Beiträge von ReservoirDog

    Wobei es je nach Regionalbereich verschwimmende Grenzen zwischen SOD und Prüfdienst gibt. Der Trend geht zu fahrkartenprüfende Sicherheitskräfte, was meiner Meinung nach aber der falsche Weg ist. Fahrkarten prüfen im Verdachtsfalle bzw. wenn jemand sich daneben benimmt ist ok. Aber die ganze Zeit wie ein Schaffner durch die S-Bahnen zu rennen, nein danke!

    Es muss ja trotzdem noch eine Vorfallsmeldung zu jedem Ereignis geschrieben werden.


    Ich finde es ansich Blödsinn, weil man sowieso nie alles aufschreibt. Da es viel zu aufwändig ist, dann hat man auch nicht immer den positiven Standort, sodass man diesen manuell noch eingeben muss.
    Kenn eigentlich keinen der da irgendwas einträgt! :D

    Moin,


    ich habe da ein paar Fragen zum SOD in Leipzig.


    1. Was für Schichten werden da gefahren?


    2. Wie ist der Altersschnitt in den DGs so?


    3. Was gibt es da für Aufgaben? Ich nehme an, hauptsächlich an den grossen Bhf Präsenz zeigen.


    4. Wie ist das Klima und die Motivation da allgemein so?


    Liebe Grüße

    Ja sowohl als auch.


    Entlohnung ist nach dem bahneigenen Haustarif, der sich regional schon ziemlich stark unterscheiden kann. Da weiss ich jetzt nicht ob das öffentlich gemacht werden darf und hab die Tabelle auch nicht grad da.

    Es wird übrigens gesucht an den Standorten: Hamburg, Frankfurt a.M., Stuttgart und Breisgau. Interessierte einfach mal in der Stellenbörse der Deutschen Bahn gucken.
    Ich kann das Tätigkeitsfeld jedem nur ans Herz legen der Abwechslung mag.

    Nicht die DB Sicherheit mit der Konzernsicherheit verwechseln, dass sind unterschiedliche Paar Schuhe. Die DHF sind von DB Sicherheit, wobei dass wohl von Eigeninitiative der MA welche privat als Hobby Schutzhunde ausbilden ausgeht.
    Find ich prinzipiell gut, aber dann bitte mit 2-3 Mannstreife plus Hund. So wie es hier in Hamburg bpsw. die Hochbahnwache macht, die haben gute Erfahrungen in den Abendstunden besonders am WE damit gemacht.

    Der Typ hat mal echt sowas von keine Ahnung. Klar kann man sich den Dienst anspruchslos gestalten. Aber wenn man sich nicht nur verpisst dann kommen schon herausfordernde Situationen auf einen zu.Stichwort Wochenendnachtschicht z.B. . Aber ich glqub er ist nur etwas angepisst weil er nicht so einfach zu uns kommt.

    Moin,


    ich habe bisher auf eine Rechtsschutzversicherung aus Dummheit verzichtet. Aber ich bin zum Entschluss gekommen dass eine RSV gerade wenn man im öffentlichen Raum arbeitet, Pflicht ist. Koennt ihr mir gute RSV empfehlen und auf was muss ich achten.


    MfG

    @ samy


    Naja du brauchst dir aber ansich keine Sorgen zu machen, du wirst anfangs eh erfahrenen Kollegen zur Seite gestellt und bei den Einsatzmitteln bekommst du in den Schulungen rechtliche und einsatztaktische Grundlagen vermittelt. Daher wirst du nie ins kalte Wasser geworfen. Wichtig ist nur den Teamkollegen nie im Stich zu lassen waehrend einer Konfliktsizuation. Und mit der Zeit erkennst du eigene Vorgehensweisen um opzimal mit sowas klar zu kommen.

    TAS kann man auch in der Notwehr/-hilfe einsetzen. Und dass aufjedenfall wenn sechs Leute sich prügeln. Ob das dann wirklich taktisch so klug ist sei mal dahingestellt. Und zum Raucher, dass ist eben unser Job und bei der S-Bahn hat man fuer gewoehnlich keine gekennzeichneten Raucherbereiche. Wir kontrollieren zudem auch auf Verdacht. Und ob man sich laecherlich macht oder nicht ist dann eigentlich auch voellig wurscht.

    Moin,



    1. Kommt sag ich mal drauf an, wie weit die Person vom Raucherbereich wegsteht, um eine Belehrung durchzufuehren ohne sich laecherlich zu machen. Als erstes spricht man die Person hoeflich an und bittet sie in den Raucherbereich zu gehen. Kommt er dieaer Bitte nicht nach, haben wir dann bei uns z.B. die Möglichkeit 15€ Vertragsstrafe mithilfe unsere MT-Geräte auszustellen. Und wenn es ein fahrkartenpflichtiger Bereich ist den Fahrausweis bzw. Bahnsteigkarte zu verlangen.
    Natürlich kann man die Person auf Grundlage der Beförderungsbestimmungen von der Weiterfahrt auch ausschliessen und zur Not auch vom Gelände mit leichter körperlicher Gewalt entfernen. Jedoch sollte man immer wirklich abwägen ob man wegen einer Zigarette so einen Aufstand macht.


    2. Das liegt dann im eigenen Ermessen. Wobei Eigensicherung immer vor geht. Natuerlich erstmal die Leitstelle informieren und dann das machen was man sich zutraut. Mit einem gut eingespielten Team sind dann schon einige Sachen moeglich. Wobei im Notfall dann auch Einsatzmittel wie EKA oder Tierabwehrspray zur Verfügung stehen, falls die Deeskalation per Wort versagt.


    3. Ich wuerde den PA verlangen und wenn sie ihn nicht geben die BPol anfordern

    Ja, aber bei §127 STPO setzt man wenn eh nur leichte Gewalt ein, also lehrbuchmässig die Armschranke. Die Einsatzmittel zur Unterstützung der Festnahme zu nutzen ist nicht erlaubt, sondern die sind einzig und allein zur Notwehr gedacht.Das würde in die hoheitlichen Rechte hineingehen, Unmittelbarer Zwang. D.h. wenn ich jetzt bspw. die Armschranke mache und der Täter zieht ein Messer kann ich auf die Einsatzmittel umschwenken.


    Oder der Täter wehrt sich so heftig dass ich ihn zu Boden bringen muss und ist nichtmehr zu bändigen, dann erst Einsatz der Handschellen. Vorher nicht.


    Da ist nichts mit nach §127 STPO verhältnissmässig sondern dann greift wieder die Notwehr in der es wie angesprochen keine Verhältnismässigkeit gibt.

    Natürlich sind wir keine Rambos, aber es ist nunmal unsere Aufgabe . Auszug aus unserer DA


    Dass man im Rahmen des Eigenschutzes natürlich abwägt ob es klug ist mit einer Streife zahlenmässig unterlegen irgendwo reinzugehen oder Verstärkung noch anzufordern ist natürlich eine andere Sache.
    Aber wer sich vor allem drückt ist falsch in dem Beruf, und das Gute ist das man ja nicht gezwungen wird diesen Beruf (Berufung...) auszuüben.

    Stimmt so aber auch nicht.


    Das mildeste Mittel, in der Verhältnismässigkeit was nötig ist um einen rechtswidrigen Angriff von mich oder anderen abzuwehren. So meint ich das.


    Und @ Flieger


    Unsere Aufgabe ist aber sehr wohl, Schäden vom Unternehmenseigentum abzuwenden (Da ist nix mit zusehen und Polizei holen) und die Personalien für etwaige Schadensersatzansprüche festzustellen. Dass dann entweder freiwillig oder halt nach §229BGB oder §127 StPO. Genauso wie das Hausrecht falls es notwendig ist mit leichter körperlicher Gewalt in letzter Konsequenz durchzusetzen.

    Was? Handschuhe sind euch nicht gestattet oder werden euch nur nicht gestellt?
    Weil verbieten können sie dir das eigentlich schlecht, genauso wie Handschellen.


    Tierabwehrspray würde ich mir persönlich auch noch zulegen, und halt nicht zu offensichtlich tragen. Wobei du ja sowieso immer das mildeste Mittel einsetzen musst, zur Notwehr/- Hilfe.
    Und da ihr ja immer zu zweit unterwegs sind, ist da nicht einfach mal mit Tierabwehrspray rumsprühen.


    Und wenn die Lage so ernst ist, dass du das Tierabwehrspray ziehen musst - Da wär mir persönlich auch egal ob die anderen Leute in der Bahn was abbekommen. (Notstände)