Arbeitgeber wollen Mindestlohntarifvertrag kündigen zum 31.12.2013

  • Der BDWS möchte den Mindestlohntarifvertrag kündigen, wegen Streitigkeiten mit ver.di.
    Was passiert denn in so einem Fall? Wird man wieder auf 6 Euro gesetzt, oder vielleicht auch wieder 5 Euro? Verbilligen die Arbeitgeber dann auch ihre Rechnungen an die Auftraggeber wieder?
    Die Stundensätze die der Auftraggeber zahlen muß, wurden ja damals mit Verweis auf die Mindestlohntarifregelung umgehend angepasst.
    Jedenfalls bei uns, so wie ich den Laden einschätze werden wir runter gesetzt, an den Rechnungen für die Auftraggeber wird sicher nicht gerührt.
    Hier der Artikel aus der FAZ Link

  • § 4 Tarifvertragsgesetz



    (5) Nach Ablauf des Tarifvertrags gelten seine Rechtsnormen weiter, bis sie durch eine andere Abmachung ersetzt werden.








    Eine zeitliche Begrenzung der Nachwirkung nach § 4 Abs 5 TVG sieht das Gesetz nicht vor.
    BAG, Urteil vom 15. 10. 2003 - 4 AZR 573/02

  • Ist quasi der Bestandschutz für bestehende Beschäftigungsverhältnisse.


    Problematisch könnte es aber in der Tat für künftige Beschäftigungsverhältnisse werden. Die Nachwirkung gilt nicht für neue, erst nach der Laufzeit des gekündigten TV begründete Beschäftigungsverhältnisse.

  • Mal jetzt davon abgesehen das es schon seit über einem Monat bekannt ist... Und auch mal davon abgesehen das Tarifverträge so oder so gekündigt werden müssen damit neue greifen können...


    Wie schon erwähnt gibt es Bestandsschutz, desweiteren laufen die Verhandlungen ja auch wenn der BDSW auf Zeit spielt. Aber uns kanns Wurst sein, da in unserer Branche so schon kaum noch Personal gefunden wird. Sollten die Löhne wieder auf lächerliche Niveaus runtergehen kann der BDSW sich wohl selber die Mitarbeiterfluch bzw. die Tatsache das man dann niemanden mehr finden wird ausmalen...


    Und die FAZ ist eh zu hinterfragen, deren Artikel sind ja eher Arbeitgeberfreundlich also ganz entspannt bleiben

  • Mindestlohn-Tarifvertrag wurde gekündigt


    Wenn ich richtig informiert bin, galt der Vertrag eh nur bis zum 31.12.2013 und würde dann auslaufen. So sind aber die Möglichkeiten für neue Vertragsverhandlungen gegeben. - Solange nicht der gesetzliche Mindestlohn greift, der ja in letzter Zeit mehrfach im Gespräch war.

  • Wenn ich richtig informiert bin, galt der Vertrag eh nur bis zum 31.12.2013 und würde dann auslaufen...


    "Gültig" und "Auslaufen" ist vielleicht etwas falsch ausgedrückt.
    Wenn der TV nicht gekündigt wird, gilt er einfach unverändert weiter. Mit der "Laufzeit" ist eigentlich nur gemeint, wie lange der TV mindestens gilt, d.h. zu welchem Datum er frühestens gekündigt werden kann.
    Und in der Folge natürlich dann auch neu verhandelt werden kann.

  • Dieses Thema enthält 23 weitere Beiträge, die nur für registrierte Benutzer sichtbar sind, bitte registriere dich oder melde dich an um diese lesen zu können.