    Für den Fdl klingt das logisch, da er ja nicht weiss ob die befugt sind oder nicht.



    Bei NL Südost müssen selbst UV-Berechtigte in der Betra mit Namen und Telefon eingetragen sein.
    Wobei ich mir sicher bin,das uns schon voriges Jahr beim FIT gesagt wurde,das dies Bundesweit gültig.
    Ausserdem hast Du Dich doch vor Beginn irgendwelcher Arbeiten beim zuständigen FDL anzumelden,etwaige Unklarheiten zwecks Berechtigungen dürften doch da zu klären sein,oder?
    Die UV-Sperrung muss auch im Sicherungsplan dokumentiert werden,also weiss auch der Betriebsstandort bescheid.





    Zitat

    Ich habe ihm gesagt, klar darf jeder sperren, nur nicht aufheben


    Falsch,sperren darf nur der FDL,Du beantragst bei ihm nur die Sperrung aus UV-Gründen,beim 4.2 dito,dieser beantragt Sperrung nach Betra.
    Aufheben genauso,der 4.2er meldet das Gleis frei,der FDL hebt Sperrung auf,analog die Sakra meldet"Arbeiten im Gleis beendet".


    Wobei man ja bei Gleissperrungen unterscheidet,ob sie den Bahnbetrieb"gegen Gefahren aus der Arbeit" schützen...4.2 der Betra...oder die Beschäftigten gegen Gefahren aus dem Eisenbahnbetrieb...UV-Sperrung.


    Zitat

    So ganz ohne Sicherung! Weil sie bräuchten keine Sicherung das sie sich ja eine UV Sperrung geholt haben.


    Stimmt im Prinzip,Gleissperrung bietet ja auch nach RIMINI die höchstmögliche Sicherheit.
    Wenn UV gesperrt ist,darf keine Fahrt in dieses Gleis eingelassen werden,aber trotzdem könnte je örtl.Gegebenheiten noch ein Absperrposten erforderlich werden.


    Und die UV-Sperrung muss halt von einer befugten Person beantragt werden.



    Aber dies alles gehört doch zum Rüstzeug einer jeden Sakra?

  • Hallo Don Martin,


    also in einige Dinge hast du Unrecht.


    Eine UV Sperrung kann jeder beantragen. Nur nicht jeder aufheben. Eine UV Sperrung muss und darf auch zu jeder Zeit möglich sein.


    Das mit der Betra finde ich beschissen, dass habe ich auch schon gehabt. Ist aber nicht in jedem Bundesland gefordert und somit wir das auch nicht überall geschult!


    Wer sind denn die " neuen" Sakras? Ab welchem Jahr gilt das?


    die UV-Sperrung muss nicht im jedem Si-Plan dokumentiert sein. Ich kann auch keine im Si-Plan stehen haben und trotzdem beim Fdl eine anfordern.


    Die Unterschiede zwischen den jeweiligen Sperrungen und Vorschriften sind mir bekannt. Doch gibt es immer noch Dinge, welche begebracht werden, die auch anderst ausgelegt werden.


    Was soll das Rüstzeug eines jeden Sakras sein? Ich denke nicht alles wir alle Allwissend sind!!! Und Fragen hat noch keinem geschadet.


    Ich müßte wissen wo genau das steht, wer beantragen darf und wer aufheben darf!!!


    Gruss Gleishexe

  • Hallo alle zusammen,


    In der Bahnpraxis 11/2005 wird dieses Thema genau beschrieben.
    Ist zwar von 2005 aber ich denke es ist immer noch Aktuell (kann mich auch irren).


    Hier ein Auszug:


    Wer darf einen Antrag
    stellen, ein Gleis aus Uv-
    Gründen zu sperren bzw. wer
    darf mitteilen, dass die Arbeiten
    beendet sind? Welche
    Ausbildung/Qualifizierung
    ist nötig bzw. gestattet
    dies?


    Ein Uv-Berechtigter darf den
    Antrag, ein Gleis aus Uv-Gründen
    zu sperren, stellen.
    Uv-Berechtigte sind:
    Technische Berechtigte,
    Sicherungsaufsichten, der
    Personenkreis hat hierüber
    eine Bescheinigung erhalten
    (046,2131),
    Beschäftigte, die gemäß der
    „Funktionsausbildung für
    Personen, die sich selbst
    sichern oder in einer Gruppe
    von bis zu drei Personen
    die Sicherung übernehmen“
    (046.2134, gültig ab 15.9.
    2005) ausgebildet sind
    Technische Mitarbeiter im
    Bahnbetrieb (046.2471
    Modul 1 bis 3)
    Bahnsteigpflegekräfte (046.
    2731)
    Selbstverständlich dürfen in
    unvorhersehbaren Fällen auch
    andere, nämlich alle Betriebsbeamten
    gemäß EBO § 47(1)
    die Sperrung aus Uv-Gründen
    beantragen, z.B. der Triebfahrzeugführer
    beim HOA-Alarm.



    Ansonsten einfach "google"



    Ciao

  • nochwas.......


    Die
    Sperrung eines Gleises aus
    Gründen der Unfallverhütung
    erfolgt auf Grundlage
    KoRil 408, Modul 408.0471,
    Abschnitt 1 g) oder 408.
    0472, Abschnitt 1 d).


    Hoffe konnte helfen!

  • Ja super danke das hilft mir weiter. Die FDL gehen mir manchmal auf den Keks :)
    Spätestens wenn ich wieder Grünschnitt habe, werde ich wohl was zu "Fahrten gegen die gewöhnliche Fahrtrichtung ausschliessen" haben.


    danke gruss Gleishexe


    und schaut mal auf meiner Page vorbei, habe da ein Forum eröffnet, vielleicht hat jemand lust dazu :)

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