Haben MTV und LTV verbindliche Gültigkeit für jeden AG trotz AV mit Klauseln?

  • Lohn - Stunden - Tarifvertrag - AV


    So nu nochmal moin,


    hab hier ja schon viel mitgelesen aber dennoch nix gefunden.


    Hab mal konkrete Fragen und wäre nett wenn mich jemand auf den Thread verweisen würde, so es


    ihn denn gibt:


    Arbeitgeber zahlt keine Zulagen. Grund ist eine Klausel im Arbeitsvertrag: Zitat:


    7.b: Etwaige weitere Sonderzahlungen ( z.B. Boni, Zulagen ), mit denen auch die erbrachte


    Arbeitsleistung honoriert wird, erfolgen stets dem Vorbehalt des Widerrufs. Der Widerruf


    kann ausgeübt werden, wenn ein dringendes betriebliches Erfordernis vorliegt, insbesondere,


    wenn der Jahresgewinn des Arbeitgebers sinkt. Zitat Ende.


    Ist der nicht gesetzlich dazu verpflichtet Zulagen zu zahlen? Natürlich nicht wenn ich das unterschrieben habe oder wohl? Is ja klar das er Jahr für Jahr minus mit seiner Firma macht.
    Oder wie sieht das aus. Koppelt der MTV seinen AV nicht aus? Und auch gerade ab dem 01.06 bzgl LTV? Sonst frage ich mich, warum denn Gesetze verabschiedet werden und doch keiner sein Recht bekommt.


    Zur Info: Arbeite meist auch Sonntags, an Feiertagen und schieb mitunter 16 Stundenschichten. 1 Stunde wird mir pro Schicht an Pause gezogen obwohl permanent Bereitschaft - gerade heut nacht bei zig mal Fehlalarm am Objekt.
    Schnitt pro Monat ohne Pause ca 250-280 Std.
    Bekomme bald erst mein erstes Gehalt.


    Also Frage ist: Ist er verpflichtet nach MTV und LTV zu zahlen ( zzgl. Zulagen - auch wenn er nicht im BDWS ist ???? Sonst macht mir die Branche keinen Sinn, weil illegal. Wir sollen doch alle so ehrlich sein; Leumund perfekt usw....


    Würd mich ganz dolle auf hilfreiche Antworten freuen.


    Gruß und Gibihm die Klarheit.

  • Zunächst: In welchem Bundesland arbeitest du? Sollte das schon mal irgendwo beantwortet worden sein, bitte ich um Nachsicht...


    Dann:
    Die Zahlungen für Arbeiten nachts, sonntags und feiertags werden grundsätzlich Zuschläge genannt, nicht Zulagen.
    Alleine diese andere Bezeichnung könnte dir helfen, sollte diese Klausel bei dir im Arbeitsvertrag tatsächlich in genau dem zitierten Wortlaut drin stehen.


    Denn mit Zulagen bezeichnet man beispielsweise außertarifliche Zulagen oder auch Zulagen für bestimmte Tätigkeiten, nicht aber die besondere Bezahlung für Tätigkeiten zu bestimmten Zeiten :D


    Daneben:
    Grundsätzlich können per Arbeitsvertrag natürlich einzelvertragliche Regelungen getroffen werden, die auch gültig sind.
    Diese einzelvertraglichen Regelungen dürfen aber den Arbeitnehmer nicht schlechter stellen als z.B. durch einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag geregelt.
    Sollte also für dein Tarifgebiet ein TV mit AVE bestehen (daher die Frage nach deinem Bundesland), und dieser Zuschläge für Arbeiten zu bestimmten Zeiten vorsehen, dann sind diese auch mindestens in jener dort beschriebenen Höhe zu zahlen. Egal was im Arbeitsvertrag steht.


    Mehr geht immer - weniger nicht.

  • Bundesland ist Niedersachsen. Das ist ja sehr interessant mit den Zulagen und Zuschlägen. Das werd ich mal speichern - hä!! Die Klausel steht genau wie zitiert im AV.


    Also die Zuschläge hab ich im neuen LTV/Niedersachsen gelesen.Feiertag 100%, Nachtarbeit ist von 23-06 Uhr mit 5% usw...
    Und auch das der Arbeitnehmer mit eigenen AV nicht schlechter gestellt sein darf als mit TV ist alles sehr hifreich für mich.


    Da hab ich was in der Hand wenn ich bald im Chefbüro sitze.


    Bedanke mich recht herzlich für die hilfreiche Antwort.

  • Das ist ja sehr interessant mit den Zulagen und Zuschlägen. Das werd ich mal speichern - hä!! Die Klausel steht genau wie zitiert im AV.


    Im Recht kommt es mitunter auf die genaue Formulierung an. Da kann ein einziges Wort alles ändern oder das Beabsichtigte nichtig machen.
    Bei dir steht "Zulage", im Tarifvertrag wird von "Zuschlag" gesprochen. Da brauchst du meiner Meinung nach nicht einmal prüfen lassen, ob die Klausel wirksam ist oder nicht, du kannst trotzdem auf die Zuschläge gemäß TV pochen.
    Falls es hart auf hart kommt, ist natürlich der Gang zum Fachanwalt für Arbeitsrecht unausweichlich. Der kann dich da auch beraten und ggf. auch mehr machen, was beides hier nicht möglich ist.


    Also die Zuschläge hab ich im neuen LTV/Niedersachsen gelesen.Feiertag 100%, Nachtarbeit ist von 23-06 Uhr mit 5% usw...


    Im neuen LTV für Niedersachsen hab ich gar nichts dazu gefunden. Diese Zuschläge sind nach meinen Recherchen im MTV zu finden. Und da gibt es dann schon die ersten Schwierigkeiten...

    Und auch das der Arbeitnehmer mit eigenen AV nicht schlechter gestellt sein darf als mit TV ist alles sehr hifreich für mich.


    Vorsicht! Das trifft nur dann zu, wenn eine Tarifbindung besteht. Die Tarifbindung gibt es auf verschiedene Weisen. Die unkomplizierteste wäre die Allgemeinverbindlichkeit - da sind schlicht alle im Tarifgebiet an diesen Tarifvertrag gebunden, unabhängig von einer Mitgliedschaft in den jeweiligen Tarifparteien (BDWS auf Arbeitgeberseite, GÖD in diesem Fall auf Arbeitnehmerseite).
    Weitere Möglichkeiten wären u.a. die vertragliche Bindung an die Tarifverträge (MTV, MRTV und LTV) - dazu müsste in deinem Arbeitsvertrag vereinbart sein, dass die Tarifverträge Anwendung finden - oder eben die beiderseitige Mitgliedschaft in den jeweiligen Tarifparteien.


    Zu den Schwierigkeiten, die ich oben ansprach:
    Der MTV für Niedersachsen ist zwar allgemeinverbindlich, aber gekündigt. Ein neuer MTV besteht noch nicht.
    Für "Altfälle" ist dieser gekündigte MTV in der Nachwirkung. Bedeutet: Wessen Beschäftigungsverhältnis noch während der Laufzeit des MTV begonnen hat, für den gilt dieser MTV noch immer. Und zwar so lange, bis ein neuer MTV da ist.
    Wer erst nach der Kündigung des MTV eingestellt wurde hat nichts von dieser Nachwirkung. Es sei denn, dieser MTV wurde wieder per Arbeitsvertrag als bindend erklärt.


    Der LTV ist noch ganz neu, die Tinte der Unterschriften ist gerade mal trocken. Eine AVE gibt es für diesen LTV entsprechend noch (?) nicht.



    Bedanke mich recht herzlich für die hilfreiche Antwort.


    Keine Ursache. Aber beachte bitte, dass die Antwort sehr allgemein gehalten ist und keine Rechtsberatung sein kann. Sie stellt lediglich eine Meinung zum Thema dar.
    Rechtsberatung gibts beim Anwalt...

  • Stimmt, da habe ich mich versehen: Die Zuschläge sind im MTV beschrieben.
    Aber wenn ich mir nun gleich einen Anwalt nehme, dann kann ich auch gleich meine Papiere mitnehmen. Möchte den Job nicht verlieren oder ein übles Verhältnis mitm Chef haben.


    Ich werde erstmal die erste Lohnabrechnung abwarten.
    Dank und Gruß