Beiträge von bobolino

    [quote author=WSK-Insider link=topic=3328.msg34166#msg34166 date=1204928747]
    leider gilt der Jagdschein nicht als Grundlage f??r die Sachkunde im Bewachungsgewerbe.
    Die Verwaltungsvorschrift f??r das Waffengesetz forder hier (leider) ein Waffensachkunde f??r Bewacher.
    http://www.waffensachkundepruefung.de
    [/quote]
    das ist absoluter unsinn, du mu??t dir mal die neuen verordnungen durchlesen, dann stellst du fest, da?? wieder jemand nur geld verdienen will mit anders lautenden aussagen


    hier mal die neuesten texte der awaffv folgend:
    News (Stand: 26.10.2007)
    2.
    Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 13.10.2006 der Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz zugestimmt.
    Es gelten daher nach in Kraft treten der Veraltungsvorschrift die neuen Grunds?¤tze f??r die Waffensachkundepr??fung bundeseinheitlich.
    Waffensachkundepr??fungen und Waffensachkundelehrg?¤nge, die den Vorgaben der Verwaltungsvorschrift nicht entsprechen, werden von den Waffenbeh??rden voraussichtlich ab sofort nicht mehr anerkannt.
    Achten Sie daher insbesondere auf die vorgeschriebenen Lehrgangsdauer und die vorgeschriebenen Pr??fungsfragen zur Waffensachkunde.
    Es gibt noch keine Lehrgangsrichtlinien, eine Arbeitsgruppe des Bundes und der L?¤nder wird diese Richtlinien voraussichtlich in den n?¤chsten Monaten als verbindlich herausgeben. Sie erhalten auch diese Richtlinien hier, sobald sie ver??ffentlich sind.
    Hier der Entwurf der Vorschrift, die mit geringf??gigen ??nderungen in diesen Bereichen am 13.10.2006 verabschiedet wurde. Die Vorschrift muss durch den Bundesinnenminister erlassen werden. Es zeichnet sich derzeit ab, dass im n?¤chsten Jahr das Waffengesetz ver?¤ndert werden k??nnte.
    Es kann sein, dass daher diese Verwaltungsvorschrift nicht mehr durch den Bundesinnenminister erlassen wird.


    In einigen bundesl?¤ndern soll es derzeit aber durch Erlass geregelt sein, dass nach diesem Entwurf der Verwaltungsvorschrift verfahren werden soll.


    Hier Ausz??ge aus den Entwurf, wichtige Bestimmungen zur Waffensachkunde und zur Waffensachkundepr??fung sind gekennzeichnet.
    Zu § 7: Sachkunde
    â?? 7.1 Der Umfang der zu fordernden Sachkunde und das Pr??fungsverfahren sind in den §§ 1 und 2 AWaffV, anderweitige Nachweis der Sachkunde sind in § 3 AWaffV geregelt. Nach altem Recht vor einem staatlichen Pr??fungsausschuss erfolgreich abgelegte Sachkundepr??fungen und anerkannte anderweitige Sachkundenachweise gelten im bisherigen Umfang weiter.
    â?? 7.2 Als anderweitige Nachweise der Sachkunde gelten die J?¤gerpr??fung und die in § 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a AWaffV der J?¤gerpr??fung gleichgestellten Pr??fungen, z.B. Diplompr??fungen im Rahmen des Studiums der Forstwirtschaft oder die Pr??fung im Fach Jagd und Fischerei an Fachhochschulen f??r Forstwirtschaft. Anderweitige Ausbildungen nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe c AWaffV sind alle beh??rdlich oder staatlich anerkannten Ausbildungen, die mit einer Pr??fung abschlie??en und die ihrer Art nach geeignet sind, die f??r den Umgang mit der beantragten Waffe oder Munition erforderliche Sachkunde zu vermitteln (z.B. im Polizeidienst).
    â?? 7.3 Die Sachkundevermittlung und -pr??fung (u. a f??r nichtorganisierte Sportsch??tzen, Bewachungsgewerbe, gef?¤hrdete Personen) kann sich - je nach Antrag - auf verschiedene Kombinationen der Schusswaffen- und Munitionsarten (Kurzwaffe, Langwaffe, Signalwaffe) oder auf eine umfassende Sachkunde beziehen. Der Regelfall d??rfte die Kombination Kurz- und Langwaffen sein, es sei denn, dass sich das Bed??rfnis nur auf eine Waffenart bezieht. Da die im Rahmen der Sachkundepr??fung nachzuweisenden Kenntnisse nur ??ber die beantragten Waffen- und Munitionsarten und nur f??r den mit dem Bed??rfnis geltend gemachten und den damit im Zusammenhang stehenden Zweck nachgewiesen werden m??ssen, reicht es aus, wenn nur Kenntnisse ??ber die Schusswaffen- und Munitionsarten verlangt werden, die der Pr??fling angibt. Die Schusswaffen- und Munitionsarten (z.B. Kurzwaffen, Langwaffen, Signalwaffen mit einem Patronenlager mit mehr als 12 mm Durchmesser) sind vor der Pr??fung vom Pr??fungsausschuss festzulegen. Aus der Sachkundebescheinigung m??ssen Art und Umfang der nachgewiesenen Sachkunde hervorgehen (§ 2 Abs. 4 AWaffV). Hierzu sind insbesondere Aussagen zu folgenden Punkten erforderlich: Bed??rfniszweck des Pr??flings; Umfang der Sachkundepr??fung (gepr??fte Waffenarten), Aussage zu Schie??fertigkeiten. Die Pr??fungsaussch??sse nach § 2 AWaffV legen der Pr??fung den vom Bundesverwaltungsamt herausgegebenen Fragenkatalog und die Pr??fungsgrunds?¤tze zugrunde.

    [quote author=daffi link=topic=3328.msg34114#msg34114 date=1204839240]
    @ bobolino


    Der Jagdschein d??rfte aber noch einiges mehr kosten.
    [/quote]klar ist der teuerer, hat aber den vorteil, mir mein essen selbst zu schie??en, fakt ist doch, da?? diese lehrg?¤nge zu nichts nutze sind, au??er man ist im verein, und welcher sma ist das schon? ??brigens habe ich auch einen solchen lehrgang absolviert, habe fr??her immer auf dem jagdlichen schie??stand aufsicht gemacht, und wenn ich ml jemand hatte, der schie??en wollte, aber nicht firm genug war im umgang mit waffen, habe ich auch schon mal jemand dabei gestellt, der schon ??fter geschossen hatte und von dem ich wu??te, da?? er diesen sicherheitpart auch beherrscht, also kein schie??leiter :top:

    [quote author=engelchen link=topic=1642.msg34109#msg34109 date=1204837526]
    :angel:


    daffi daffi daffi - an so etwas w??rde ich nicht mal im Traum denken!!!!
    [/quote]ihr wollt doch wohl nicht ???und das alle zusammen ??? :grin:ich fasse es nicht, wie kann man nur ???altes sprichwort: man bei??t nicht in die hand, die einen f??ttert ;) :grin:, sondern ins bein

    es sei denn, du hast einen jagdschein, dann brauchst du diesen geldschneider-zinnober nicht, denn darauf l?¤uft es letztendlich hinaus.
    genau so ist es mit der schie??leiterausbildung, zu nichts nutze, aber teuer zu bezahlen


    [hr][size=7pt]Volltextzitat gel??scht[/size]

    jau, super idee, und wat machste, wenn der fiffi sich kratzen will, da kannste als huf?? gleich einsteigen und nachhelfen. stellt euch mal vor, wie das in dortmund bei der floh-parade ussieht, lach mich schimmelich :grin: :grin:

    [quote author=daffi link=topic=3843.msg33367#msg33367 date=1203974940]


    Bedauere die Abmeldung. Die PN wurde wohl nicht zur Kenntnis genommen.


    [/quote]
    welche abmeldung ??, habe mal wieder mit meiner steuererkl?¤rung rumgeschmust :frech: und dann bin ich wieder mal nicht auf dem laufenden. habe mich aber schon gewundert, wieso da noch ein posting kommt, nach der zeit :grin:

    [quote author=engelchen link=topic=3235.msg32488#msg32488 date=1203109881]
    :angel:


    Konfu(s)ius* sagt:
    [/quote]


    konfusius der weise spricht, laute f??rze stinken nicht, ha :grin:

    [quote author=eadsm link=topic=3946.msg31658#msg31658 date=1202163255]
    ich spiele grunds?¤tzlich keine Computerspiele - egal was.


    ea.dsm
    [/quote]


    ich spiele seit einiger zeit zwischendurch pool billard ??ber icq, aber meistens mit meinem nachbarn oder einem freund, von anderen spielen wie poker halte ich gar nichts, sind schon zu viele existenzen bei draufgegangen :(

    [quote author=daffi link=topic=3938.msg31523#msg31523 date=1202043351]
    Aus Deinem Beitrag lese ich
    [/quote]
    es wird bestimmt viele geben, die nur zusehen. aber dieses ist nicht nur gaffen aus neugier oder ?¤hnlich. dieses starre zusehen wird normalerweise ausgel??st durch angst vor der situiation, dieser nicht gewachsen zu sein, sei es aus psychischen oder physischen gr??nden. nicht jeder hat den drive, der sache mit dem messer ein ende zu machen. nat??rlich ist dies eine schmerzhafte erfahrung f??r alle beteiligten, insbesondere f??r das kind, aber ein verletzter hund hat auch schmerzbewu??tsein, deswegen w??rde ich pers??nlich auch nicht das tier verantwortlich machen, ja noch nicht einmal den halter, wenn es sich um einen nicht direkt verursachten umstand handelt. im leben passieren manchmal unab?¤nderliche dinge, die man nicht will oder jemandem g??nnt, das nennt man schicksal.