Planbare Bereitschaft (Plan B.)

  • Hallo Kollegen,



    ich bin seit 1 Jahr bei der VSU und seit ca. 6 Monaten habe ich auf meinem Dienstplan, Plan B. (Planbare Bereitschaft) stehen (bekomme zwischen 1 und 8 Dienstpl?¤ne im Monat, weil sich immer etwas ?¤ndert), wenn jemand ausf?¤llt, werde ich angerufen, bekomme dann aber nur meinen normalen Lohn f??r die geleistete Arbeitszeit, ist das so i.O.
    Wenn ich nicht zu erreichen bin, macht mein Bezirksleiter ?¤rger, warum ich nicht an Telefon gehe oder nicht zur??ck rufe, er meint das ich bei Plan B. greifbar f??r ihn sein m??sste.
    Wei?? jetzt nicht was ich machen soll, arbeite doch schon 220- 250 Std. im Monat, wisst Ihr RAT ?


    Toto75

  • Hallo im Forum und viel Spass


    Zu Deiner Frage erstmal selbst 2.


    1. Habt Ihr einen Betriebsrat?
    2. WENN NEIN, was steht in Deinem Arbeitsvertrag?


    Solltest Du diese beschriebene Bereitschaft haben, so sind die Bereitschaftsschichten wie Arbeitsschichten zu werten. Ergo lt. Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ist nach 7 Schichten Schluss, dann m??ssen Freischichten kommen. Auch ist die Schichtwechselpause von 11h einzuhalten (siehe ArbZG wegen der Ausnahmen bei nur 9h). Sie sind in irgendeiner Form (Freizeitausgleich oder Geld) zu entlohnen.
    Wir sind in einem Sklavenjob (deshalb bin froh bei der Bahn zu sein) im gewerblichen Bewchg-Gewerbe, aber alles was machbar scheint, m??ssen wir uns nicht bieten lassen. Denn die Leibeigenschaft wurde vor 200 Jahren abgeschafft und alles was heute in diese Richtung zeigt wird als sittenwidrig bezeichnet.

  • [quote author=Toto75 link=topic=2955.msg20768#msg20768 date=1180420095]
    Hallo Kollegen,



    ich bin seit 1 Jahr bei der VSU und seit ca. 6 Monaten habe ich auf meinem Dienstplan, Plan B. (Planbare Bereitschaft) stehen (bekomme zwischen 1 und 8 Dienstpl?¤ne im Monat, weil sich immer etwas ?¤ndert), wenn jemand ausf?¤llt, werde ich angerufen, bekomme dann aber nur meinen normalen Lohn f??r die geleistete Arbeitszeit, ist das so i.O.
    Wenn ich nicht zu erreichen bin, macht mein Bezirksleiter ?¤rger, warum ich nicht an Telefon gehe oder nicht zur??ck rufe, er meint das ich bei Plan B. greifbar f??r ihn sein m??sste.
    Wei?? jetzt nicht was ich machen soll, arbeite doch schon 220- 250 Std. im Monat, wisst Ihr RAT ?


    Toto75
    [/quote]
    Hallo Kollege, bin seit 23 Jahren bei NWSG/VSU, habe H??hen und Tiefen mitgemacht, bin jetzt Springer und
    habe nicht immer 200 Stunden, wenn ich nicht jedes Wochende arbeite, bin aber trotzdem sehr zufrieden, weil
    unser Einsatzleiter ("Bezirks-") unbedingt gewillt ist, uns Arbeit zu geben. Mit deinem Vorausmonatsplan kannst du deine freien Tage gew??nscht festlegen, klappt das nicht, bekommst du positiven Ersatz, leistest du gute Ar-
    beit, hast du ??ber kurz ein sog. festes Objekt., wirst du bei deinen T,b.L.-Stunden nicht eingesetzt, bekommst du 8 Stunden bezahhlt ( Tariflohn ohne Zulage) Schau die die Beitrge anderer Kollegen an, dann m????test du
    mindestens merken, da?? du bei einer sog. guten Bewachungsfirma bist. Wir haben einen guten Einsatzleiter und einen guten Betriebsrat. Ich hoffe, da?? du in der Gewerkschaft bist. Dann kannst du mit dem Betriebsrat
    ohne gro??en ??rger deinen Dienstplan gestalten. Die Kollegen Dirty Harry und Peter 1960 werden dir dies be-
    st?¤tigen k??nnen oder dir aufgrund ihren gro??en Erfahrungssatzes helfen k??nnen, da?? dir der Dienst in unserer
    Firma leidlich Spa?? macht. Halte durch, bald sind einige "junge" Rentner Geschichte. mfg Panzer

  • [quote author=bahn-popeye link=topic=2955.msg20771#msg20771 date=1180421363]
    Hallo im Forum und viel Spass


    Zu Deiner Frage erstmal selbst 2.


    1. Habt Ihr einen Betriebsrat?
    2. WENN NEIN, was steht in Deinem Arbeitsvertrag?


    Solltest Du diese beschriebene Bereitschaft haben, so sind die Bereitschaftsschichten wie Arbeitsschichten zu werten. Ergo lt. Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ist nach 7 Schichten Schluss, dann m??ssen Freischichten kommen. Auch ist die Schichtwechselpause von 11h einzuhalten (siehe ArbZG wegen der Ausnahmen bei nur 9h). Sie sind in irgendeiner Form (Freizeitausgleich oder Geld) zu entlohnen.
    Wir sind in einem Sklavenjob (deshalb bin froh bei der Bahn zu sein) im gewerblichen Bewchg-Gewerbe, aber alles was machbar scheint, m??ssen wir uns nicht bieten lassen. Denn die Leibeigenschaft wurde vor 200 Jahren abgeschafft und alles was heute in diese Richtung zeigt wird als sittenwidrig bezeichnet.
    [/quote]
    Hallo "Kollege", sei froh, da?? du bei der Bahn besch?¤ftigt bist, das hilft dem Kollegen nur nicht. Er ist in einem
    Dienstleistungsunternehmen, hat einen guten Btriebsrat und einen Arbeitsvertrag, der alles aussagt. Mit dem
    Arbeitsvertrag kann er zum BR gehen und ihn pr??fen lassen. Dabei wird ihm auch der Begriff T.b.L. erkl?¤rt.. Man kann
    bei uns nicht unbedingt sagen, da?? es ein Sklavenjob sei. Aufgrund des Tariflohnes mu?? man sich ??berlegen wieviel Stunden man machen will, im Nachtdienst hat man fast nur 12 Stunden, hier kann man sehr viele freie Tage genie??en, diese freien Tage kann man selbst festlegen , diese werden fast immer gew?¤hrt, wenn nicht, mit 50% steuerpflichtig abgegolten, die 9 - 11 Std werden eingehalten, wenn der AN darauf besteht. Das Be-
    wachungsgewerbe mu?? man lieben, dann kommt es auch nicht wie Sklavenarbeit vor. Es ist mir pers??nlich unverst?¤ndlich, da?? diese Fragen ??berhaupt noch auftauchen. mfg

  • [quote author=Panzer link=topic=2955.msg20777#msg20777 date=1180426061]
    ................
    Ich hoffe, da?? du in der Gewerkschaft bist. Dann kannst du mit dem Betriebsrat
    ohne gro??en ??rger deinen Dienstplan gestalten.
    ...................
    [/quote]



    Hallo Panzer,
    das sind ja sch??ne Geschichten: BR wird nur f??r Gewerkschaftsmitglieder aktiv?
    Da w?¤re wohl ein Tritt in den A. angebracht.


    War selbst auch mal bei VSU, es gab dort keinen BR (das h?¤ngt wohl von Standort ab), bin mit den F??hrungskr?¤ften trotzdem (oder gerade deswegen?) sehr gut ausgekommen. H?¤ufige Dienstplan?¤nderungen waren zur??ckzuf??hren auf die Unzuverl?¤ssigkeit von lieben Kollegen, darunter auch Penner und Saufk??pfe.


    "Sklavenarbeit" ist zwar pointiert ausgedr??ckt, jedoch angebracht, wenn das Bewachungsunternehmen keine eigenen Bewachungsaufgaben hat, sondern (illegale) Personalbereitstellung f??r andere Sicherheitsunternehmungen betreibt. Seri??se Personalbereitsteller erkennt man, indem sie mindestens die offizielle A??G-Erlaubnis besitzen; im Bewachungs-und Sicherheitsgewerbe haben 9 von 10 Firmen eine solche Erlaubnis nicht, obwohl sie ohne Negativmerkmale wie Steuer- und Sozialbetrug sehr leicht und rasch zu bekommen w?¤re. Anruf bei der BA in N??rnberg ergibt Register-Auskunft f??r Jedermann.

  • Hallo Toto 75
    nach meinen kenntnisstand muss die Bereitschaft Bezahlt werden auch wenn man sich zu Hause aufh?¤lt oder in einem Zimmer in der Firma auf einem Einsatz Wartet. Ich Pers??nlich finde diese Art wie du sie beschreibst als eine erhebliche einschr?¤nkung in deiner Freiheit :motz: Anders ist es wenn man im Monat f??r vieleicht 7 Tage Bereitschaft hat wie so ein Techniker Notdienst aber im BewchG ? sehr Fraglich ansonsten schliesse ich mich dem Kollegen bahn-popeye an und w??nsche die f??r die Berufliche Zukunft alles Gute. Ich bin auch sooooooo froh bei der Bahn zu sein :angel:

    Einmal editiert, zuletzt von Schotter Sheriff ()

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