Interventionskraft

  • Hallo,


    ich wollte da noch mal bez??glich meiner T?¤tigkeit bzw. nat??rlich auch wegen dessen Bezahlung nachhaken, da die Interventionskraft ja nicht so ganz eindeutig beschrieben wird, zumindest nicht im Lohntarifvertragâ?? Und diese Info ist ja f??r mich nicht ganz unwichtigâ??


    Also im Manteltarifvertrag habe ich diesen Auszug gefunden:
    § 3 Begriffsbestimmungen
    1. Sicherheitsmitarbeiter im Interventionsdienst / Revierdienst
    Der Sicherheitsmitarbeiter im Interventionsdienst / Revierdienst erh?¤lt den Auftrag, w?¤hrend seiner ununterbrochenen Schicht an mehreren r?¤umlich nicht zusammenh?¤ngenden bzw. nicht benachbarten Wachobjekten Kontrollen mit unterschiedlichen Aufgaben durchzuf??hren.
    Er erbringt zudem w?¤hrend seiner ununterbrochenen Schicht Leistungen f??r mehr als einen Auftraggeber.


    Also f?¤llt die Interventionskraft mit dem Revierdienst zusammen?
    Denn im Lohntarifvertrag ist nur der Revierfahrer aufgelistetâ??Oder wie?


    Und f??r NRW soll es eine (Extra) Regelung f??r die Lohnfortzahlung bei Krankheit geben? Woher bekomme ich diese Info?


    Boomergru??

  • [quote author=Boomer link=topic=1909.msg11662#msg11662 date=1163503513]
    Also f?¤llt die Interventionskraft mit dem Revierdienst zusammen?
    Denn im Lohntarifvertrag ist nur der Revierfahrer aufgelistetâ??Oder wie?
    [/quote]
    IMHO ja, Interventionskraft/Revierdienst fallen unter die selbe Kategorie



    [quote author=Boomer link=topic=1909.msg11662#msg11662 date=1163503513]
    Und f??r NRW soll es eine (Extra) Regelung f??r die Lohnfortzahlung bei Krankheit geben? Woher bekomme ich diese Info?
    [/quote]
    Woher hast du diese Information? Ich kann mir eigentlich nur vorstellen, das da einTarifvertrag Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall f??r das Land NRW gemeint ist, der ist schon l?¤nger gek??ndigt.

  • Das Problem ist halt, das man ja auch mal nen Anhaltspunkt haben willâ?? Der Chef konfrontiert die neuen Mitarbeiter damit, das es aufgrund des neuen Manteltarifvertrages nur noch 26 Tage Urlaub gibtâ?? Anderer Seits steht da auch was von Arbeitsausr??stung und wir kaufen unsere selber, weil wir nix bekommenâ?? Und wir bekommen seit ??ber 3 Jahren den selben Lohnâ?? Obwohl ja laut Tarif und soâ?? Nur wenn man nicht einmal wei?? wieviel einem eigentlich laut Tarif zusteht, weil es nirgendwo klar definiert wirdâ?? Dann :motz:


    Was die Lohnfortzahlung bei Krankheit angeht, das ist auch alles nur ne halbe Information und dazu noch ein Widerspruch in sichâ??
    Den im Lohnfortzahlungsgesetz steht geschrieben: Das man Grunds?¤tzlich das bekommt, was man auch erhalten h?¤tte, wenn man gearbeitet h?¤tteâ??
    Und das ist bei Anwendung des Vorverdienst Prinzips ganz einfach nicht so, da n?¤mlich nur das Sozialversicherungspflichtige Brutto genommen wirdâ?? Der Witz dabei ist aber, das ich normaler Weise an Sonn und auch an Feiertagen arbeiten geheâ?? Und wenn ich jetzt 30 Tage ausfalleâ?? Dann stehe ich n?¤mlich daâ?? Und das kannâ??s nicht seinâ?? Wenn ich n?¤mlich z.B. normalerweise gut 2100,-â?? Brutto habe, dann sind davon nur 1800,-â?? Sozialversicherungspflichtigâ?? Sprich ich bekomme bei 30 Tagen Krankheitâ?? Die letzten 3 Sozialversicherungspflichtigen Bruttol??hne durch 91 Tage mal Krankheitstage (30)
    Dann habe ich 1780,- Brutto Was dann gerade mal 1150,- â?? Netto sindâ??
    Normalerweise w??rden aber mit den Zuschl?¤gen 1450,- â?? Netto verdient werdenâ??..
    Soviel zum Thema Grunds?¤tzlich ist das zu beziehen, was man auch bekommen h?¤tte, wenn man gearbeitet h?¤tteâ?? :wallbash:


    Boomergru??

  • Hallo Boomer


    Das Problem ist, du liest das Entgeltfortzahlungsgesetz (Lohnfortzahlung nicht mehr) und beschreibst mit Recht das Vorverdienstprinzip. Nur, du must es ( leider ) ganz lesen Durch Tarifvertrag kann eine von den Abs?¤tzen 1, 1a und 3 abweichende Bemessungsgrundlage des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts festgelegt werden..
    Hier hat sich der Gesetzgeber in bezug auf die L??hne verabschiedet und liegt dieses in Tarifpartner (ver.di/BDWS) Hand und diese gilt dann.
    Der Gesetzgeber hat sich wohl gedacht, das keine Verschlechterung eintritt durch Tarifvertr?¤ge, nur er hat vergessen, dieses im Gesetz auch reinzuschreiben. zb. eine Schlechterstellung durch Tarifvertrag ist nicht gestattet oder ?¤hnlich

  • Das ist immer das Problem.
    Ich habe eine Mindestarbeitszeit von 9 Stunden, wenn ich Urlaub mache bekomme ich nur 8 Stunden bezahlt.
    Ich arbeite jeden Samstag, Sonntag und Feiertag, an diesen Tagen immer 12 Stunden.
    Habe ich Samstag Urlaub bekomme ich nur 8 Stunden bezahlt.
    Bei Krankheit wird es ?¤hnlich sein, ich war noch nie krank, daher keine Info dar??ber.
    H?¤tte ich am gesetzlichen Feiertag Urlaub, w??rde mir ein Urlaubstag abgezogen, aber statt 12 Stunden nur 8 bezahlt.
    W??rde ich frei machen w??rde ich den gesetzlichen Feiertag nicht bezahlt bekommen, obwohl jeder sonst einen Feiertag bezahlt bekommt, obwohl er nicht arbeitet und daf??r auch keinen Urlaub nehmen mu??.
    Kurz Wachdienstjobs sind Schei??e. :kotz: :motz:

  • Nun f??r diejenigen, die nur von Montag bis Freitags Tags??ber arbeiten ist es dummerweise sogar fair.
    Wenn ich sagem wir mal 30 Tage Krank bin, und in den 30 Tagen 4 Wochenenden liegen, und ich so schlau bin, mich auch wenn ich beispielsweise Montags krank werde r??ckwirkend f??rs WE und am letzten Tag der Krankheit im vorraus f??rs WE Krank schreiben lasse, dann hab ich am Ende eigentlich keinen Verlust.
    Und genau die Mitarbeiter sind es doch in der Regel, die das auch ausnutzen.
    F??r alle anderen ist die Regelung MIST.
    Bei Urlaub ist es ja der gleiche mist.
    Was die Arbeitsausr??stung anbelangt, die MUSS vom Arbeitgeber gezahlt werden, nur wenn er meint es sei nicht n??tig als Alarmfahrer eine Taschenlampe mit zu nehmen.... Dann hilft nur meckern, was aber meist zur K??ndigung in der Probezeit f??hrt.


    Bez??glich des urlaubes, hab ich den Tarifvertrag gerade nicht vorliegen, aber bei meinen Mitarbeitern sind es 33 Tage, nach 2 Jahren 35, nach 5 Jahren 37 Tage.
    Bez??glich der Feiertage, Anspruch auf Bezahlung der feiertage hast Du Tats?¤chlich, wenn Dir Dein Arbeitgeber an dem tag keinen Dienst anbieten kann.
    Deshalb biete ich jedem Mitarbeiter der an Feiertagen unbedingt arbeiten will einen Sonderdienst in Polen an.. (Scherz)
    @Arwed, wenn Du an Urlaubstagen nur 8 Stunden bezahlt bekommst, ist das der Durchschnitt der Stunden pro Tag, die Du in den letzten drei Monaten gearbeitet hast... (Hey hattest Du wirklich mal frei???) Also der Tip von mir 3 Monate wie die Sau ackern, und so viele Stunden reissen wie m??glich und dann den ganzen Urlaub auf einmal nehmen, dann verliert man nicht so viel.


    Apropo´s Interventionsfahrer, das ist doch nix anderes als ein Revierfahrer mit ´Zusatzaufgaben.
    Also f?¤llt es unter Revierfahrer....


    Aber bei allem ??rger denkt immer daran, wir tun das alles aus Freundlichkeit unseren Mitmenschen gegen??ber.
    Je niedriger unsere Preise sind, und je h??her die Ersparniss in der Versicherungspr?¤mie, desto weniger Mitmenschen werden aus Rationalisierungsgr??nden Ihren Job verlieren.
    Oder habt Ihr schon mal eine Firma gesehen die trotz hoher Gewinne Mitarbeiter entl?¤sst?? (Sarkasmus)
    Deshalb w?¤re ich auch daf??r, dass jeder Mitarbeiter im Sicherheitsgewerbe zu Weihnachten was geschenkt bekommt.
    :cool: :cool: :cool: :cool: :police: :lmaa:

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