34 a fälschen

  • Hallo liebe Gemeinde,


    stellen wir uns mal fplgenden Situation vor...Was wäre, wenn eine Firma einen Auftrag angenommen hätte, welchen dann an eine Firma weitergegeben würde, mit welcher die Firma einen Subunternehmervertrag habt. In diesem Beispiel würde der Subunternehmerfirma schriftlich bestätigt, dass der gestellt Mitarbeiter dieser Firma angeblich im Besitz der 34 a ist. Da der Mitarbeiter dann aber nur gebrochen deutsch sprich, würde der Auftraggeber verlangen, dass man die Bescheinigung vorlegt. Nach etlichen Schreiben, wo erst bestritten wird, dass der Unterrichtungsnachweis gefordert war, würde die Subunternehmerfirma dann den Nachweis als pdf zusenden, welchen der Auftraggeber von der IHK prüfen lassen würde. Nehmen wir weiterhin an dabei würde rauskommen, dass diese Bescheinigung so nicht von der IHK ausgestellt wurde und auch der Mitarbeiter in diesem angegebenen Zeitraum auf der Bescheinigung nicht am Lehrgang teilgenommen hat.



    Handelt es sich dann um Urkundenfälschung und Betrug oder arglistige Täuschung?Kann man gegen die Firma vorgehen?



    Ich bin gespannt, wie Ihr die Sache seht.



    Gruß Marcel

  • Guten Tag und willkommen hier im Forum. be--er


    Also der §267 StGB ist m.M.n. hier bereits erfüllt. Zumal ja die IHK seit geraumer Zeit ihre Sachkundenachweise "Fälschungssicherer" macht mit Holografischen Effekten.
    Und ehrlich wundert es mich das in dem Beispiel nicht bereits die IHK von sich aus Anzeige stellt. Sollte es doch in ihrem Interesse sein das "Fälschungen" nicht in Umlauf kommen...



    Betrug des Subunternehmers des Auftragnehmer gegenüber, hängt von den Formulierungen in den Verträgen ab. Sollte es für das Zustandekommen des Auftrags entscheidend sein das der angeforderte Mitarbeiter über bestimmte Anforderungen verfügt. Und diese dann nur per Email und mit Photoshop erstell wurden dann währe die Möglichkeit des Betrugs gegeben...


    Genaueres dazu kann dir aber nur ein Anwalt geben. Da wir ja nicht die konkreten Vertragsformulierungen kennen.


    Und unabhängig vom Strafrechtlichem Teil, bleib natürlich die Schiene des Zivilrechts noch übrig. Wenn jetzt z.B. der Auftrag dadurch verloren geht, greifen natürlich noch Schadensersatzansprüche...



    Ab mal unabhängig davon in der von die beschrieben Situation würde ich auch dringest mir einen neuen Subunternehmer suchen

  • Also Fakt ist, es gibt gute Gründe, sich bei Einstellung stets das Original zeigen zu lassen und sich nicht mit einer Kopie zufrieden zu geben, nicht nur Unternehmer besch... ihre Auftraggeber. Die Unterrichtungsnachweise schreien bei einigen IHK's noch immer gerade zu nach "Bearbeitung".


    Sich als Unternehmer zu einer derartigen Handlung hinreißen zu lassen ist eigentlich lebensmüde. Die Zuverlässigkeit und damit die Gewerbeerlaubnis dürfte bei den meisten Ordnungsämtern arg wackeln, wenn das dort bekannt wird. Und dafür das es bekannt wird, sorgen dann schon die Mitbewerber. HOFFENTLICH !


    Was die strafrechtliche Einordnung angeht? Ok, die Urkundenfälschung sollte eigentlich erfüllt sein ... beim Betrug würde ich mich da lieber auf den Richter verlassen.


    Aber egal wie, mal ein Lob an die Gemeinde!
    Durch das Einstellen solcher Sachverhalte wird man immer mal wieder angeregt, sich auch mit Rechtsfragen zu beschäftigen und auch mal selbst nachzuschlagen.
    Danke

  • Ich fange jetzt mal an zu spinnen. Wenn jemand den Nachweis fälscht, wie hält er es denn dann mit dem Mindestlohn und den Sozialabgaben? :dash:
    Bei nicht abgeführten Sozialabgaben wird die GKV sehr schnell wach und beantragt die Insolvenz des betroffenen Unternehmens.