Hallo zusammen,
aus dem Thema Hund schicken ja-nein hat sich mir eine neue Frage aufgedrängt.
Damit ihr es versteht, erkläre ich es anhand des Beispieles Schusswaffe.
Wenn man einen Waffenschein machen will, muss man bei der Behörde diverse Auflagen erfüllen und vor allem: man muss begründen, waurm man eine Waffe führen will.
Die Behörde prüft das, und wenn alles ok ist, darf man den Waffenschein machen.
Gibt es so etwas wie eine Aufsichtsbehörde auch bei der Hundeausbildung?
Da wir ja kurz das Thema hatten, dass zivilscharfe Hunde im Sicherheitsdienst gar nicht geführt werden dürfen, frage ich mich, gibt es eine Stelle, die kontrolliert, ob der Stand der Hundeausbildung auch dem Bedarf entspricht?
Ein Privatmann braucht doch nicht unbedingt einen Hund, der in den Beißarm fliegt, oder in anderer Art und Weise als Schutzhund ausgebildet wurde.
Ich meine damit nur, dass man ja nicht unbedingt eine vierbeinige potentielle "Waffe" kreieren muss, wenn es nicht sein muss.
Viele spielen das Thema als "Sport" herunter, aber meiner Meinung nach sind manche Dinge, die ich bei Ausbildungen sehe, mehr als unnötig. Zumindest alles, was mit Personen zu tun hat. Stellen und verbellen, und sobald sich der Typ bewegt, rein in den Arm. Oder in den flüchtenden Helfer reinfliegen.
Denn meiner Meinung nach wird dann der Gehorsam umso wichtiger und bedeutender, weil so ein Hund auf Angriff trainiert wurde.
Aber können das alle Privatleute?
Mir wäre am liebsten, wenn man auch Leute vom Platz wegschicken würde, die mit ihrem Hund kommen und sagen: so, ich will, dass mein Hund in den Ärmel fliegt oder auf Kommando Leute fängt. Da müsste die Antwort sein: ohne Grund ganz bestimmt nicht!
Wie gesagt, gibt es eine Art Ausbildungs (vor-) Kontrolle, wo jemand entscheidet, ob ein Hund einen gewissen Ausbildungsstand überhaupt braucht?
Gruß Chefin