Moins,
ich hatte heute ein sehr interessantes Gespräch mit einem Kleinunternehmer der Bewachungsbranche. Ist ein Unternehmen berechtigt einer Aushilfe ohne Sozialversicherungspflicht weniger als den Mindestlohn zu zahlen? Begründet wurde diese Meinung dadurch, dass der Mitarbeiter ja keinerlei Abzüge bezüglich Steuer und Sozialversicherung hätte. Würde man diesem Mitarbeiter den Mindestlohn zahlen, bekäme er diesen ja Brfutto = Netto, und dies würde doch den sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiter benachteiligen. Ich bin der Meinung Pech für den Chef, Glück für den Arbeitnehmer.
(Bevor jetzt jemand Lohndumping schreit, bisher hat der Kleinunternehmer keine Mitarbeiter, also besteht keine Gefahr, dass jemand abgezockt wird.)
Was sagen die Tarifexperten und Betriebsräte dazu?
LG
Euer Horus