In vielen Unternehmen ist das installieren von Software auf Firmenrechnern verboten. Unsere Firma teilt, unter anderem durch Rundschreiben, explezit darauf hin! Man kann es nicht oft genug wiederholen.
Auszug
Einem Arbeitnehmer, der entgegen einer ausdr??cklichen Dienstvereinbarung heimlich Software wie das Java-Programm JAP installiert, kann ohne vorherige Abmahnung gek??ndigt werden. Dies geht aus einer erst jetzt bekannt gewordenen Entscheidung des Bundesarbeitsgericht (BAG) hervor (Az. 2 AZR 179/05). Das Fehlverhalten sei als "erheblicher verhaltensbedingter Grund zur K??ndigung" einzustufen und rechtfertige eine ordentliche K??ndigung ohne Wenn und Aber.
Hintergrund des Urteils war die Dienstanweisung in einem bayerischen Amt f??r Wasserwirtschaft, wonach es den Angestellten verboten war, ohne Genehmigung Softwareinstallationen auf den Dienst-PCs vorzunehmen.