Beiträge von Kaderlid

    Das freut mich ja, dass Dir das Training so gut gefällt. Ich fand's auch spannend - finde ich eigentlich jedesmal wieder, weil die verschiedenen Hundetypen so unterschiedlich auf alles reagieren, und man immer fix sein muss im Umdenken...


    Überhaupt ist für mich das Spürhundeln immer die absolute Sahne auf dem Kuchen. Gibt nichts was da ran kommt.


    Bis bald also!


    Kaderlid

    Gratuliiiiiiiiere, Hapy!!!
    Wir drücken die Daumen dass Du Deinen (und Senftube's) Traumjob gefunden hast!!


    Grüße aus dem Taunus von G & C

    Jaja, gibts alles...


    Also: das Geheimnis der "Hundeführer ohne Hund" hat viele Seiten..
    Es gibt in der Tat Kurz- oder weniger-kurz-Lehrgänge, die Führer ohne Hunden zu Hundeführern machen. Klar ist das grotesk, keine Frage.


    Ich selbst habe - auf ganz ausdrücklichen Wunsch zweier Firmen der Sicherheitsbranche (nein, Namen gibts keine) schon 3-Tages-Seminare für Kollegen abgehalten, die im Dienst Leihhunde vom Hundeverleiher führen. Und das könnt Ihr mir glauben: ich habe mir die Entscheidung, ob ich das überhaupt machen soll, nicht leicht gemacht. Macht man sich da nicht zum Teil von diesen kranken Mißständen? Ein Stück weit schon...


    Warum habe ich es trotzdem gemacht?
    Weil es besser ist, wenn ich das mache, als wenn es der Hundeverleiher macht (der sollte auch ein Angebot abgeben für diese Lehrgänge).
    Und weil ich damit Geld verdiene. Das auch.


    Was habe ich mit den Kollegen gemacht in den drei Tagen?
    In den Theorie-Stunden nicht viel anderes als bei den "normalen" Lehrgängen: viel Recht für DHf, bissi Lerntheorie, bissi was über "unsere" Hunderassen, Klärung der wichtigsten Fachbegriffe und was dahinter steckt (manchmal: nichts), viel über "Des Kaisers neue Kleider" (die schon mal bei mir waren kennen das: das ist mein liebstes Steckenpferd;-) , sinnvolle, sinnlose und schädliche Ausrüstungsgegenstände usw usf.
    Verschärft habe ich bei diesen Kursen die Themen Feststellung der Dienstfähigkeit des Leihhundes, Eigensicherung mit Leihhund durchgenommen, und Krankheitszeichen von ansteckenden Krankheiten, Anzeichen von Parasitenbefall usw. Na ja. Wer schon mal mit Leihhunden zu tun hatte, der weiß, warum.


    Im praktischen Teil habe ich dann Hunde mitgebracht oder mir von Kollegen oder Freunden mitbringen lassen, die umgänglich und möglichst wenig vorgebildet waren. An denen haben wir dann ganz praktische Handling-Übungen gemacht mit Leine, Halsband, Beisskorb. Eben: wie gehe ich mit einem fremden Hund um, so dass wir beide möglichst wenig Stress dabei haben. Wie rufe ich die wichtigsten Kommandos ab. Wie verhalte ich mich im Dienst, wenn ich einen Leihhund "am Strick" habe.


    Was für mich durchaus ein wichtiger Grund ist, diese Kurse zu machen, ist die Gefährdung der Kollegen durch diese regelmäßig völlig ungeeigneten Hunde. Das ist ein Punkt, der bei aller Tierliebe und Wut über die Schinderei von diesen armen Viechern nämlich gern übersehen wird.
    Die kann man aber zumindest ein Stück weit minimieren, wenn man weiß, wie.
    Zumindest steht der Kollege dann im Falle X nicht mehr ganz so doof da und kann sich wenigstens mit ein paar Tricks behelfen - oder sich eben im Zweifel rechtzeitig zurückziehen, weil er (spätestens nach diesem Kurs) weiß, dass keiner von ihm verlangen kann, einen Spitzen-Dienst zu verrichten, ihm aber dafür nur miserables Werkzeug an die Hand zu geben.


    So läuft das bei mir.


    Es gibt Erfahrungsberichte von Kollegen hier aus dem Forum, die schon bei längeren ohne-Hund-Lehrgängen mitgemacht haben, die anderswo abgehalten wurden. Da müssten die Interessierten mal in den älteren Freds hier bei den DHF stöbern.


    Ganz allgemein gilt: so wenig wie es gesetzlich vorgeschriebene Voraussetzungen gibt, um als DHF anzufangen (vom 34a mal abgesehen, und, @ Hapy, auch das OA hat da nichts zu sagen), so wenige gesetzliche Vorgaben gibt es, sich "Hundetrainer"" "Hundeausbilder", gar "Hundepsychologe", "Kynopädagoge" und was es da sonst an mehr oder weniger atemberaubenden Bezeichnungen gibt, zu nennen. Das darf jeder, egal ob er es kann oder nicht. Entsprechend empfiehlt sich sehr viel Wachsamkeit und Skepsis beim Umgang mit diesen Herrschaften.


    Tja, und zu den DHF-Schulungen in NRW: ich bin da ein bißchen überfragt, so aus dem Stehgreif wüsste ich da nichts. Diensthundemäßig ist Martin Weitkamp (Dog Center Bergerland) für mich definitiv einer der besten, der richtig was drauf hat und es auch gut vermitteln kann. Auch von seiner Art mit Hunden halte ich viel. Wenn sich mehrere zusammenfinden und man ihn fragt, macht der bestimmt auch Kurse. Wenn ihn jemand fragen will, gern mit Gruß von mir.
    Wollte Taarna da nicht mal aktiv werden? Die ist doch aus NRW?? Weiß aber nicht, was draus geworden ist.
    Es grüßt aus der Nachtschicht


    K. (Mit Matze)

    Hapy, Deine Zweifel sind begründet.
    Ist der Hund von Deiner Firma als Diensthund angefordert und zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles als solcher eingesetzt, greift Deine HPV nicht, sondern die HPV des Dienstherrn/Arbeitgebers.
    Diensthunde sind eigentlich bei jeder Bewachungs-HPV Standard. Deine Firma sollte also, wenn es nicht ein ganz schlimmer Krauter ist, die Hunde mit versichert haben.


    Aber Achtung :
    Bringst Du Deinen Hund "einfach so" zum Dienst mit, damit der daheim nicht so alleine ist, und Dein Dienstherr hat nichts dagegen, dann ist in der Tat Deine HPV zuständig.


    Viele Grüße, besonders an die Super-Senftube


    K.

    aaah... Und, @ Mali-Mann: Dein Par. 11 TierSchG betrifft die Ausbildung für Dritte.


    Bedeutet: wenn Du gewerbsmäßig z.B. Hapys Hund zu gesteigerter Aggression ausbilden willst, dann brauchst Du dafür die Genehmigung nach Par.11 TierSchG von Deinem zuständigen VetA. (Blödes iPad hat kein Zeichen für Paragraph). Machst Du das ohne die Erlaubnis, dann begehst Du eine Owi. Brauchst es nicht zu wissen, stimmt: kannst mich ja fragen, ich sag's Dir dann 8)


    Wenn Hapy aber seinen eigenen Hund selber zu gesteigerter Aggression ausbildet, dann ist für ihn die LandesHundeVO seines Bundeslandes maßgebend.


    Es leben die ruhigen Nachtschichten, da kann man so schön schlaumeiern ;)

    Das ist nicht so ein sauber getrenntes "Entweder - oder".
    Zuerst mal zeigt man auch dem Hund, der am Vollschutz arbeiten soll, dass man da reinbeißen kann und es dann "gewinnt" und es wegtragen kann. Dazu gibt es dann spezielle Anbeißhilfen oder Manschetten oder der Helfer lässt sich die Jacke des Vollschutz-Anzuges vom Hund ausziehen. Ganz klassische Beute-Arbeit also.
    Später, wenn der Hund sich in diesem Verhalten sicher fühlt und Vertrauen zu dieser Art der Arbeit gebildet hat, lernt er, dass er auf Belastung - also z.B. wenn der Helfer sich über ihn beugt, oder ihn lauernd anstarrt, oder ihn sonstwie bedroht oder verunsichert, erst mit Aggression (bellen, zurückstarren, zurückdrohen) reagieren kann und dann aber, als Steigerung davon, nicht etwa "um sein Leben beißt" um mit der Bedrohung fertig zu werden, (womit er sich erstens schrecklich fühlen würde und zweitens völlig unkontrollierbar würde) sondern, - wie eine Art Übersprungsreaktion - sich in sein erlerntes Beute-Verhalten "retten" kann.
    Das ist jetzt ein bißchen drastisch erklärt, aber so in etwa funktioniert das.


    Im Fachchinesisch nennt man das dann "in die Beute kanalisieren". Hast Du vielleicht schonmal gehört, das macht ein guter Helfer in der klassischen IPO-Ausbildung (also mit Ärmel) nämlich auch. Nur mit überzeugenden Wehr- oder Aggressionsbereichen zeigt auch der Sporthund den Ausdruck, den man sehen will; ein rein beutebezogener Schutzdienst ist das Langweiligste, was Du Dir vorstellen kannst...


    Außerdem ...: wolltest Du nicht mal kommen um Deinen Wauwi überprüft zu bekommen...???? Fällt mir gerade ein.


    Grüße!!
    K.

    Hallo Hapy, hallo liebe Kollegen!


    Interessante Frage(n), Hapy...


    Schwierig zu beantworten, weil es, genau betrachtet, mehrere unterschiedliche Sachverhalte sind, die du da rechtlich bewertet haben möchtest.
    Und schwierig auch deshalb, weil die Gesetzgebung, die die Ausbildung von (Gebrauchs-) Hunden anbetrifft, Ländersache ist und die Antwort auf Deine Ausbildungsfragen daher von Land zu Land unterschiedlich ausfallen können.


    Aber Du hast sehr Recht: viele Leute wissen gaaaaanz viel und gaaaaaanz laut... Und nach den Fundstellen, Gesetzen usw gefragt kommt die große Funkstille.


    Also, ich hoffe, ich kann meinem guten Ruf hier im Forum gerecht werden...:


    Die Haltung und Ausbildung von Hunden wird durch die Hunde-Verordnungen der Bundesländer geregelt. (Landeshunde-VO). Verstöße dagegen sind Ordnungswidrigkeiten, keine Straftaten.


    Die Ausbildung auf gesteigerte Schärfe von Hunden ist auch dann keine Straftat, wenn sie sich außerhalb der dafür gesetzlich festgelegten Ausnahmeregelungen abspielt (Hunde, die im Sicherheitsdienst geführt werden und für die aktuell Bedarf besteht).


    Für das Bundesland Schleswig-Holstein z. B. steht das in den Verwaltungsvorschriften zum Gefahrhundegesetz des Landes Schleswig-Holstein (VwVGefHG) von 2009, Par.2Abs.6.


    Wenn Du mit Deinem Hund einen Menschen verletzt, ist das Körperverletzung (Par. 223 StGB) und damit eine Straftat.
    Vor einer Verurteilung können Rechtfertigungs-oder Entschuldigungsgründe schützen, die sich für uns Wachmuckel aus den Jedermannrechten herleiten können.
    Bitte jetzt nicht nach dem Prüfungsschema "Straftatbestand-Rechtswidrigkeit-Schuld" fragen. Das steht alles in Euren Schulbüchern zum 34a.
    Ob Du den Hund für einen (dann wohl eher geplanten) Angriff auf die Person "scharf gemacht" hast oder nicht, interessiert dabei höchstens im Rahmen einer möglicherweise festzustellenden "erhöhten kriminellen Energie" Deinerseits, und kommt mir schon etwas weit hergeholt vor. Aber theoretisch denkbar ist es schon.


    RST hat auch noch einen ganz wichtigen Punkt angesprochen: das Recht geht ja nicht alleine spazieren, sozusagen. Es gibt immer Richter, die sämtliche Tat- und Begleitumstände würdigen und dann, unter Berücksichtigung aller Gesetze und Verordnungen, Recht sprechen. Da können für einen Vorfall durchaus mehr als eine mögliche "Lesart" , sprich Urteile, ergehen. Es ist ja eben gerade nicht so, dass ein Vorfall automatisch immer ein (vorher festgelegtes) Urteil nach sich ziehen würde.


    Und jetzt noch was praktischeres, was die DH-Ausbildung selbst betrifft, wo gaaaaaanz viele Leute ja immer gaaaaanz viel und laut wissen: "Beute" oder "nicht-Beute" ist nicht deckungsgleich mit "Ärmel" oder "nicht-Ärmel". Auch die Arbeit am Vollschutz ist zuallererst mal Beutearbeit.


    Es hört sich zwar wirklich schön knackig an ("zivil", Hinterhof, illegal...) - da kommen alle Bildzeitungs-Bilder der letzten drei Jahre hoch...
    Es stimmt halt nicht.


    Es grüßt


    K.

    Hi Yvonne, hi Kollegen,


    Also... DEN Diensthundeführer gibt es in Deutschland nicht.
    Es gibt allerdings viele, die ihn Dir trotzdem gern verkaufen - für teures Geld, versteht sich. Wie das funktioniert, etwas zu verkaufen was es gar nicht gibt?? Oh das geht ganz einfach: es empfiehlt sich die Lektüre von "Des Kaisers neue Kleider"...


    Mal im Ernst: schau doch mal hier:
    http://www.diensthunde-rhein-main.de/Seite%208/page8.html


    Da habe ich mal alles aufgelistet, was so an halb-oder gar nicht-Wahrheiten über "den" DHF in Deutschland herumgeistert und wie Du trotzdem etwas lernen kannst und, wenn Du oder Dein AG sowas gern hat, sogar einen "Schein" bekommst. Und natürlich helfe ich Dir gern weiter, aber ich werde Dir (und anderen) nichts verkaufen, was es nicht gibt.


    Es grüßt


    K.

    hapy, @ interessierte Foris,


    Früher hieß es: Papier ist geduldig. Heute darf man das getrost ins Digitale übertragen: was Leute nicht so alles ins Netz stellen...
    Sagt viel aus über deren Kenntnisse der Rechtslage und noch mehr über deren Selbstverständnis in unserem Beruf. Es dauert halt doch noch etwas, bis die Aushilfs-Rambos aussterben... Peinlich peinlich, kann ich dazu nur sagen.


    Das dahinter liegende, sachlich gleiche Thema, sehr interessant, gründlich und teilweise wirklich beeindruckend fachkundig durchgekaut hatten wir schonmal ein paar Threads früher. Reinschauen lohnt sich...
    Ich werde mir die ganzen Beiträge für meine Schulung , die ich jetzt im Mai abhalten werde, auf dem Bildschirm speichern....
    Es grüßt


    K.

    hapy, @alle, die sich hapys Frage auch schon gestellt haben: warum wird das private DH-Wesen in Deutschland nicht endlich richtig geregelt?


    Natürlich habe ich mich das auch schon gefragt... Es ist ja schon zu Auswachsen, dass man in Sachen DH im Sicherheitsdienst so auf Granit beißt. Alle, die man persönlich spricht (also auch Vertreter der entsprechenden Institutionen) sagen, sie würden eine verbindliche Regelung sehr begrüßen, letztendlich bewegt kriegt man aber an der Ecke rein gar nichts.


    Fragen wir uns doch mal so: wer hat was davon, dass es so ist, wie es jetzt ist?
    Andersrum gefragt: wer hätte etwas davon, wenn die Verhältnisse eine richtige, offizielle Regelung erfahren würden?


    Ich liste mal die "Gewinner" der jetzigen Zustände auf:

    • Dienstleister, die gern Billigkräfte auf die Straße schicken, weil sie Ausschreibungen mit dem Argument "billig-billiger, am besten..." gewinnen.
      Kunden, die als Auftraggeber gern dem billigsten Dienstleister den Zuschlag geben.
      Gewerbsmäßige Hundeverleiher. Deren "Geschäftsmodell" funktioniert nur so. Müssten sie erst noch Zeit und Arbeit in die Kreaturen investieren, die sie als "Wachhunde" oder ähnliches verleihen, würde sich das nicht mehr rechnen. Schlimmer noch (für sie): die armen Viecher, die eine Überprüfung rein gesundheitlich gar nicht mehr durchstehen würden, wären von vornherein gar nicht mehr einsetzbar - und das sind natürlich die, die der Hundeverleiher am billigsten einkauft. Dürften meiner Schätzung nach etwa 4/5 der so eingesetzten Hunde betreffen.
      Verkäufer zweifelhafter "Qualifizierungskurse" und handgestrickter "Zertifikate". Die müssen nämlich bislang selbst keinerlei Wissen und Können haben oder gar nachweisen, sie müssen nur laut genug trommeln. Davon gibt es in Deutschland jede Menge, und es sprießen immer wieder neue, wie die Pilze!
      Selbsternannte "Diensthundeführer", die gern lautes, rüpelhaftes Verhalten zur Schau tragen und das dem Unwissenden das als "professionell" verkaufen wollen.


    Habe ich jemanden vergessen? Kann gut sein. Das sind jetzt die, die mir so auf Anhieb eingefallen sind.


    Und jetzt machen wir mal die zweite Liste . Wer hätte was davon?


    Langfristig: alle. Auch einige der oben genannten (die Hundeverleiher nicht, die Ahnungs-freien Zertifikatsverkäufer nicht und die Großmäuler nicht).


    Kurzfristig: niemand. Ausnahme: die eingesetzten richtigen DHF, die sich heutzutage schon die Haare raufen weil sie nirgends eine richtige Ausbildung und ein richtiges Training bekommen, ohne dass sich einer auf ihre Kosten die Taschen voll macht. Und wenn sie es denn bekommen, müssen sie es aus eigener Tasche zahlen ohne dass ihr AG das irgend wie vergütet.


    Ich sag's mal zynisch: es passiert nicht genug. Es gibt doch zu viele "Gute" unter uns. Würden regelmäßig(er) schlimme Vorfälle aktenkundig, würde ganz schnell der Regelungsbedarf wahrgenommen - analog zu den Zuständen in der restlichen Sicherheit, wo ja auch erst üble Übergriffe der "schwarzen Sheriffs" und ähnlich peinlicher Gestalten für eine Regelung gesorgt haben.
    So lange aber so viel Ruhe bei den DHF (richtigen oder peinlichen) herrscht, ziehen sich die verantwortlichen Stellen allesamt auf das Argument zurück: es läuft doch. Was wollt Ihr denn.


    So sehe ich das.


    K.

    ... und will mal meinen Senf zur Meldehund-Diskussion dazugeben (muss aber gestehen, dass ich nicht alle vorherigen Posts Wort für Wort durchgelesen habe...)


    Eine Kollegin hatte mir die Frage per pn gestellt, und auch die (wie das ganze Forum, mea culpa...) ist irgendwie in der Versenkung verschwunden...
    Die Benachrichtigungsfunktion vom Forum hat sich klammheimlich verabschiedet - und da ich immer nur nach Benachrichtigung ins Forum bin, hat die Frage soooo lange geschmort... Unbeantwortet...


    Also:
    Der "Meldehund" ist eine Erfindung der BG (Berufsgenossenschaft, also der gesetzliche Unfallversicherer der Gewerbetreibenden).
    Der Begriff bezeichnet nichts anderes als einen völlig unausgebildeten Hund, der im Sicherheitsdienst geführt wird , wo und auf welchen Objekten auch immer, und dessen Tun mit der ausdrücklichen Erwähnung in den BGV versicherungsrechtlich gedeckt ist.
    Mit dem "Meldehund" hat die BG, die es sich schließlich nicht mit ihrer zahlenden Kundschaft (also den Firmen) ganz verderben will, den Ist-Zustand der meisten "DH-Teams" in den deutschen Sicherheitsdiensten (versicherungsrechtlich) abgesegnet, anstatt eine vernünftige Ausbildung und regelmäßige Überprüfung von Hund und HF zur Voraussetzung von Versicherungsleistungen (im Falle eines Betriebsunfalls) zu machen.
    Damit kann also der Gewerbetreibende weiter unausgebildete Hunde mit unausgebildeten Hundeführern (für kleines Geld, versteht sich) in den Dienst schicken, ohne Angst haben zu müssen, dass die BG nicht zahlt, wenn der HF oder andere Betriebsangehörige durch den Hund zu Schaden kommen.
    Auch die Hundeverleiher konnten beruhigt weiter ihre armen, Kranken, alten Hunde an die Firmen verleihen... Alles versicherungsrechtlich gedeckt.


    Eine Überprüfungsbehörde für das private Diensthundewesen gibt es in Deutschland nicht, leider. Und die BG ist ganz sicher auch keine.


    Das einzige, wofür die BG zuständig ist, sind Arbeitsunfälle, also Unfälle innerhalb eines Betriebes. Da entsteht eine Leistungspflicht der BG, sprich: da muss sie zahlen, und das will eine Versicherung natürlich möglichst vermeiden. Deshalb, und nur deshalb, hat sich die BG seinerzeit Gedanken über Diensthunde (und Hundeführer) im Sicherheitsdienst gemacht: sie will mit den Vorschriften vermeiden, dass es durch die Hunde zu Unfällen innerhalb des Betriebes kommt.
    Ob der Hund im Dienst was taugt (oder der HF), ob er so ausgebildet ist, dass er tatsächlich Sicherheit produziert, das interessiert die BG gar nicht, dafür ist sie gar nicht zuständig. Was der Hund im Dienst macht, wie und wo er eingesetzt wird, interessiert die BG auch nicht - solange er nur niemanden innerhalb des Betriebes schädigt.


    Ah - und zum Großen Dachverband, den ich tatsächlich mal mit aufbauen wollte: das ist Geschichte, und keine schöne. Leider. Ich hatte die Grundmotivation meiner damaligen Mitstreiter grundlegend falsch eingeschätzt: da ging es in der Tat wohl nur darum, eigene (m.A.n. völlig überteuerte) Lehrgänge zu verkaufen, die noch dazu in Teilen wirklich erschreckend schlecht gemacht waren (ich spreche von einem, bei dem ich selbst anwesend war).
    Seitdem bin ich wieder allein unterwegs, ich weiß auch nicht, ob ich einen grundlegenden Qualitäts- und Sinneswandel in dieser Szene noch erleben werde... Ich glaube aber eher nicht.


    Traurig aber wahr...


    Viele Grüße von Kaderlid / Claudia

    :hmm:


    Ich muss doch da mal was loswerden...


    Kopie einer Email, die mich über den Webmailer meiner Website erreichte - nebst meiner Antwort...


    Ihr Name D.


    Ihre Email-Adresse a...


    Ihr Anliegen Dringend Leih hund gesucht


    Ihre Nachricht Sehr geehrte Damen und Herren,
    Ich suche dringend für die baustellenbewachung einen Lehihund.
    Habe sehr gute Kenntnisse mit Hunden.


    Mit freundlichen Grüßen


    D.



    Liebe A.,


    Würden Sie Ihre Freunde, Ihre besten Kumpel, die bedingungslos zu Ihnen stehen, die mit Ihnen durch dick und dünn gehen, die sich ohne zu zögern vor Sie stellen, wenn es eng wird - würden Sie die wirklich verleihen?


    Ich hoffe nicht.


    Wir tun es jedenfalls nicht - und empfehlen nochmal unsere Website, zum Lesen ;-))


    Viele Grüße aus der Nachtschicht


    C.P. (plus Firmenname, natürlich)


    Es ist doch echt zum Verzweifeln, dass das nicht ausstirbt :dash: :dash:


    Kaderlid

    Mojn Wupperfee,


    Leider keine Vorschläge..
    Wuppertal- NRW- ist zu weit von unserem Einzugsbereich weg.
    Im (Dienst-)Hundewesen wird halt unglaublich viel rumgeröstet, und nachher stimmt nur die Hälfte (höchstens).


    Blöd, aber wahr...


    Sag mal Bescheid, wenn Du was Vernünftiges gefunden hast, würde uns alle interessieren!!


    Gruß von


    Kaderlid

    Chefin, ganz einfach: Du hattest vorher Recht, und hast es jetzt auch - und mit Dir Dein Chef.


    Die Gleichung lautet: Hund im Sicherheitsdienst, also nicht behördlich: KEIN Zwangsmittel, sondern ausschließlich als Hilfsmittel zur Notwehr.


    Hund im behördlichen Einsatz: Zwangsmittel.


    Was bedeutet "Zwangsmittel"?
    Zitat: "Der unmittelbare Zwang erfolgt durch Einwirkung auf Personen oder Sachen durch körperliche Gewalt, Hilfsmittel der körperlichen Gewalt oder Waffengebrauch. Der verpflichtete Bürger soll damit zu einem bestimmten Tun, Dulden oder Unterlassen gezwungen werden. Der unmittelbare Zwang ist das Mittel, das nur dann eingesetzt werden darf, wenn die anderen Mittel keinen Erfolg versprechen und die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleibt."


    Zwangsmittel sind grundsätzlich den Behörden vorbehalten. Ausnahme: HF auf Bundeswehrliegenschaften.


    Hereon, auch Praktiker sollten schon wissen, was man wann darf und was nicht, und auch, warum das so ist.
    Im Dienst ständig in einer (empfundenen) rechtlichen Grauzone unterwegs zu sein, weil ich die wichtigsten Grundlagen meines Handelns nicht kenne, wäre mir selbst auch eher unangenehm...
    "Ei das weiß doch jeder" ist speziell bei solchen Dumpfbacken wie dem, von dem Chefin berichtet hat, kein wirklich schlagendes Argument (obwohl es diesmal ja nicht falsch ist).


    Man kann nur hoffen, dass den die natürliche Auslese dorthin gebracht hat, wo er hin gehört...


    Einen nicht zu heißen Dienstag wünscht


    Kaderlid