Hallo,
ich wollte da noch mal bez??glich meiner T?¤tigkeit bzw. nat??rlich auch wegen dessen Bezahlung nachhaken, da die Interventionskraft ja nicht so ganz eindeutig beschrieben wird, zumindest nicht im Lohntarifvertragâ?? Und diese Info ist ja f??r mich nicht ganz unwichtigâ??
Also im Manteltarifvertrag habe ich diesen Auszug gefunden:
§ 3 Begriffsbestimmungen
1. Sicherheitsmitarbeiter im Interventionsdienst / Revierdienst
Der Sicherheitsmitarbeiter im Interventionsdienst / Revierdienst erh?¤lt den Auftrag, w?¤hrend seiner ununterbrochenen Schicht an mehreren r?¤umlich nicht zusammenh?¤ngenden bzw. nicht benachbarten Wachobjekten Kontrollen mit unterschiedlichen Aufgaben durchzuf??hren.
Er erbringt zudem w?¤hrend seiner ununterbrochenen Schicht Leistungen f??r mehr als einen Auftraggeber.
Also f?¤llt die Interventionskraft mit dem Revierdienst zusammen?
Denn im Lohntarifvertrag ist nur der Revierfahrer aufgelistetâ??Oder wie?
Und f??r NRW soll es eine (Extra) Regelung f??r die Lohnfortzahlung bei Krankheit geben? Woher bekomme ich diese Info?
Boomergru??