Frage zur DB-Sicherheit

  • Moin, Moin,


    Ich hab da mal eine frage an die Bahn Experten hier im Forum.


    Wie sind die Einstellungs-Bedingungen was wird von einen Mitarbeiter der DB Sicherheit gefordert, welche Vorrausetzungen muss man mitbringen. Bzw. welche Lehrgänge/Seminare können vom Vorteil sein um bei der DB-Sicherheit zu Arbeiten.


    Meiner Meinung nach ist ein §34a Schein mit erfolgreicher Prüfung schon ein guter Anfang, dies sieht mein vorgesetzter aber anders hat er da recht, ist jeder Mitarbeiter bei der DB-Sicherheit eine Ausgebildete Fachkraft für Schutz und Sicherheit. (Ohne denn Kollegen der DB-Sicherheit zu nahe zu treten aber einige verhalten sich nicht so als wären sie komplett ausgebildete Fachkräfte für Schutz und Sicherheit)


    Ich bedanke mich schon mal im voraus für Antworten

  • Es gibt Sicherheitsbegleiter (nur § 34a Sachkundeprüfung) und Sicherheitsfachkräfte (WSFK und FaSchuSi). Daher der Unterschied! :grin:


    Ansonsten recherchiere hier im Forum. Deine Frage ist nicht neu, aber alle Antworten sind hier im Forum verstereut.


    Hiiiiilfeeeeee wie brauchen endlich unsere eigene Wickipedia!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!1

  • [quote author=bahn-popeye link=topic=6498.msg59188#msg59188 date=1234381436]
    Es gibt ... Sicherheitsfachkräfte (WSFK und FaSchuSi).
    [/quote]


    Als "Sicherheitsfachkraft" bei der DB Sicherheit zählt bislang auch noch, wer in den 90er Jahren einen Lehrgang als "Sicherheitsfachkraft im Verkehrswesen" beim Verband der Eisenbahnerfachschulen (laut BDWS anerkannte Werkschutzschulen) erfolgreich absolviert hat.
    Diese Qualifikation erkennt das Berufsbildungsgesetz aber nicht als Fortbildung im Sinne der WSFK/GSSK an, sodass für diese Mitarbeiter künftig die höhere Entlohnung nach Lohngruppe 3a (TV DB Sicherheit) entfallen wird.

  • Hab ich was anders gehört. Wer diesen Lehrgang hat und mindestens 5 Jahre seit dem tätig war, wird einer WSFK gleichgestellt. Ausage meines Bereichsleiters.

  • Leider hat es die Bahn versäumt, bei der Entstehung der Fachkraft für Schutz und Sicherheit ihre Sicherheitsfachkraft im Verkehrswesen als Fortbildung ins Spiel zu bringen.


    Einzig in der DIN 77200 wird diese Qualifikation noch erwähnt, ansonsten sind die entsprechenden Zeugnisse Makulatur.


    Dein Bereichsleiter sollte sich vielleicht besser informieren!

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