Beiträge von bobolino

    [quote author=GeorgOs link=topic=4190.msg34571#msg34571 date=1205315090]
    Kosten von bis zu 5.000 €, sollten ausreichend sein, [/quote]
    na du lustiges kerlchen, du redest von knete, dann scheinste ja was drauf zu haben, vielleicht interessiert dich ja auch wie ich lebe? gerne: ebay=**********, und jetzt schieb dir deine stinkefinger dahin, wo sie hingehören


    Editiert durch mich

    [quote author=GeorgOs link=topic=4190.msg34561#msg34561 date=1205302225]


    Ich wollte mich eigentlich hier
    [/quote]
    ich lach mich krümelig, ----- :rolleyes:
    [hr]
    das geht auch anders argue

    [quote author=GeorgOs link=topic=4190.msg34433#msg34433 date=1205173569]
    *lach* Ich bin keiner versierter Jurist. Du aber auch kein Richter und ich habe lediglich Zweifel daran angemeldet, ob hier wirklich ein
    "Betrug" vorliegt.
    Würde das in meiner Kündigung stehen, bräuchtest du drei paar Schuhe zum bremsen und eine fette Rechtsschutzversicherung.


    Mit deinem Post gerade hast du aber meine Vorurteile bestätigt ;) Soziale Kompetenz hast du definitiv keine!


    [/quote]
    mit deiner unqualifizierten persönlichen meinung kann ich gut leben ;)

    [quote author=peter 1960 link=topic=4190.msg34421#msg34421 date=1205168399]
    bobolino Vieleicht lag es ja auch an der Art der Einweisung bzw die länge der Einweisung des jungen Mitarbeiters.


    Das mit der Dienstkleidung hätte man dem Mitarbeiter vor Dienstantritt ja auch unmißverständlich klar machen können. Die Dienstkleidung ist im vollständigen Zustand zu tragen ( Bin auch kein Freund von Dienstkleidung aber was muß das muß nun mal sein )


    Ja das mit den Kontrollgänge hätte er ja nun nicht gleich an seinen ersten Tagen mach müssen. Aber wen auf den Posten kein Sammler vorhanden ist, dan mogeln wir alle doch mal mit den Zeiten ( solange nichts Weltbewegendes passiert ) Hauptsache die Konrollgämge werden auch gemacht.
    [/quote]
    ja peter, ich habe den jungen eine woche vorher selbst in das objekt eingewiesen, dauer 1 std und 40 min, seine kappe hatte er da auch dabei, schon dabei habe ich ihm unmißvertändlich klar gemacht, daß diese teil nicht zur dienstkleidung gehört.
    und diese kontrollgänge müssen sein, da wir ein objekt mit öffentlichem zugang betreuen, in dem sich auch drogenabhängige mit entsprechenden utensilien einfinden und dort spritzen. diese kontrollgänge sind von mir mit ihm zusammen durchgeführt und erläutert worden, bis ins detail. es war seine zweite schicht in diesem objekt, bei der ersten war alles ok ;) und übrigens arbeite ich auch in diesem objekt und vewahre mich davor, von dir der mauschelei beschuldigt zu werden

    [quote author=GeorgOs link=topic=4190.msg34393#msg34393 date=1205144983]
    Fazit: Fraglich ist wer hier der"super Kollege" ist, der den Ruf der Brache versaut!?
    [/quote]


    ich freue mich, daß wir jetzt hier einen versierten juristen haben, danke für die aufklärung, schade, daß mit deine augen, scheint aber nicht dein einziges problem zu sein, denn du hättest dir den text auch vorlesen lassen können, dann wäre dir vielleicht, ich sage vielleicht klar geworden, daß der tatbestand des betruges schon erfüllt ist, wenn ich um z.b. 3.00 uhr eine leistung für 4.00 uhr eintrage, die ich nicht beabsichtige zu erbringen um die eingetragene uhrzeit gar nicht für später erbringen kann.


    vermögensschäden sind doch die schäden, die man erleidet, wenn man für eine leistung bezahlen soll, die garnicht erbracht wird, oder? wie du deine rundgänge ins dienstbuch einträgst ist mir persönlich auch egal, hier handelt es sich nicht um eine eintragung ins dienstbuch, sondern eine stunden vorher getätigte eintragung an einer kontrollstelle, die im objekt an verschiedenen punkten verteilt sind, die aber nach seinen eintragungen teilweise um 7.00 uhr gleichzeitig kontrolliert wurden, was allerdings uch räumlich nicht möglich ist gleichzeit das 17 og vom treppenhaus eins und das eg vom treppenhaus zwei.
    und über meine fachliche und sachliche kompetenz solltest du dir keine sorgen machen. und diese frage solltest du mal an dich selbst stellen

    [quote author=eadsm link=topic=4190.msg34381#msg34381 date=1205133537]
    hi Arwed,


    Halt AG. Welche Position kann man da schon erwarten? Wobei ich es schon ein wenig krass finde, dafür zu sorgen das jemand schon nach der zweiten Schicht fliegt. Eine zweite Chance sollte man jemandem schon lassen. Ich habe es schon oft genug erlebt das diese genutzt wurde.
    Krank empfinde ich jedoch den Vorschlag schwarzer Listen. So was gibt es zwar ohnehin schon, jedoch offiziell im Wachleute Forum zur Diskussion zu stellen ??? Leute auf Basis individueller Einschätzung künftig von Jobs auszuschliessen, ist ziemlich dreist.


    ea.dsm


    [/quote]
    1.) wieso individuelle einschätzung??
    hier geht es um offensichlichen vorsätzlichen betrug, wenn du möchtest, kannst du das früchten gerne für deinen personalstamm haben
    2.)ne zweite chance hat dieser ma nicht verdient, nicht auf meine kosten, denn wenn ich den auftrag dadurch los werde, und das geht recht schnell heute, sind auch noch andere arbeitslos
    3.)langsam mit solchen äusserungen über kranke vorschläge, erst mal gehirn freipusten,
    ja natürlich meldung bei ordnungsamt, sonst hat einer den ganoven im nächsten objekt sitzen, aber bei deiner einstellung solltest du wie son rattenfänger solche subjekte einsammeln und dich damit selbständig machen, viel spass :rolleyes: :rolleyes:


    [quote author=wächter link=topic=4190.msg34389#msg34389 date=1205138808]
    Bobolino, Probezeit naklar kannst du.
    bedenke aber, das dein Ruf nachhaltig leiden kann wenn das sich häuft!
    Kenne nur deine Schilderung und sage/ behaupte, Einweisungsfehler.


    Deine Gedanken zur Weitermeldung :P, schlafe erst mal darüber und spare für die Schadenersatzansp??che.
    [/quote]kopfschüttel ??? ???



    [quote author=Sicherheitshorst link=topic=4190.msg34376#msg34376 date=1205130523]..." hätten sich von nun an erledigt.
    [/quote]


    vor allen dingen das mit den lottozahlen :grin:


    [hr]
    Bitte keine Multipost's siehe: http://www.wachleute.de/forum/…p?topic=4070.msg33050#new

    90 Grad, nicht rechts oder links. OK!!!
    Deinem Wunsche entsprechend?


    wer sprach hier von hochkant ???
    haste wohl noch nie auf nem bagger gessen, kollege? ich sprach von drehen, nicht kippen :grin:

    [quote author=daffi link=topic=3328.msg34369#msg34369 date=1205106613]
    Stand: 01.12.2003



    [/quote]wir meinen das gleiche


    News (Stand: 26.10.2007)
    1.
    Ab sofort gilt f??r den Erwerb von Seenotrettungsmitteln, insbesondere der Signalpistole, ein ver?¤ndertes Unterrichtungsverfahren.
    Sollten Sie eine Signalpistole erwerben wollen und daf??r die Waffensachkundepr??fung ben??tigen, k??nnen Sie den Waffensachkunde - Lehrgang
    f??r die Signalpistole einschlie??lich der bundesweit anerkannten Waffensachkundepr??fung f??r die Signalpistole innerhalb von 6 Unterrichtsstunden absolvieren. Das Verfahren gilt ab 10. August 2007.
    2.
    Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 13.10.2006 der Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz zugestimmt.
    Es gelten daher nach in Kraft treten der Veraltungsvorschrift die neuen Grunds?¤tze f??r die Waffensachkundepr??fung bundeseinheitlich.
    Waffensachkundepr??fungen und Waffensachkundelehrg?¤nge, die den Vorgaben der Verwaltungsvorschrift nicht entsprechen, werden von den Waffenbeh??rden voraussichtlich ab sofort nicht mehr anerkannt.
    Achten Sie daher insbesondere auf die vorgeschriebenen Lehrgangsdauer und die vorgeschriebenen Pr??fungsfragen zur Waffensachkunde.
    Es gibt noch keine Lehrgangsrichtlinien, eine Arbeitsgruppe des Bundes und der L?¤nder wird diese Richtlinien voraussichtlich in den n?¤chsten Monaten als verbindlich herausgeben. Sie erhalten auch diese Richtlinien hier, sobald sie ver??ffentlich sind.
    Hier der Entwurf der Vorschrift, die mit geringf??gigen ??nderungen in diesen Bereichen am 13.10.2006 verabschiedet wurde. Die Vorschrift muss durch den Bundesinnenminister erlassen werden. Es zeichnet sich derzeit ab, dass im n?¤chsten Jahr das Waffengesetz ver?¤ndert werden k??nnte.
    Es kann sein, dass daher diese Verwaltungsvorschrift nicht mehr durch den Bundesinnenminister erlassen wird.


    In einigen bundesl?¤ndern soll es derzeit aber durch Erlass geregelt sein, dass nach diesem Entwurf der Verwaltungsvorschrift verfahren werden soll.


    Hier Ausz??ge aus den Entwurf, wichtige Bestimmungen zur Waffensachkunde und zur Waffensachkundepr??fung sind gekennzeichnet.
    Zu § 7: Sachkunde
    â?? 7.1 Der Umfang der zu fordernden Sachkunde und das Pr??fungsverfahren sind in den §§ 1 und 2 AWaffV, anderweitige Nachweis der Sachkunde sind in § 3 AWaffV geregelt. Nach altem Recht vor einem staatlichen Pr??fungsausschuss erfolgreich abgelegte Sachkundepr??fungen und anerkannte anderweitige Sachkundenachweise gelten im bisherigen Umfang weiter.
    â?? 7.2 Als anderweitige Nachweise der Sachkunde gelten die J?¤gerpr??fung und die in § 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a AWaffV der J?¤gerpr??fung gleichgestellten Pr??fungen, z.B. Diplompr??fungen im Rahmen des Studiums der Forstwirtschaft oder die Pr??fung im Fach Jagd und Fischerei an Fachhochschulen f??r Forstwirtschaft. Anderweitige Ausbildungen nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe c AWaffV sind alle beh??rdlich oder staatlich anerkannten Ausbildungen, die mit einer Pr??fung abschlie??en und die ihrer Art nach geeignet sind, die f??r den Umgang mit der beantragten Waffe oder Munition erforderliche Sachkunde zu vermitteln (z.B. im Polizeidienst).

    [quote author=investigator link=topic=3328.msg34232#msg34232 date=1205042470]
    bobolino
    wenn schon "absoluter Unsinn" - dann bitte diesen Begriff auf die bundesweite, chaotische Praxis anwenden!
    Was "geschrieben" steht, ist "Unsinn" bzw. wird nicht nur in jedem Bundesland, sondern auch in s?¤mtlichen Regierungsbezirken so oder so ausgelegt. Wie man auch bei der J?¤gerpr??fung ohne einzigen Schuss aus einer Fausfeuerwaffe durchrutschen konnte (obwohl Jagdscheininhaber ohne speziellen Bedarfsnachweis Anspruch auf 2 Pistolen/Revolver haben), so besagen die Bestimmungen der "Sachkundepr??fung" nicht, dass man auch "treffen" mu??! 2x f??nf Sch??sse in den Boden reichten so mancher Oma schon f??r ihren Sachkundenachweis.
    Schulen/Ausbildungsst?¤tten, die mehr beibringen und auch verlangen, sind nur zu begr????en!
    Eine spezielle "Sachkundepr??fung" f??r Bewachungspersonal gibt es (gesetzlich vorgesehen) ??brigens nicht. Bestenfalls machen Sch??tzenvereine dabei Unterschiede, indem sie das Pr??fungsniveau f??r Nutzer im Bewachungsgewerbe wesentlich herabsetzen gegen??ber dem der engagierten Sportsch??tzen.
    Die Knarre bei privaten Wachmannschaften, siehe z.B. U-Bahnwache oder Geldboten (auch diese sind Bewacher!), dient in erster Linie der Zierde - und irgendwie m??ssen 168 cm Fliegengewicht ja auch etwas hergeben, was den Respekt des Publikums f??rdert.




    [/quote]langsam mein freund, j?¤gerrecht ist bundesrecht, da die j?¤gerei dem landwirtschaftsministerium untersteht, die l?¤nder k??nnen jedoch.....
    darum geht es aber nicht
    der von dir angef??hrte "bedarfsnachweis" hei??t in wirklichkeit "bed??rfnisnachweis" und bezieht sich auf den erwerb von schusswaffen. dieser bed??rfnisnachweis gilt insbesondere dann erbracht, wenn ein j?¤ger seine j?¤gerpr??fung bestanden und einen g??ltigen jahresjagdschein gel??st hat, nicht so, wie du es hier darstellst. eine j?¤gerpr??fung ohne praktische teil an der waffe und in der schie??fertigkeit willst du doch wohl hier wirklich nicht anzweifeln, oder? der erbrachte bed??rfnisnachweis durch die bestandene j?¤gerpr??fung und den gel??sten jahresjagdschein berechtigt einen j?¤ger nicht nur zum erwerb von zwei kurzwaffen, nein, er kann sich ab sofort 200 langwaffen und zwei kurzwaffen zulegen (wie bei mir zu hause, die esten 10 meter sind alles flinten). die regierungsbezirke haben damit ??berhaupt nichts zu tun, k??nnen also dementsprechend nichts auslegen. ich vermute ernsthaft, da?? du hier ein klein wenig ??berfordert bist.
    die ?¤u??erung von dir, da?? das niveau bei mitarbeitern des sicherheits- und
    bewachungsgewerbes f??r eine sachkundepr??fung gegen??ber den sportsch??tzen heruntergesetzt wird, ist schon dumm und dreist genug, denn sonst k??nnte die sachkunde der sportsch??tzen auch f??r unser gewerbe anerkannt werden.
    ich glaube, da?? du nun hier genug mist verbreitest hast :rolleyes: :rolleyes: :wallbash:

    [quote author=daffi link=topic=3328.msg34181#msg34181 date=1204978760]
    War bereits so in der Ausf??hrung vom 01.12.2003.



    [/quote]nicht richtig, habe die ersten beiden abs?¤tze ??ber die signalpistolen weggelassen

    [quote author=Dirty Harry link=topic=2599.msg17729#msg17729 date=1175890107]
    Hier ein versp?¤teter Nachtrag zum Weltfrauentag
    [/quote]
    hey harry, kannste das bild mal um 90 grad drehen?, frag jetzt aber bitte blo?? nicht rechts oder links rum :grin:

    habe mir heute morgen erlaubt, meiner mom. stellung gerecht zu werden und habe einen 20jährigen sma den ich am montag in ein objekt eingewiesen hatte, kontrolliert. als ich um 06.15 bei diesem ma erschien, hatte er von seiner dienstkleidung weder das weisse hemd noch die krawatte an, kein namensschild, aber ne baseballkappe uf dem kopp. im gebäude waren die verschiedenen durchgangstüren nicht abgeschlossen, das licht brannte in mehreren bereichen, in denen man es normalerweise nicht benötigt. mein blick auf die kontrollstellen machte mich baff.
    bei seiner zweiten schicht im objekt konnte er schon vor 06.15 schriftlich voraussagen, wann er die letzte kontrolle seiner schicht machen würde. da 6.45, da 7.11 da 7.00 usw.
    fix und fertig eingetragen, punkt. nachdem ich ihn gefragt habe, ob er bei der einweisung etwas nicht verstanden habe, sagte er mir "ich hab das schon mal eingetragen, da wollte ich gleich noch hingehen"


    nu ja, nu isser seinen job als SECURITY wieder los.
    in diesem zusammenhang möchte ich hier mal die diskussion anregen über die meldung von sma beim ordnungsamt.
    meiner meinung nach sollten die sma bei dem ordnungsamt ihres wohnortes angemeldet werden, und nicht am betriebssitz des unternehmers, denn dann könnte man einem sochen idioten, der die arbeitsplätze von anderen gefährdet, bei dieser behörde seines wohnortes mit negativvermerk melden, und er bekäm keine neue stelle, an der er scheisse bauen und betrug begehen kann. wird er allerdings beim unternehmerischen ordnungsamt gemeldet kommt nie eine info über die stadtgrenze, und der nächste fällt auf ihn rein. hier wird die zuverlässigkeit einer person in unserem job erst geprüft und fällt erst auf, wenn etwas negatives im führungszeugnis steht, solche dinge wie heute stehen dort aber nicht drin. fehlende geistige reife, mangelhafte dienstauffassung und vorsätzlicher betrug im jungen alter von 20 jahren, netter kollege... :P