Beiträge von mali-mann

    Hallo Hapy.


    Zu Deiner Frage welches Gesetz zur Anwendung kommt. Hier greift das TierSchG §11 Abs.1 Nr.6 von 2013.
    "Wer für dritte, Hunde zum Schutz für Personen und Liegenschaften ausbildet, bedarf der Erlaubnis der Behörde."


    Wer das ohne die Erlaubnis macht, macht sich strafbar. Ob das nun eine Straftat oder OWig ist, diese Frage musste ich mir nicht stellen da ich die behördliche Genehmigung besitze.


    Falsch ist die Aussage die hier getroffen wurde, dass jeder der mit Hund im Sicherheitsgewerbe arbeitet, seinen Hund zu gesteigertem Aggressionsverhalten ausbilden darf.
    Jeder (egal ob privat oder gewerblich) darf seinen Hund in einem Verein im IPO-Sport ausbilden. Diese Ausbildung hat nur bis zu einem gewissen Grad etwas mit der profesionellen Ausbildung von Diensthunden gemeinsam.
    Zudem wird der ausgebildete Diensthund in den meisten Bundesländern laut Gefahrenabwehrverordnung als gefährlich eingestuft.


    Ich hoffe ich konnte Dir behilflich sein.


    Kollegiale Grüße
    Reinhard



    Was das Hetzen auf eine Person(Täter) betrifft, dass ist Grundsätzlich nur Hundeführern mit hoheitlichen Befugnissen/Aufgaben gestattet, da hier der Hund ein Zwangs und Einsatzmittel ist. In der privaten Sicherheitsbranche darf(solange keine Rechte Übertragung eine Behörde erfolgte) der Diensthund nur zur Eigensicherung/Notwehr eingesetzt werden. Ganz klar: Flüchtender Täter, darf kein Hund geschickt werden.
    Wird der Hundeführer angegriffen, darf der Hund den Hundeführer verteidigen, aber eben nur solange wie die Notwehrlage besteht.

    Hallo Hapy.


    Wie in der Branche üblich, wird viel geschrieben und gesagt, "Unsere Prüfung ist die einzige oder gleichwertige Ausbildung und rechtlich anerkannt".


    Meinen Wissensstand zu BvWD und RSV2000 hatte ich ja schon geschrieben. Leider habe ich noch keine Prüfung für Diensthunde bei den oben genannten persönlich miterlebt. Auf Videos und nach Berichten von Prüfungsteilnehmern ist aber zu sehen, dass z.b. die Abteilung A(Fährte) nicht geprüft wurde. In der Abteilung B(Unterordnung) alle Übungen nur an der Leine(keine Freifolge) durchgeführt wurden. Und in der Abteilung C(Schutzdienst) ebenfalls alle Übungen mit angeleintem Hund durch geführt wurden. Zudem war beim Auslassen des Hundes trennungshilfe wie rausheben des Hundes erlaubt.


    Das alles entspricht nicht der Prüfungsordnung des VDH für Schutzhundprüfungen IPO 1-3. Wobei man fairer Weise aber auch sagen muss, dass die IPO Prüfungen nicht sehr praxisnah im Bezug auf das Sicherheitsgewerbe ausgelegt sind.


    Was die BG betrifft, sie interessiert einzig die Unfallverhütung was auch in der BGV C7 nachzulesen ist. In der BGV C7 gibt es keine Aussage der BG, wie die Prüfung des Mensch/Hunde Team erfolgt und unter welchen Bedingungen.
    Meines Wissens hat die BG bisher die Prüfungsordnung des VDH als Referenz bzw. Ausbildungskretärium /Ausbildungskennzeichen des Diensthundes und für die Sachkunde des Hundeführers(Hundeführerlizenz) die beim Ablegen der BH-Prüfung einmalig ab geprüft wird, als Kriterium für eine erfolgreich abgelegte Prüfung anerkannt.



    Was ich mir jedoch gar nicht vorstellen kann, ist die Aussage das nur noch die Prüfung des BvWD oder des RSV2000 von der BG anerkannt werden.
    Und was die Anerkennung der BvWD Prüfung durch die BG betrifft, war meine letzte Info der BG "Die PO des BvWD und des RSV2000, werden geprüft bzw. sind den Verantwortlichen zur Verbesserung/Änderung zurück gesendet worden".


    Gerichte und Sachverständige werden sich aber wohl weiterhin an die PO des VDH bei Streitfragen orientieren, gerade wenn es zu einem Personenschaden kam, solange es keine behördliche Anerkennung für die Prüfungen des BvWD oder des RSV2000 gibt.


    In diesem Sinne, kollegiale Grüße
    Reinhard


    P.S. Vielleicht kann Claudia noch etwas hinzufügen, da sie ja mal beim BvWD etwas mehr Einblick hatte.

    Hallo hapy, hallo liebe Kollegen.


    Hapy, Du hast eine Interessante Frage gestellt, die wahrscheinlich nur von Juristen korrekt beantwortet werden kann.


    Wenn man sich teilweise Werbung von Konzernen im TV ansieht, entsprechen diese nicht immer der Wahrheit oder rechtlichen Vorgaben. Verboten ist es "Vergleichende Werbung" zu betreiben. Wobei da der Grat der Legalität sehr schwammig ist.....siehe die Werbung von Burgerking mit den Futtertüten.... :whistling: .


    Auf Deine Frage bezogen, denke ich es kommt auf den Einsatzort der Hunde an, wenn hoheitliche Aufgaben übertragen wurden (BW, AKW's) dann ist es erlaubt, ansonsten eben nicht.


    Kollegiale Grüße
    Reinhard


    Vollzitat entfernt. colle

    Hallo zusammen,


    ich muss mich auch mal wieder zu Wort melden...und kann mich mal wieder nur Kaderlid's Ausführungen zum "Dachverband", Verleihern und "Geiz-ist-Geil" Verhalten von Firmen und Auftraggebern anschließen.


    Zum Punkt "Dachverband": Als es damals mit dem "Dachverband" los ging, wurde ich von Kaderlid gefragt ob ich nicht da mitmachen möchte. Ich hab's mir lange überlegt, die Entwicklung beobachtet und bin zum Entschluß gekommen: "Neeeee, dass brauchste nicht." Der Gedanke der Anfänglich dahinter stand, war ein Guter. Was daraus geworden ist.....Kaderlid hat es ja gesagt, Geldmacherei.


    Ich weis, ich Ecke damit bei den Leuten aus dem Verband an und trete einigen auf die Füße. Aber ich hätte es besser gefunden, dass die Mitglieder günstige Lehrgänge angeboten bekommen würden. Den Ausbildern keine hohen "Ausbildergebühren" abverlangt werden und vor allem nur geringe Zuschüsse für Ausbildungsmittel (Schutzkleidung, Hetzärmel u.s.w.) gezahlt werden. Ich hätte es ehr begrüßt, der Verband hätte den einzelnen Sektionen z.b. bei den Trainingsplätzen geholfen, Verbandseigene Plätze/Gelände anzumieten oder zu Pachten bzw. zu bezuschussen. Fakt ist, wenn jemand als Ausbilder für den Verband tätig sein will, muss er sich selber einen Platz besorgen und bezahlen und darf zusätzlich noch eine jährliche Gebühr an den Verband zahlen. Alles in den AGB's des Verbandes nach zulesen. Klar das dann höhere Kosten für die Mitglieder die an Trainings teilnehmen möchten entstehen, denn der Ausbilder will ja nicht drauf zahlen. Was man verstehen kann, schließlich investiert er Zeit (Vorbereitung der Ausbildungsinhalte, koordinierung der Trainingstage u.s.w.) und Geld (Gebühren an den Verband, Pachtkosten des Platzes, Handgeld für den SD-Helfer, Trainingsgeräte, Ausfall der eigenen Arbeitszeit u.s.w.). Lange Rede kurzer Sinn, unter einem Verband der seinen Mitgliedern ein "Zuhause" geben will, stelle ich mir etwas anderes vor. stop01


    Zum Thema Verleiher und "Geiz-ist-Geil" brauch man eigendlich nix mehr sagen, dass wissen wir alle doch selber. :puke:


    Um es mit Trappatonis Worten zu sagen........"Isch abe fertisch"


    Kollegiale Grüße
    Reinhard

    Aus viel versprechender Diensthunde Verpaarung


    Malinois Snowpatrols Abaddon + X-Herder Esprit (Rufname: Merle)


    suchen 5 triebstarke Welpen (2 Rüden/3Hündinnen) geboren am 20.11.2013, ab Ende Januar 2014 eine neue Herausforderung im Dienst-, Sporthundewesen.
    Die Welpen sind bei Abgabe tierärztlich untersucht, gechipt, geimpft und mehrfach entwurmt.
    Sie werden an verschiedene Böden und Alltagsgeräusche gewöhnt, bei der Silvesterknallerei waren die Welpen z.b. tiefenentspannt.


    Abaddons Stammbaum http://www.working-dog.eu/dogs…32554/Snowpatrols-Abaddon,

    Esprit (Rufname Merle) ist bei www.bloedlijnen.nl unter der BRN Nr. 14805 zu finden.


    Beide Eltern werden dienstlich bei einer Bundesbehörde geführt.


    Die Welpen sowie die Mutter stehen ab sofort in 65529 Waldems OT Niederems (Hessen) zur Besichtigung bereit, Abgabe der Welpen ab Ende Januar 2014.


    Hier der Link zu den Welpen: http://www.diensthunde-taunus.…-uns/hunde/unsere-welpen/


    Bei interesse PN an mich.

    Mahlzeit.

    Einzelfallabhängig.


    Der Hund ist nichts anderes als jedes andere zur Verfügung stehende Werkzeug/Verteidigungsmittel auch und kann (und darf), sofern es erforderlich ist (-> Einzelfall) auch genauso eingesetzt werden.


    Ein Schicken des Hundes ist im Rahmen der Notwehr daher nicht generell verboten. In der Notwehr ist vielmehr grundsätzlich alles erlaubt, was erforderlich ist.

    §32 Abs.2 StGB
    Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist um einen gegenwertigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem Anderen abzuwehren.


    Natürlich ist in der Notwehr alles erlaubt was dienlich ist eben einen rechtswidrigen Angriff abzuwehren und wie immer ist alles Einzelfall abhängig. Jedoch ist hierbei die Verhältnismässigkeit zu prüfen! Sollte jeder im Laufe seiner Ausbildung gelernt haben. Ich darf auch keinem der mit einem Knüppel ankommt und mir eins überziehen will, 2 Schuß in den Kopf oder Brust setzen! Da auch in der Notwehr immer das geringst mögliche Mittel angewendet werden darf! Ansonsten kommen wir in den §33 StGB Überschreitung der Notwehr....und das klappt nur einmal vor Gericht.... :S


    Hier ging es um das Thema flüchtendem Täter den Hund hinterher zuschicken.....und da sagt das Gesetz ganz klar, NICHT ERLAUBT!


    In diesem Sinne


    Greetz Reinhard

    Guten Morgen zusammen.


    Zu Deinen Fragen:

    Zitat

    Jetzt schreib bitte genau, wie du es gelernt hast. Einsetzen im Radius einer Leine oder wirklich auf Distanz schicken?

    Vom
    Ursprünglich gelernten kann ich hier nicht ausgehen, da ich bei der BW
    Hundeführer als Soldat gelernt hab. Andere Rechtliche Vorraussetzungen.
    Wie ich es im Normalen Leben gelernt habe. Als Wachmukel darfst Du
    Deinen Hund niemals auf Distanz auf eine andere Person schicken!!! In
    der BGV C7 gibt es keine Aussage zur Leinenlänge. Ich selber benutze
    immer eine 3m lange Lederleine. Bei einem Angriff auf mich
    (Rechtfertigungsgrund §32 StGB) habe ich so einen genügend großen
    Sicherheitsraum um mich herum. Tritt der Angreifer in diesen Bereich um
    mich weiter anzugreifen, sein Problem, auch vor dem Richter! Eine Klage
    auf Schadensersatz (§823 BGB) oder wegen Gefährlicher Körperverletzung (§224 StGB) würde abgewiesen werden.


    Zitat

    Als
    ich diese Frage gestellt hatte, ging es mir vorrangig um die Situation,
    wo der Hundeführer auf seiner Streife einen Täter auf frischer Tat
    ertappt, dieser aber zu weit weg ist, um ihn selber festzunehmen.

    Hier
    gilt das gleiche wie beim Einsatz einer Schußwaffe! Der Einsatz wäre
    nur gerechtfertigt wenn ein Rechtfertigungsgrund vorliegt. Aber nur um
    einen flüchtenden zu stellen.......Definitiv NEIN, Einsatz des Hundes nicht erlaubt.


    Zitat

    Bei Notwehr kann ich mir gut vorstellen, dass es einfacher ist, das Schicken vor Gericht zu rechtfertigen.

    Auch
    hier gilt, Rechtfertigungsgrund! Werde ich aus 100m beschossen und habe
    selber keine Dienstwaffe.....in Deckung gehen und 110 Rufen. Was würde
    es für einen Sinn machen in so einer Situation den Hund zu
    schicken....zumal 99% der Hunde in der Sicherheitswirtschaft für so
    einen Fall garnicht ausgebildet und Nervenstark genug sind.
    Wird die
    Oma auf der anderen Straßenseite überfallen, würde jeder Richter fragen,
    warum sind Sie nicht mit dem angeleinten Hund auf die andere
    Straßenseite gegangen und haben dann eingegriffen. Schicken des Hundes nicht erlaubt!

    Zitat

    Letztlich
    war die Frage, ob der Hund im privaten Sicherheitsdienst überhaupt
    geschickt werden darf. Als gäbe es nur ein "Ja" oder "Nein".

    Gibt es auch eine klare Antwort! NEIN!
    Schicken
    eines Diensthundes ist nur den Ordnungs- und Sicherheits Behörden,
    Zoll oder Wachmuckels in BW Liegenschaften mit hoheitlichem
    Aufgabenbereich (UZwGBw) erlaubt!


    Zitat

    Was
    passiert denn, wenn der Hund außer Kontrolle gerät und jemanden beisst,
    der gar nichts getan hat? Als Übersprungshandlung z.B. :hmm:

    Tja,
    hier ist das alte Problem der Wachfirmen. In den meisten Fällen haben
    die Hunde garkeine offizielle Prüfung oder Ausbildung (BH, IPO 1-3). Die
    wenigsten Firmen fördern oder fordern das. Die Firma in der ich
    beschäftigt bin, hat nur Schutzhunde die mind. die IPO 2 haben und diese
    jährlich wiederholen müssen. Dafür bekommen wir vom Arbeitgeben zum
    einen internes Training und pro Monat 8 Std. Training im Verein bezahlt.
    Unsere SSH erhalten eine zusätzliche Ausbildung mit jährlicher
    Überprüfung. Ich muss aber dazu sagen, diese Firma ist eine der wenigen
    Ausnahmen.
    Hier gibt es einfach kaum Übersprungshandlungen der Hunde da diese voll unter der Kontrolle der Hundeführer sind.
    Aber was passiert......es tritt für den Körperlichen Schaden die Halterhaftpflicht ein. Es kann aber zum Wesenstest führen.


    Zitat

    Und
    wenn die BGV C7 vorschreibt, dass ein Diensthund bei Begegnung mit
    Dritten an der Leine zu führen ist, wie verhält sich die BG dann im
    Falle eines Unfalles? Ich meine, die BG schreibt das ja nicht aus Spaß,
    und wir lernen das nicht umsonst. Welche Konsequenzen ergeben sich aus
    einem Nichtbeachten der Vorgaben in der C7?

    Hier sind von
    der BG Personen gemeint, die sicht rechtmässig dort aufhalten, z.b.
    Kollegen des Wachmuckels oder Mitarbeiter des Auftraggebers.
    Betrifft
    ein Beißunfall einen Kollegen und es wurde die notwendige
    Sorgfaltspflicht des Hundeführers nachgewiesen, zahlt die BG Behandlung
    sowie ReHa. Liegt dagegen ein Verstoß von seiten des Hundeführers vor,
    zahlt die BG nicht und alles geht über die Haftpflicht des Hundeführers
    bzw. Arbeitgebers. Der AG kann sich jedoch das Geld in so einem Fall vom
    Hundeführer über §823BGB Schadensersatz zurückholen.


    Allen einen schönen Feiertag und falls Arbeit...einen ruhigen Dienst


    Grüße Reinhard


    @Kaderlid....Hab ich etwas vergessen??? Dann füge es bitte hinzu. :D

    Moin zusammen.


    Ich habe mir eben den Thread durchgelesen und bin mal wieder erschüttert vom "Fachwissen" bezüglich §32 StGB. Ist immer wieder ein Trauerspiel was für kompetente "Kollegen" im Sicherungsdienst oder als Psydo-Hundeführer eingesetzt werden. Wenn selbst der einfache §32 StGB bei vielen schon für verwirrung sorgt, dabei hatte das Thema jeder in der §34a GeWO Unterweisung, Sachkunde oder GSSK Ausbildung gehabt......was wurde den "Kollegen" dort beigebracht? Ich befinde mich selber gerade in der Ausbildung zum Meister für Schutz und Sicherheit und habe den vorher genannten beruflichen Werdegang (Unterweisung, Sachkunde, GSSK) selber hinter mich gebracht.
    Ich weis nicht wie oft wir in den Ausbildungen eben den §32 StGB durchgekaut haben....aber der war uns selbst bei der Unterweisung schon KLAR und bedürfte keiner weiteren Erklärungen.
    Da ich auch als Diensthundeführer tätig bin, kann ich nur sagen, alles was badische_nsl zum Thema §32 StGB im zusammenhang mit dem Thread (Hund schicken) geschrieben hat, passt.
    Der Diensthund darf zur Eigensicherung oder zur Abwehr eines Angriffes eingesetzt werden! PUNKT
    Der Diensthund darf NICHT hinter einen Flüchtenden oder eindringenden Täter her geschickt werden!
    Das ist nur Diensthundeführern von Behörden die hoheitliche Aufgaben verrichten gestattet. Dazu zählen auch die Diensthundeführer die von privaten Sicherheitsdienstleistern in Bundeswehr Liegenschaften eingesetzt sind, da diesen aufgrund des Bewachungsvertrages hoheitliche Aufgaben überträgen wurden.


    Der Unterschied bezüglich den unterschiedlichen Hundeverordnungen der Bundesländer, werden Diensthunde einer Behörde auch wenn sie gebissen haben, Grundsätzlich NICHT als gefährliche Hunde eingestuft. Der Wachmann, der seinen Hund zur Eigensicherung einsetzt und dieser dabei einen Täter beisst, kann trotzdem zum Wesenstest vorgeladen werden. Es kommt da auf den Sachbearbeiter der Ordnungsbehörde bezüglich dem Wesenstest und den Staatsanwalt an, ob er ein Ermittlungsverfahren wegen Gefährlicher Körperverletzung §224 StGB einleitet. Wie aber auch geschrieben wurde, hat der Hund des Wachmannes einen Angriff abgewehrt und ein Rechtfertigungsgrund bestanden, erfolgt in der Regel keine Ermittlung und keine Einberufung zum Wesenstest.


    Aus eigener Praxis, einer meiner Diensthunde hat in Frankfurt bei einer Personenüberprüfung, zu der ich von der Bundespolizei als Unterstützung hinzugezogen wurde, eine Person gebissen als diese eine Schusswaffe ziehen wollte. Endergebnis= es kam nie etwas, ausser ein großer "Fresskorb" für den Hund, von den Beamten die dabei waren als Dankeschön.


    In diesem Sinne, allen einen schönen Feiertag und ruhigen Dienst.


    Reinhard

    Hi Malinoi,


    herzlich Willkommen im DHF Forum.


    Zu Deiner Frage: Ja, der von Taarna beschriebene Beißkorb ist Top, nutze ihn für meine Hunde ebenfalls. der Preis um die 70 T€uros sollte nicht abschrecken, er ist sein Geld wert. Ich persönlich nutze den mit dem Schnellverschluß um im Extremfall den Korb schnell runter zu haben.


    Zur Rechtlichen Seite: Es gibt keine bestimmte Rechtsvorschrift. Einzig in der BGV C7 wird darauf verwiesen das in Bereichen in denen mit der Begegnung mit Dritten Personen zu rechnen ist, der Hund an der Leine geführt werden muss.



    Kollegiale Grüße
    Reinhard und die TaunusMeute

    Hallo zusammen,


    wie Kaderlid es mal wieder auf den Punkt gebracht hat, ist die Ausbildung von BTM-Spürhunden im Privatenbereich verboten. Die Gründe dafür hat Kaderlid ebenfalls dargelegt. Die einzige Möglichkeit besteht nur, wenn Du bei den Behörden an der Ausbildung teilnehmen darfst.
    Dieses wird aber zu 99 % von der Vorgesetzten Dienststelle nicht genehmigt. Wenn Du aber mit der ansässigen Polizei eng zusammen arbeitest, kann mal nachfragen nicht schaden. Mehr als ein "Nein" kannst Du nicht bekommen. Wichtig wäre eben Dein Bedürfnis und Deine Beweggründe für die Ausbildung Deines Hundes glaubhaft darlegen zu können. Da ich mit meinen Hunden bei einem Dienstleister für eine Behörde tätig bin, und auch einige Freunde bei der Polizei, BW und Zoll habe, kann ich dort ab und an mal mittrainieren. Wenn auch nur im Schutzdienst.....aber der unterscheidet sich ja auch schon gewaltig vom Hundesport.


    In diesem Sinne, Kolligiale Grüße
    Reinhard

    Hallo Wolfssohn,


    zu Deiner Frage zu Klaus Glöckners Buch: "Der gewaltfreie Weg zum Verbellen"......des klappt.... :thumbup: dauert zwar etwas, aber funktioniert.


    Zu Deiner Frage nach einem Verein.......da gibt es in Andernach die http://www.hundeschule.grandpre.de/
    Frank ist bei der Polizeibeamter und betreibt nebenbei die Hundeschule. Regelmäßig Sonntags trifft sich die K9-Gruppe zum Training. Es werden auch öfter Seminare angeboten, Ende Mai war einer mit Silke Jordan und im September ist einer mit Ivan Balabanov......


    Setzt Dich einfach mal mit Ihm in Verbindung.


    VG aus dem Taunus
    Reinhard und die Taunusmeute

    Nabend zusammen.


    Zitat Nemere: "Die BGV C 7 ist als autonomes Recht i.S. des § 15 SGB VII erlassen worden, sie hat daher Gesetzescharakter. Daraus ergibt sich, daß es sehr wohl eine rechtliche Verpflichtung gibt, die Befähigung zum Hundeführer nachzuweisen.


    Ein Verstoß gegen diese Nachweispflicht ist bußgeldbewehrt (§ 28 BGV C 7)." Zitat Ende.


    Ja klar und wurdest Du schon mal von der Polizei/Ordnungsamt/BG kontrolliert? Zu 95% Nein! Im realen Leben sieht es doch so aus, dass es keinen Interessiert solange nix passiert. Deswegen hat sich ja auch der BvWD gegründet, der versucht eben diese Mißstände zu regeln. Aber Gut Ding braucht Weil, dass wird leider nicht von Heute auf Morgen passieren. Und solange nicht jeder DHF da mitmacht( Mitglied aktiv-pasiv), solange scheren sich die meisten Firmen/Auftraggeber nicht darum. Denn das würde ja mehr Kosten verursachen bzw. der Kunde will das nicht bezahlen.


    Wie ich schon schrieb, der Nachweis für den Hund ist erbracht wenn der Hund z.b. Prüfungen wie die BH, VPG A, VPG 1-3, IPO 1-3, DhPO Polizei, DhPO Zoll, DhPO BW bestanden hat.


    In der Regel hat der HF ebenfalls den Nachweis der Sachkunde erbracht:

    • Wenn er mit seinem Hund die BH/VT abgelegt hat. Welche sowieso benötigt wird um an weiteren Prüfungen wie den VPG A und 1 - 3 (VPG=Vielseitigkeits Prüfung für Gebrauchshunde) oder anderen Prüfungen nach VDH teilzunehmen.
    • Den in einigen Bundesländern vorgeschriebenen Hundeführerschein bestanden hat.
    • Die Sachkunde nach § 11 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b Tierschutzgesetz nachgewiesen hat und die Erlaubnis vom Vet.Amt erhalten hat. (Hundeausbildung zu Schutzzwecken, Erlaubnis (Schutzhundeausbildung)
    • Diensthundeführer einer Behörde ist oder war.
    • Hunde ohne Prüfung dürfen nur für Meldezwecke eingesetzt werden solange sie nicht im Öffendlichen Raum eingesetzt werden. Sobald ein Hund im Öffendlichen Raum eingesetzt wird, benötigt der Hund mindestens die BH.
    • Wird der Hund z.b. bei einer Citystreife als Schutzhund eingesetzt, benötigt der Hund mindestens die VPG A (in der VPG A wird der Hund in der Unterordnung und im Schutzdienst geprüft, die Fährtenarbeit wird nicht geprüft) oder höher (VPG 1-3, SchH1-3).
    • Der Hund darf nicht auf Flüchtende Täter gehetzt werden da dieses nur Hunden mit hoheitlichen Aufgaben erlaubt ist(Polizei, Zoll, BW und Sicherheitskräften die im hoheitlichen Auftrag eingesetzt sind).
    • Bei einem Angrif auf den HF darf der Hund jederzeit zur Eigensicherung eingesetzt werden.
    • Die Befähigung des Hundeführers kann auch durch einen Ausbilder für Hundeführer(2 BG Seminare a 1 Woche) oder einem Meister für Schutz und Sicherheit überprüft werden der mit dem Diensthundewesen vertraut ist.

    @deutschedogge: Es gibt Firmen die diese Lehrgänge anbieten, ein paar haben auch die IHK Zulassung. In der Regel dauern diese Lehrgänge 80 Std.=40 Std. Theorie + 40 Std. Praxis. Kosten halt Geld. Wenn Dein AG das bezahlt, kannst Du mir gerne eine PN schreiben, kann Dir in Hessen einen Anbieter mit Sitz in Erlensee nennen.
    Oder schau mal hier, Diensthundeprüfung nach BGV C-7


    Sodele, hoffe ich hab Dich weiter verwirrt.... ;) 8) :grin: :grin:


    Meine Meinung, wenn Du mit Deinem Hund die BH/VT machst und weiter in der VPG arbeitest (Verein) macht Ihr die Prüfungen, habt den Nachweis und alles ist Gut. Wenn Du dann noch dem BvWD beitrittst, ist das eine weitere Stimme die nach einer Bundeseinheitlichen PO im Sicherheitsgewerbe schreit.... :thumbup: palaber01


    In diesem Sinne allen eine Gute Nacht.


    Kollegiale Hundegrüße
    Reinhard, DH Max und Merle

    Mahlzeit.


    Da gibt es zwei Möglichkeiten.

    • Du bist in einer Firma beschäftigt, die eine eigene Hundestaffel unterhält. Die Hunde sind dann Eigentum der Firma und die Firma hat einen Mitarbeiter der für die Ausbildung der Hundeführer und Hunde zuständig ist. In der Regel sind das ehemalige Diensthundeführer von Behörden. Oder Hundeführer die im privaten Bereich als Schutzdiensthelfer oder Leistungsrichter tätig sind. Und/oder haben bei der BG die Seminare "Hundeführerausbilder I u. II" erfolgreich besucht.
    • Der Hund ist Dein Eigentum und du kümmerst Dich Privat um die Ausbildung und Prüfungen (SV Verein
    • Es gibt Anbieter in der Diensthundeausbildung, die die Hundeführer und die Hunde Schulen/Ausbilden. Einsatztechiken, Recht usw. Die Prüfung wird aber bei einem Verein abgelegt wird.

    Da sehr wenige Firmen Punkt 1. haben, wird in der Regel Dein Engagement gefragt sein. Denn die BH(Begleithundeprüfung) sowie die VPG 1-3 (ehemals SchH 1-3) werden als Prüfung anerkannt.


    Es gab mal bei der IHK einen Fortbildungslehrgang zum IHK geprüften Diensthundeführer, ob der aber noch angeboten wird......kann ich leider nicht sagen.


    Ich hoffe ich konnte Dir helfen.


    Kollegiale Grüße
    Reinhard

    Moin Kaderlid... 8)


    Na das nenne ich mal wieder einen tollen Bericht von der Nachtübung... :thumbup:


    Leider konnten wir nicht.... cry01 Wäre aber bestimmt mal unter den Bedingungen interessant gewesen. Wir hoffen mal bei der nächsten Veranstaltung in Butzbach dabei zu sein, ist ja fast um's Eck. Ansonsten, wann hast Du denn mal Zeit das wir uns wegen dem BvWD zusammen setzen?? palaber01


    Bis denne...vlg aus der Nachbarschaft.
    Reinhard, Britta und die Fellnasen-Gang

    Hi marcus6977.


    Erstmal viel Erfolg für Deine Ambition zum DHF.
    Leider muss ich dem was Kaderlid geschrieben hat mal wieder zustimmen.
    Es gibt leider noch keine allgemein gültige Ausbildung oder Prüfung der
    DHF+DH für die Private Sicherheit. Darum ist die Branche ja leider auch
    so verschrien. Da haben es unsere Kollegen von den Behörden besser.
    Obwohl da auch nicht alles Glänzt....aber immerhin! Unseren Kollegen
    z.b. in den Niederlanden, sind in der Gesellschaft sehr Gut angesehen,
    da deren Hunde alle nach der KNPV ausgebildet sind und mindestens die
    PH1 haben müssen um eingesetzt zu werden. Aber die Zeit in so eine
    Ausbildung steckt hier kaum eine Firma, was ich sehr bedauere.


    Auch
    bei den Diensthunden gebe ich Kaderlid recht, beim DSH solltest Du auf
    Leistungslinien zurück greifen, die sind zwar teurer als der DHS vom
    Nachbar aus einem "Unglücksfall".
    Du kannst auch mal einen Glücksfall
    bei den "normalen" haben, aber die sind seltener. Beim Malinois, ist
    Leistungszucht in meinen Augen nicht so wichtig, da der Malinois von
    sich aus schon Gute Anlagen mitbringt. Die Mali's aus einer
    Leistungszucht sind meist sehr angekratzt und gehen schnell in den
    Trieb. Es gibt auch sehr Gute Züchter, die sehr Gute Verbindungen
    züchten.
    Einer ist z.b. Rommel Herdermeute, haben auch eine Homepage.
    Was
    in der letzten Zeit öfter bei DH zu finden sind, sind sogenannte
    X-Herder. Meist ein Mix aus Malinois-Holländischer Schäferhund. Beide
    Rassen sind eng Verwandt und sehen in meinen Augen als X-Herder richtig
    Beeindruckend aus. Sind zwar nicht so Schwer und Groß wie der DSH, aber
    Sauschnell und Wendig. Zudem mit einer guten Portion Aggro die sich bei
    den Guten Verbindungen allerdings meist Gut kontrollieren lässt. Sie
    lernen unheimlich schnell.....auch was sie eigendlich nicht lernen
    sollten... ;) :dash: :hmm: :grin: ;( ;( im Dienst aber :thumbup: :thumbup: :thumbup: :thumbup: :thumbup: .
    Wie Du merkst...ich hatte erst zwei DSH, dann nur Malis und jetzt nen Mali und einen X-Herder... :D als DH. Ich komme halt mit deren Macken klar und kann sie lenken.
    Wenn Du aber wenig Hundeerfahrung haben solltest, dann greife ehr zu einem DSH aus einer Leistungslinie.
    Gerade
    wenn Du den Hund in der nächsten Zeit benötigst, sollte er schon eine
    Vorausbildung haben. BH oder VPG A oder VPG 1. So Hunde bekommt man
    immer wieder auf dem Diensthundemarkt angeboten. Die Kosten halt auch
    mehr, da ja die Ausbildung Zeit und Geld kostete und für den Hund
    Futter-. und Tierarztkosten angefallen sind.


    Vor dem Kauf schau Dir mit einem der sich mit DH auskennt den Hund an
    und macht einen Ankaufstest. Wie sowas ablaufen kann, kannst Du im
    "Handbuch für Diensthundeführer" aus dem Boorverlag nachlesen. Habe fast
    alle Hunde danach ausgesucht und es hat meist gepasst.


    Nocheins! Beim Kauf, schau nicht nur nach den abgelegten Prüfungen oder
    Stammbaum, was auch sicher wichtig ist. Schau auch ob der Hund Dir
    liegt...die berühmte "Liebe auf den ersten [manchmal auch zweiten]
    Blick). 8) Denn Deinen Vierbeinigen Partner hast Du, wenn alles Gut geht, einige Jahre an Deiner Seite.


    Es gibt z.b. Gute Hunde die falsch ausgebildet wurden und nur
    mittelmässig sind, aber mit der richtigen Ausbildung Tophunde sind.
    Genauso gibt es auch Hunde die Mittelmässig sind und auf so eine
    Überprüfung Top Vorbereitet wurden...aber im realen Einsatz versagen.
    Deswegen, einen mitnehmen der sich mit Diensthunden und deren Ausbildung
    oder Überprüfung auskennt. Oft sind in den Vereinen die VPG Warte oder
    SD-Helfer bei Behörden im DH Wesen tätig, wenn man einen von denen mit
    nimmt, wäre eine Option.




    Ja, und was zu dem Punkt Einsatz des Mitarbeiters von Kaderlid
    geschrieben wurde, stimmt leider auch oft. Der HF sitz irgendwo im
    Seperatdienst und der Partner liegt Daheim auf dem Sofa cry01
    . Musst Du auch bedenken, dass es mal sein kann, dass der Hund ein paar
    Wochen oder Monate nicht zum Einsatz kommt, da Du auf einem anderen
    Objekt ohne Hund Dienst schiebst. Kommt der Hund damit klar oder hast Du
    einen Betreuer in den doch meist 12 Std. Diensten.




    Also viele Dinge über die man sich vorher Gedanken machen sollte... ;)




    In diesem Sinne, viel Glück bei Deinem Vorhaben.




    VG Reinhard




    PS. @ Kaderlid: Wann treffen wir uns mal wieder, würd mich freuen Euch mal wieder zusehen.

    Hallo Alexander,


    auch ich möchte Dich hier, verspätet, aber recht herzlich begrüßen... be--er


    Na, einer aus der alten Heimat...(Gladbecker).... ;) Jo, wie die anderen Kollegen ja schon geschrieben haben, pass auf Dich auf!!! Wir hatten hier alle schon den "Burnout"....und respekt, wenn Du dann weiter machst. Auch das Du Dich weiterbildest, viele haben nicht die Möglichkeit oder die Lust dazu. Tja, wie auch schon geschrieben wurde, als DHF musst Du eine ganze menge Idealismus mitbringen. Die Rahmenbedingungen für uns sehen in den meisten Firmen noch garnicht so Gut aus. Zum Glück gibt es ja den neuen Verband... :) .


    Ja, zum Punkt Betriebsarzt kann ich Dir auch nur raten Offen und Ehrlich zusein. Lieber Du sagst es gleich, als wenn es nachträglich oder durch dummen Zufall raus kommt.
    Und wenn Du bei einem der Großen bist wie Du schreibst, dann werden die schon einen Platz für Dich finden. So ist das zumindest bei unserer Firma, auch einer der Großen..."der alte Fritz" aus Essen lässt Grüßen... 8). Bin aber im Rhein-Main-Gebiet tätig.


    In diesem Sinne wünsche ich Dir und Deiner Familie alles Gute für die Zukunft.


    VG aus dem Taunus
    Reinhard