Übrigens liebe ich an solchen Diskussionen, dass Kollegen sich wieder mal die BGV zu Gemüte führen und das einstmals Erlernte wieder auffrischen
Beiträge von Taarna
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Hallo Jerry-Lee!
Du schriebst
ZitatHunde für Meldeaufgaben ... Hier dem Heimfiffi von Tante Inge keine Grenzen gesetzt
und das war nicht korrekt. Auch Wahrnehmungs- und Meldehunde müssen den Rassen nach BGV C 7 entsprechen. Ferner stimmt es auch nicht dass
ZitatMeldehunde dürfen NUR melden. Diensthunde dürfen verteidigen
Da stimmt es was Hapy sagt
ZitatIm zivilen darf dich jeder Hund, egal ob geprüft oder nicht, unter Beachtung der Notwehr Rechte verteidigen.
Es besteht in dem Fall der Notwehr Rechtlich kein Unterschied zwischen geprüften und ungeprüften Hund.
Wobei ich Hapy absolut nicht zustimme bei folgendem Statement
ZitatWeil ein guter Sporthund ist nur sehr selten ein guter Diensthund bzw. umgekehrt.
Und zwar aus folgenden Gründen:
Die heutige IPO-Ausbildung und -Prüfung ist zwar, da stimme ich mit meinen Vorrednern überein, schon lange keine alltagstaugliche Wachdienstprüfung, allerdings eine Zuchtselektionsprüfung für Gebrauchseigenschaften bestimmter Rassen. Mal abgesehen von den Möglichkeiten, mit Manipulationen und der heißen Nadel gestrickte Ausbildung auf gebrauchsungeeignete Hunde durch die Stufe 1 zu schummeln, selektiert sie doch irgendwie die Eigenschaften Nasenveranlagung, Unterordnungsbereitschaft und TSB (Triebstärke, Belastbarkeit, Selbstsicherheit).
Ein guter Sporthund fängt bei mir bei IPO3 an, die er mit mindestens SG abgelegt hat, alles andere ist einfach ein Sporthund oder Familienhund mit Sportprüfung. Hunde die das schaffen, sich vielleicht sogar für höhere Prüfungen qualifizieren, haben in der Mehrheit auch das Nervenkostüm und Triebstärke für Wachdienst. Alles eine Sache des Trainings. Bei Deutschlands Top-Ausbildern mögen vielleicht Hunde zu Blendern ausgebildet werden können, aber ganz frei von Qualität sind die sicher auch nicht.
Ferner sind diese Worte oft eine Ausrede für all die vielen schlechten oder schlecht ausgebildeten Hunde, deren Hundeführer ihre Faulheit oder ihr Unvermögen nicht zugeben wollen. Denn mal ehrlich, Leute: wenn mein Hund diese IPO-Mindestvoraussetzung nicht schafft, weil ihm seine Ernsthaftigkeit im Weg steht, gibt es Prüfungen wie z.B. DGPO oder WDP1 und wer weiß wie viele noch. Und für die, die DpoBw nicht kennen: Ich habe diese Prüfung gesehen. Sie ist kein Hexenwerk. Was dem Hund abverlangt wird ist nicht die Welt. Da liegt die Selektion praktisch beim Hundeführer weil diese Flexibilität und die ganzen Texte an die "Konsole", der Umgang mit der Waffe der mitbeurteilt wird, das ganze Blabla zwischen Prüfer und HF also, das ist das schwerste daran.
Und als Schlusswort noch mal etwas zum Nachdenken für die, die "dual" Sport und Dienst mit ihrem Hund machen: die Perfektion die abverlangt wird, um in der Punktejagd des Hundesports wettbewerbsfähig zu bleiben, nimmt in der Ausbildung unseren Hunden viel Substanz. Die Hunde, die es dann noch schaffen, im Dienst Eier zu zeigen, das sind die richtig guten Hunde und nicht die, die man leben lässt weil sie "gute Diensthunde" sein müssen weil sie sonst so viele Federn lassen, dass nichts mehr übrig bleibt.
Meine Verteidigung des IPO-Sports hat natürlich nicht zu heißen, dass ich die Prüfungen für den Wachdienst als geeignet halte. Zusätzliches Training von dienstlichen Situationen, besonders zur Eigensicherung, sind unerlässlich!
LG Taarna
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Kerstin, im Sesamstraßenlied wird gesungen "Wer nicht fragt bleibt dumm", also gibt es keine dummen Fragen!
Es geht bei der Bestimmung wohl eher nicht darum was der Hund kann oder darf, sondern was er können MUSS. Letztendlich wieder nur eine Frage, was der Auftraggeber will. Fordert er einen Diensthund, MUSS der Hund geprüft sein. Fordert er eine Sicherheitskraft mit Hund, KANN der Hund geprüft sein, MUSS aber NICHT.
In BW-Liegenschaften und kerntechnischen Anlagen dürfen natürlich die Hunde und Mitarbeiter etwas mehr, aber wir gehen mal vom Regelfall aus und das ist der Privathund im Objekt- und Veranstaltungsschutz und da dürfen Hunde, ob geprüft oder nicht, nur melden und ihren Hundeführer auf Nahdistanz verteidigen. Eventuell darf man auch den Hund loslassen zum Zwecke der Nothilfe.
LG Taarna
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Nicht ganz richtig. Eingesetzt werden dürfen nur die Gebrauchsrassen und Mischlinge daraus. Ein geprüfter Diensthund ist ein Hund mit dem Ausbildungskennzeichen "entsprechend der SchHA" (das lässt Interpretationsspielraum), was heutzutage der IPO A1 entspricht, denn die Schutzhundprüfung gibt es nicht mehr seit 01.01.2012. Ferner sind es Hunde mit der DpoBw und DpoPol Prüfung, also behördliche Hunde.
Nun zu Deiner Frage: Wahrnehmungs- und Meldehunde sind Hunde, die im Gehorsam des Hundeführers stehen und sie dienen ausschließlich dem Zweck, Gerüche, Geräusche und Veränderungen durch Fremde anzuzeigen und zu melden.
Hunde, die nicht an ihrer jährlich vorgeschriebenen Befähigungsprüfung teilgenommen haben, sind ebenfalls nur Wahrnehmungs- und Meldehunde. Alternativ können aber auch vom Arbeit- oder Auftraggeber bestellte Sachverständige mit entsprechender Befugnis, z.B. Hundeführerausbilder, die Einsatzfähigkeit von Hunden mitsamt ihrem Hundeführer überprüfen und attestieren, sodass sie als Diensthundeteams eingesetzt werden können. Welche Übungen überprüft werden sollen, sind in der BGV C7 ebenfalls klar definiert.
Einige Vereine haben Prüfungsordnungen für Privathunde im Sicherheitsgewerbe auf die Beine gestellt. Die meisten dieser Ordnungen sind praxisnäher und geeigneter als genannte Prüfungen, aber von der BG (noch) nicht anerkannt.
LG Taarna
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Die Hundeführertätigkeit im Sicherheitsgewerbe ist eher ein gesponsortes Hobby.
Genau das!!!
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Habe solche Anfragen auch schon bekommen :dash:
Ich würde nicht mal auf die Idee kommen mit einem geliehenen Hund zu arbeiten denn 1. kann ich mich nicht darauf verlassen, dass der für mich Schutz bedeutet und 2. hat der eine gute Bindung zum Halter, muss ich damit rechnen dass der sogar eine Gefährdung für mich darstellt! Die Ausnahme sind vielleicht Hunde von guten Freunden, die mich kennen und an mir hängen. Wie Woody von meiner Freundin, mit dem ich jetzt Prüfung laufe weil sie aus gesundheitlichen Gründen nicht kann.
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Also: was sagt euer Chef?
Nix, der traut uns genug Eigenverantwortung zu, dass wir die Rechtslage besser kennen als er. Deshalb haben wir eine Trainingsgemeinschaft gegründet, damit wir Theorie und Praxis gemeinsam festigen können. Wir gehören zu verschiedenen Firmen mit sehr kleinem HF-Bestand, sind aber durch unsere Gemeinschaft nicht schlechter trainiert oder informiert als die HF der großen Unternehmen (die z.T. unsere HF anfordern!).
Unternehmer, Einsatzleiter, Kollegen und Kontrolleure sind meist erschreckend schlecht informiert über das Thema Diensthunde.
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Wer die Unterrichtung nach §34a GewO genossen und einen Hund selbst zu einer IPO mit vorgeschriebener vorhergegangener BH geführt hat, darf diesen Hund im Dienst führen. Es gibt keine Gesetze, sondern nur berufsgenossenschaftliche Vorschriften, nachzulesen in der BGV C 7 §12 ff.
Von wem wurde dir erklärt, du müsstest eine spezielle Ausbildung haben? Verkauft dieser Mensch vielleicht Seminare oder ähnliches?
LG Taarna
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Hallo!
Für deinen Rottweiler ist es nicht zu spät, eine Ausbildung zu machen. Versuche es erst mal damit bevor du viel Geld ausgibst für einen weiteren Hund, von dem du im Vorfeld auch nicht immer weißt, ob er der Aufgabe gewachsen sein wird. Übrigens auch wenn er ungeprüft ist, darf er zu Wahrnehmungs- und Meldeaufgaben mitgenommen werden sofern du ihn im Gehorsam hast.
Zu den anerkannten Diensthunderassen zählt der Rottweiler ebenso wie die belgischen und deutschen Schäferhunde, wie auch der Boxer, Airedaleterrier, Riesenschnauzer, Hovawarte. Zu beachten wäre dabei, dass einige Rassen in verschiedene Zuchtlinien gespalten sind, von denen einige besser geeignet sind als Diensthunde als die andere Zuchtlinie, die ihre Schwerpunkte dann jeweils auf Schönheit legt. Aber wie gesagt, versuche es doch erst einmal mit dem Hund, den du hast!
LG Taarna
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Hallöchen!
Aus dem Urlaub zurück
Und zu Taarna sag ich mal lieber auch nix mehr , aber ich wünsch ihr das die Ganzkörperbeisswurst dann auch der "Böse" anhat , weil sonst könnte es ja ein Freund sein
Ooooh da hat sich wohl jemand auf die Füße getreten gefühlt.
Nur mal zur Info: nur weil mein Hund im IPO-Sport geführt wird, heißt das nicht, dass er eine Beißwurst als Ziel braucht, egal ob in Form einer Vollschutzjacke, eines Ärmels oder einer Lind-Art-Mot-Krawatte. Es gibt tatsächlich Hunde (und Ausbilder), die beides brauchbar hinbekommen und Dienst von Freizeit wunderbar differenzieren können. Naja, gibt auch welche, die beides nicht hinbekommen, nicht einmal eine popelige SchHA als Mindestvoraussetzung. Aber solche Kommentare jucken mich nicht mehr, getreu dem Spruch der beginnt mit "Was stört's die deutsche Eiche..." . Hinter der Tastatur verstecken sich einige. Ich kann's leider nicht mehr, selbst mein Nickname ist nicht mehr so anonym.
Ganz witzig, dass man durch Worte Déjà vu-Erlebnisse bekommen kann... :rofl:
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Dein unerschütterlicher Glaube an das deutsche Rechtssystem ehrt dich, badisch.
Das Ach nee bezog sich nicht allein darauf. Deine Antwort auf mein Posting, mir fiele gerade nur eine Situation ein in der ich einen Hund schicken dürfte, nämlich wenn auf mich geschossen wird, hast du mir unterstellt ich kenne das Notwehrrecht nicht. Dann hast du die Nothilfe als Argument benutzt, mir meine Unkenntnis zu unterstellen, hast aber in späteren Postings deine Argumentation gedreht.
Zum Thema Nothilfe noch mal. Wir reden hier immer noch von Lebewesen der Art canis lupus familiaris, oder? Erkläre mir mal das logische Denkvermögen des Hundes! Du schickst den Hund und der weiß bei zwei fremden Personen, die miteinander kämpfen, immer zu 100% wie ein Computer mit entsprechenden Datenbanken, welche Person nun gebissen werden soll? Alle Achtung! Den Wunderhund hätte ich gern! In unserer Trainingsgruppe, in der unsere Hunde alle Beteiligten kennen, nehmen sie immer den mit dem Vollschutz, wenn wir das üben. Wenn ich dann im Dienst mit Kollegen Streife laufe, kennen sie den Kollegen und würden vermutlich die fremde Person ergreifen. Aber wenn er einer fremden Person helfen soll gegen einen fremden Angreifer? Hm, so viel logisches Denken traue ich keinem Hund zu, da mit 100%iger Treffsicherheit den Richtigen zu packen...
Und bitte erkläre einer NRWlerin nicht das LHG! Das was für uns relevant ist, steht in den VV des LHG, nämlich dass Diensthunde des privaten Sicherheitsgewerbes per se unter Gefahrhundeverdacht stehen und, so ist die praktizierte Realität, bei einem dienstlichen Einsatz entgegen der Rechtsprechung Auflagen erhalten und ihre Halter Bußgelder zahlen. Punkt! Bei einer Beschlagnahmung erhalten sie zwar den Hund zurück (aber wer weiß mit welchen psychischen Schäden) weil sie laut LHG das "berechtigte Interesse" nachweisen können, mehr aber auch nicht. Wenn du gegen Behörden vor Gericht ziehst um gegen Ordnungsgelder zu klagen, hast du in diesem Land grundsätzlich schlechte Karten. Und in diesem Fall steht es so geschrieben!
Hab ich dir das nicht alles schon belegt? Ist ja auch egal, ich bin ja eh unwissend Ich würde ja glatt meinen Hund schicken, wenn einer auf mich schießt :hmm:
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Wenn Du so willst: Wer Notwehr ausübt (egal wie und mit welcher Verteidigung), begibt sich immer aufs Glatteis und kann ausrutschen... Da gibt es insbesondere vor den Amts- und Landgerichten mitunter doch recht absurde Urteile - trotz eigentlich klarer Rechtsprechung durch den BGH oder auch den OLGen.
Ach nee... -
Ich würde sagen, dass die Möglichkeit des Todes bei der Schusswaffe um einiges höher ist als beim Einsatz des Hundes. Zumindest wenn dieser entsprechend ausgebildet ist, wovon ich jetzt einfach ausgehe.
Ansonsten haben wir da im wahrsten Sinne des Wortes unkontrollierbare Bestien, die tatsächlich nirgendwo eingesetzt werden dürften.Hallo!
Nach der Begründung schau ich später, ich muss gleich zur Arbeit...
Von nicht im Gehorsam stehenden Hunden kann ich ein ganzes Doppelalbum besingen, sowohl im Sport als auch im Dienst. Aber wir können alle nicht für ein artfremdes Lebewesen die Hand ins Feuer legen. Eine Schusswaffe verselbständigt sich nicht, ein Hund schon, besonders wenn er geschickt wird. Spätestens bei Gegenwehr und möglicher Schmerzeinwirkung auf den Hund gerät dessen Verhalten, trotz hochwertiger Ausbildung, möglicherweise in andere Bahnen. Unsere Ausbildung gestaltet sich ja nicht so, dass der Hund dabei um sein Leben kämpft, was er im Einsatz dann muss. Wir machen ihn stark für den Einsatz. Ich gebe zu, das Training ist ein Ponyhof, aber der Einsatz ist dann der Schlachthof!
Bei der Schusswaffe dagegen ist jede abgedrückte Kugel die Entscheidung des Waffenträgers.
Tödlich sind im Ernstfall BEIDE!!!
LG und ciao für heute!
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Werde doch bitte mal, wenn möglich, konkret und nenne/umschreibe, was da steht. Die wenigsten werden sich jetzt dieses Buch kaufen wollen.
Hallo Daffi,konkret wird dort die Schusswaffe als das mildere Mittel genannt, wenn man die Wahl zwischen beidem hat Vielleicht sähe das der eine oder andere Richter anders, aber ich trage lieber allein die Konsequenzen meiner Entscheidung als sie meinen Hund mittragen zu lassen. Theoretisch wie gesagt, denn ich habe nur den Hund, keine Schusswaffe.
LG Taarna
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Und wenn ich lediglich die Schusswaffe habe und daneben noch den Hund, dann ist der Hund zunächst das mildere Mittel und in den meisten Fällen auch geeignet.
Vielleicht solltest du dir dieses Buch mal zu Gemüte führen. Zu genau diesem Thema staht da auch was. Vielleicht nimmst du ja den Autor für voll. Gleichlautende Aussagen habe ich in der Ausbildung erhalten und von Kollegen, die BW-Objekte bewachen. -
Eben, der feine Unterschied zwischen bedrucktem Papier, das geduldig ist und der praktizierten Rechtsprechung:
Urteil für Urheberrechtsverletzung im Internet
Und wenn wir schon mal dabei sind: kein Einzelfall, was dem Sportkollegen passiert ist. Hier ein ähnlicher Fall:
Rechtlich sind wir doch dem normalen Hundehalter gleichgestellt, oder habe ich das genauso nicht verstanden wie das Notwehrrecht? Bei dieser schwammigen Rechtslage schicke ich meinen Hund nicht. Zu viele Hundefeinde in NRW sitzen auf zu hohen Posten...
Damit ist der Drops für mich gelutscht, nach dem Posting vom Mali-Mann bin ich der festen Meinung, dass meine Gesetzesauffassung nicht so falsch sein kann. Die meines früheren Dozenten wohl auch nicht, denn er hat uns die Dehnbarkeit unserer Gummiparagrafen vor Augen geführt.
CIAO!!!
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Hallo Mecklenburger!
Mein Posting ist ja erst von gestern abend.
Ich war natürlich nicht dabei aber in der Urteilsbegründung die mir gezeigt wurde stand, dass der Kollege den Hund hätte erst in ein anderes Zimmer sperren sollen, bevor er die Polizei ruft. Vom Ablauf weiß ich noch, dass der Hund den Täter im Wohnzimmer gestellt hat, im Wohnzimmer auch das Telefon stand und der Hund nicht eingesetzt wurde mit Kommando, sondern selbständig bei einem Fluchtversuch in Richtung Haustür (also auf den Kollegen zu) gepackt hatte.
Da frage ich dich: Woher sollte der Hund wissen, dass es ein Fluchtversuch und kein Angriff auf Herrchen war? Und ich frage weiter: Woher sollte man in der Situation wissen, dass der Täter unbewaffnet war? Ich hätte mit einem Einbrecher im gleichen Raum sicher auch nicht meinen Hund weggesperrt. Und wenn das Urteil korrekt sein soll nach Rechtslage, tut mir leid, sind unsere Gesetze falsch. Aber unser Rechtssystem ist in meinen Augen sowieso krank, wenn ein Kinderschänder nur halb so lange sitzt wie ein Urheberrechtsverletzer oder Steuerhinterzieher.
Aber jetzt sind wir wieder vom Thema abgewichen...
LG Taarna
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Guten Morgen zusammen.
Vom
Ursprünglich gelernten kann ich hier nicht ausgehen, da ich bei der BW
Hundeführer als Soldat gelernt hab. Andere Rechtliche Vorraussetzungen.
Wie ich es im Normalen Leben gelernt habe. Als Wachmukel darfst Du
Deinen Hund niemals auf Distanz auf eine andere Person schicken!!! In
der BGV C7 gibt es keine Aussage zur Leinenlänge. Ich selber benutze
immer eine 3m lange Lederleine. Bei einem Angriff auf mich
(Rechtfertigungsgrund §32 StGB) habe ich so einen genügend großen
Sicherheitsraum um mich herum. Tritt der Angreifer in diesen Bereich um
mich weiter anzugreifen, sein Problem, auch vor dem Richter! Eine Klage
auf Schadensersatz (§823 BGB) oder wegen Gefährlicher Körperverletzung (§224 StGB) würde abgewiesen werden.Hier
gilt das gleiche wie beim Einsatz einer Schußwaffe! Der Einsatz wäre
nur gerechtfertigt wenn ein Rechtfertigungsgrund vorliegt. Aber nur um
einen flüchtenden zu stellen.......Definitiv NEIN, Einsatz des Hundes nicht erlaubt.Auch
hier gilt, Rechtfertigungsgrund! Werde ich aus 100m beschossen und habe
selber keine Dienstwaffe.....in Deckung gehen und 110 Rufen. Was würde
es für einen Sinn machen in so einer Situation den Hund zu
schicken....zumal 99% der Hunde in der Sicherheitswirtschaft für so
einen Fall garnicht ausgebildet und Nervenstark genug sind.
Wird die
Oma auf der anderen Straßenseite überfallen, würde jeder Richter fragen,
warum sind Sie nicht mit dem angeleinten Hund auf die andere
Straßenseite gegangen und haben dann eingegriffen. Schicken des Hundes nicht erlaubt!Gibt es auch eine klare Antwort! NEIN!
Schicken
eines Diensthundes ist nur den Ordnungs- und Sicherheits Behörden,
Zoll oder Wachmuckels in BW Liegenschaften mit hoheitlichem
Aufgabenbereich (UZwGBw) erlaubt!Tja,
hier ist das alte Problem der Wachfirmen. In den meisten Fällen haben
die Hunde garkeine offizielle Prüfung oder Ausbildung (BH, IPO 1-3). Die
wenigsten Firmen fördern oder fordern das. Die Firma in der ich
beschäftigt bin, hat nur Schutzhunde die mind. die IPO 2 haben und diese
jährlich wiederholen müssen. Dafür bekommen wir vom Arbeitgeben zum
einen internes Training und pro Monat 8 Std. Training im Verein bezahlt.
Unsere SSH erhalten eine zusätzliche Ausbildung mit jährlicher
Überprüfung. Ich muss aber dazu sagen, diese Firma ist eine der wenigen
Ausnahmen.
Hier gibt es einfach kaum Übersprungshandlungen der Hunde da diese voll unter der Kontrolle der Hundeführer sind.
Aber was passiert......es tritt für den Körperlichen Schaden die Halterhaftpflicht ein. Es kann aber zum Wesenstest führen.Hier sind von
der BG Personen gemeint, die sicht rechtmässig dort aufhalten, z.b.
Kollegen des Wachmuckels oder Mitarbeiter des Auftraggebers.
Betrifft
ein Beißunfall einen Kollegen und es wurde die notwendige
Sorgfaltspflicht des Hundeführers nachgewiesen, zahlt die BG Behandlung
sowie ReHa. Liegt dagegen ein Verstoß von seiten des Hundeführers vor,
zahlt die BG nicht und alles geht über die Haftpflicht des Hundeführers
bzw. Arbeitgebers. Der AG kann sich jedoch das Geld in so einem Fall vom
Hundeführer über §823BGB Schadensersatz zurückholen.Allen einen schönen Feiertag und falls Arbeit...einen ruhigen Dienst
Das deckt sich doch eher mit meinen Aussagen als mit den exotischen Ausnahmen, die Badisch_NSL zitiert um mir meine (angebliche) Nichtkenntnis des Notfallparagraphen vorzuhalten. Als AW und ZW kenne ich LHG-NRW und VV-LHG-NRW bestens genauso wie unsere verquere Rechtsprechung, in der Gerechtigkeit selten waltet (Sportkollege wurde verurteilt, an einen Einbrecher Schmerzensgeld zu zahlen, der von seinem Sporthund gebissen wurde während er die Polizei rief und der Hund bekam Maulkorbzwang auferlegt, noch Fragen?). Meine Hunde haben übrigens alle IPO3, bis auf meinen 10 Wochen alten Welpe Aber ich fühle mich nicht angesprochen durch die Bezeichnung "Psydo-Hundeführer", davon abgesehen.LG Taarna
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Aha - es geht also um den Hund, und nicht um die strafrechtlichen Folgen für Dich...
Vorrangig, natürlich auch um die ordnungs- oder strafrechtlichen Folgen, die der Verstoß gegen das LHG für mich hat trotzdem mich BGB und StGB entlasten: ich verliere vielleicht den Hund den ich habe oder kann ihm nicht ein Leben ermöglichen, das ihm zusteht oder zahle Strafen, die höher sind als mein Jahresnetto. Ganz zu schweigen von Schadensersatzforderungen (ok die zahlt bei mir die Betriebshaftpflicht, aber manche AG haben nicht die Erweiterung auf Diensthunde und die MA glauben, sie seinen versichtert). Oder möglicherweise lebenslanges Hundehaltungsverbot usw.
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Hallo Chefin,
ich versuche, die Antworten völlig wertfrei zu formulieren.
ZitatUnd die sagen: ihre Hunde würden keinen Wesenstest bestehen. Was aber
dann nicht stimmen kann, weil sie ja die Prüfungen mitmachen. Irgendwie
verstehe ich das alles nichtDabei muss man unterscheiden zwischen dem Verhaltenstest bei der Begleithundeprüfung bzw. der IPO-Prüfung (ehemals Vielseitigkeitsprüfung, ursprünglich Schutzhundprüfung) und dem behördlichem Wesenstest. Im Verhaltenstest wird Neutralität gegenüber Umwelteinflüssen, Menschen und Artgenossen überprüft, beim behördlichen Wesenstest müssen die Hunde absolut artwidriges Verhalten zeigen, um zu bestehen. Sie dürfen weder einen Scheinangriff auf den Hundehalter noch auf sich selbst mit artgemäßen Verteidigungsverhalten aus Selbsterhaltungstrieb oder Meutetrieb zeigen. Sie dürfen die Flucht antreten oder Misshandlungen (die Tests sind pure psychische Gewalt für Caniden) hinnehmen, mehr nicht. Ich denke nun muss ich nicht mehr zugeben, dass auch meine Hunde den behördlichen Test nicht bestehen und dass ein Hund, der den Test besteht, keinesfalls ein Diensthund werden darf.
Nur mal zum Verständnis zwischen Führen im Dienst und Schutzhundesport: mein früherer Hund, Cliff vom Mühlscheid, hätte diesen Wesenstest locker bestanden. Er steht auf der Seite des Leistungsrichters Udo Wolters (SV) als bester von ihm bewerteter Schutzdienst des Jahres 2002. Reiner Sport, wie du siehst.
ZitatWenn aber Strangulieren, Elektrotacker und Prügeln üblich sind ( so
deren eigene Aussage ), dann kann man wohl verstehen, dass ich mich
davon mehr als distanziere.Prügeln ist gar nicht üblich. Strangulieren ist der pervertierte Missbrauch des Hilfmittels "Schlinge". Und was den Elektrotacker betrifft... das heißt richtig Teleimpulsgerät und ist richtig angewendet ein wertvolles Hilfsmittel. Wohlgemerkt, richtig angewendet. Es arbeitet mit Stromstärken im TENS-Bereich und mit Spannung von angenehm bis Strafreiz.
Geeignet sind die meisten Ausbildungshilfsmittel nur zur Absicherung eines bereits durch klassische (Lernen durch Wiederholung) oder operante (Lernen durch Versuch und Irrtum) Konditionierung erlernten Verhaltens. Die Schlinge zum Beispiel hilft, einen übersteuerten Hund durch kurzfristiges, vorsichtiges Nehmen der Luft von einem Aggressionsverhalten abzubringen. Das Teleimpulsgerät dient der Distanzkontrolle, in den angenehmen Spannungsbereichen kann man den Hund sogar aktivieren, vergleichbar mit einem Fingertippen auf der Schulter.
Ein Hilfsmittel ist das, was man daraus macht. Meine Mutter hat mit ihrem Kochlöffel Suppen und Eintöpfe umgerührt und nichts anderes, andere Mütter haben sie beim Prügeln ihrer Kinder zerschlagen. Verstehst du was ich sagen will?
Hunde sind keine Vernunftswesen. Wenn ich sehe wie manche Hündinnen ihre Welpen erziehen, dafür hätten wir Zweibeiner das Jugendamt am Hals. Man kann Hunden nur auf Hündisch alles "erklären". Bis zu einem gewissen Punkt geht es über positive Motivation, aber bei starken Hunden muss man auch Meidemotivation über Zwang im einen oder anderen Fall erzeugen. Ich selbst nehme Zwänge und Hilfsmittel in Anspruch, so wenig wie möglich und so viel wie nötig. Denn manchmal ist ein einmaliger, nachhaltiger Schmerz ein hundegerechterer Lerneffekt besser als dass der Hund durch bestimmte unerwünschte Verhaltensweisen viele kleinere Leiden über einen sehr langen Zeitraum erleiden muss.
ZitatWer überprüft so etwas? Gewalt bei der Hundeausbildung?! Oder hackt sich da eine Krähe der anderen kein Auge aus?
Im Hundeverein der Vorstand, vertreten durch den Ausbildungswart. Der zeichnet auch verantwortlich, falls der Verein oder dessen Mitglieder beim Veterinär- oder Ordnungsamt angezeigt werden. Vereinsvorstände sind aber Krähen lol01 Jedes Mal wenn ich den Posten innehatte, habe ich mich irgendwie unbeliebt gemacht. pssst01 Weil ich einen Ast höher saß und ein paar anderen Vögeln auf den Kopf gesch--- habe die nicht wussten dass sie keine Krähen sind sondern Papageien. stop01
Gut, das zum Schluss war jetzt keine wertfreie Antwort
LG Taarna
PS: bei allem Entsetzen aber bitte nicht vergessen, dass Diensthunde nicht mit dem gemeinen Familienlabbi vergleichbar sind. Die haben Kaliber 42 (damit meine ich das Gebiss und die Bereitschaft, es einzusetzen).