Ich finde immer wieder Firmen die auf ihren Homepages damit werben das ihre Diensthunde flüchtige Täter selbständig suchen/verfolgen/stellen.
Also geschickt werden.
Ganz klar erkennbar ist damit nicht der Notwehrfall gemeint, sondern z.B. Täter Verfolgung off-line bei Einbruch/Diebstahl.
Nett ist auch die Umschreibung Kompromissloser Diensthunde-Einsatz......
Meine Frage ist jetzt: Machen sich diese Firmen damit Theoretisch nicht schon Strafbar? Das sie damit werben?
Natürlich dürfen wir als DHF nicht den Hund schicken oder off-line führen.
Zumal das auch ein ganz klarer Verstoß gegen die UVV vom BG ist.......