Rechtliche Frage zur Internet-Präsenz Firmen

  • Ich finde immer wieder Firmen die auf ihren Homepages damit werben das ihre Diensthunde flüchtige Täter selbständig suchen/verfolgen/stellen.
    Also geschickt werden.
    Ganz klar erkennbar ist damit nicht der Notwehrfall gemeint, sondern z.B. Täter Verfolgung off-line bei Einbruch/Diebstahl.
    Nett ist auch die Umschreibung Kompromissloser Diensthunde-Einsatz......


    Meine Frage ist jetzt: Machen sich diese Firmen damit Theoretisch nicht schon Strafbar? Das sie damit werben?


    Natürlich dürfen wir als DHF nicht den Hund schicken oder off-line führen.


    Zumal das auch ein ganz klarer Verstoß gegen die UVV vom BG ist.......

  • Hallo hapy, hallo liebe Kollegen.


    Hapy, Du hast eine Interessante Frage gestellt, die wahrscheinlich nur von Juristen korrekt beantwortet werden kann.


    Wenn man sich teilweise Werbung von Konzernen im TV ansieht, entsprechen diese nicht immer der Wahrheit oder rechtlichen Vorgaben. Verboten ist es "Vergleichende Werbung" zu betreiben. Wobei da der Grat der Legalität sehr schwammig ist.....siehe die Werbung von Burgerking mit den Futtertüten.... :whistling: .


    Auf Deine Frage bezogen, denke ich es kommt auf den Einsatzort der Hunde an, wenn hoheitliche Aufgaben übertragen wurden (BW, AKW's) dann ist es erlaubt, ansonsten eben nicht.


    Kollegiale Grüße
    Reinhard


    Vollzitat entfernt. colle

  • AKW und BW/Polizei Kaserne ist klar.
    Diese Firmen meinen aber ganz Klar Ziviele Objekte wie Firmengelände oder wie City-Streife......
    Und diese Firmen machen auch keinen Hell daraus das die Hunde Mann-scharf sind......
    Ich denke mal so. Wenn ich im Dienst mit meinem Hund drohe, muss ich beachten das die Verhältnismäßigkeit stimmt.
    Hab ich hier Forum auch schon gemerkt ;)
    Alleine der Satz " Mein Hund geht grundsätzlich immer nach vorn" kann mich in Teufels Küche bringen.
    Wieso kann dann Firma xy damit werben das ihre Hunde selbständig Täter nach einem Einbruch verfolgen und Stellen?
    Ich meine man macht sich doch auch Strafbar wenn man auf einer Firmen-HP im Impressum nicht die Steuernummer ect. aufführt.....
    Wäre das theoretisch nicht sogar eine Ankündigung einer Anzeigepflichtigen Straftat?
    Ich denke da mal an Gefährliche Körperverletzung. .....
    Aber du hast recht. Das kann wohl nur ein Anwalt beantworten. ...

  • Ich denke dass diese Firmen sich strafbar machen.
    Vermutlich würden diese Firmen im Falle eines Verfahrens wohl versuchen, sich damit herauszureden, dass sie dieses Angebot nur Polizei, BW usw. machen.
    Und für den zivilen Kunden nur der normale Hundeeinsatz vorgesehen ist.
    Was dann wohl irreführende Werbung darstellt.

  • Ah ok. Also in etwa so wie wenn ich sagen würde:: Mir ist die Leine aus der Hand gerutscht. Jetzt hab ich es auch verstanden ;)

  • hapy, @ interessierte Foris,


    Früher hieß es: Papier ist geduldig. Heute darf man das getrost ins Digitale übertragen: was Leute nicht so alles ins Netz stellen...
    Sagt viel aus über deren Kenntnisse der Rechtslage und noch mehr über deren Selbstverständnis in unserem Beruf. Es dauert halt doch noch etwas, bis die Aushilfs-Rambos aussterben... Peinlich peinlich, kann ich dazu nur sagen.


    Das dahinter liegende, sachlich gleiche Thema, sehr interessant, gründlich und teilweise wirklich beeindruckend fachkundig durchgekaut hatten wir schonmal ein paar Threads früher. Reinschauen lohnt sich...
    Ich werde mir die ganzen Beiträge für meine Schulung , die ich jetzt im Mai abhalten werde, auf dem Bildschirm speichern....
    Es grüßt


    K.