Beiträge von Tunix

    [quote author=BayerLA link=topic=6668.msg61243#msg61243 date=1237308673]


    Aber trotzdem wird ein Verein, der nicht in teure Spieler investiert, an der Spitze sich nicht dauerhaft halten können!
    Und das ist nun mal wichtig, um einen langlebigen Standard erreichen zu können.


    [/quote]


    Selbst wenn das so ist, dann sollte aber doch jeder Verein das gleiche Recht haben. Nicht nur Fussball, sondern Skilanglauf, Skiabfahrt, Snowboarding, Turmspringen, Kraulen, Synchronschwimmen etc.


    Wer aber soll das bezahlen wenn wir jeder Sportart die gleichen Rechte einräumen wollen?


    Das mit dem Wirtschaftsunternehmen ist gut und trifft doch auch den Kern des Sports Fussball (zumindest in meinen Augen - deswegen auch das Beispiel mit Hoffenheim). Fussball in der hohen Liga ist eher am Rande Sport und für viele nur noch ein Geschäft um Geld oder Macht. Wenn es aber wie ein Wirtschaftsunternehmen angesehen werden soll, dann soll es sich auch wirtschaftlich vermarkten und auf die Suche nach Investoren gehen. Aber nicht Zwangsgelder beim Bürger einziehen lassen, der dieses Geld, wenn dann vielleicht lieber dem Eishockey geben würde.


    Mich persönlich ärgenrn die Zwangsgelder der GEZ sowieso schon aber ich kann mich wegen des Auftrags der öffentlich rechtlichen Sender gerade noch damit anfreunden. Mit der Finanzierung von Spielergehältern im Millionenbereich (und ich krebse mit über 200 Stunden am (naja) Existenzminimum herum) kann ich mich nicht anfreunden. Oder um es ganz klar zu sagen (ups der Smilley fehlt. hab ihn angehängt ;) )

    "Ich finde die Idee Klasse."


    Wir könnten dann ja noch mal 2 Euro drauflegen für die Handballer und weitere 2 Euro für die Tennisspieler und 2 Euro für die Bowlingliga und 2 Euro für die Dartliga und 2 Euro für die SChwimmer und 2 Euro für die Turmspringer und 2 Euro ....... :angel:


    Und wo soll das dann nur mit der Gleichberechtigung bei der Förderung des Sports enden?


    Insbesondere war die Argumentation beim Nachfragen: Ja es muss mehr Geld in die Fussballkasse kommen, weil die anderen Vereine im Ausland ja auch mehr Geld für Ihre Spieler ausgeben. Sonst können wir da nicht mithalten.


    Die haben trotz "Hoffenheim" bis heute nicht kapiert das nicht das Geld, sondern die Spielermotivation über Sieg oder Niederlage entscheidet.

    Ich denke es wird argumentativ für den AG auch schwierig zu sagen er habe nur von der allgemeinverbindlichkeit des MTV gewußt, aber (aus Kostengründen) nicht nachgesehen ob es auch einen allgemeinverbindlichen Lohntarif gibt. Beides nicht zu wissen wäre vielleicht gerade noch OK, aber nur den Vorteilhaften Teil zu kennen :angel:...


    @Berliner58 Das normalerweise die 3 Monatsregel gilt ist völlig korrekt. Ich versuche es aber über den Absatz 3. Nur ist es halt etwas schwieriger einen Vorsatz nachzuweisen.


    Leider haben meine Recherchen im Internet nichts konkretes ergeben (zu meinem Fall), aber eines habe ich herausgefunden.... unmöglich ist es nicht die Regelung zu kippen.


    Ich halte euch auf dem laufenden.

    Zitat

    drago,


    Du weißt doch, versuchen zu bescheißen kann man ja, und wenn es nicht klappt, dann zahlt der Chef die 3 Monate nach. Er weiß doch, es klagt kaum einer und so hat er immer noch gespart. Und die Ausrede ist bestimmt, "die Kollegen von der Buchhaltung ist ein Fehler unterlaufen". Somit war es nur fahrlässig und er braucht nicht mehr nachzahlen.


    Hallo Berliner58,


    ich habe viel gegrübelt. Ich denke so leicht wird es nicht.


    AUf dem Objekt werden 12 Stundenschichten gefahren. Lt Arbeitszeitgesetz geht das nur über einen Tarifvertrag (die anderen Möglichkeiten treffen soweiso nicht zu, deswegen lasse ich sie mal weg), ansonsten wäre es ein klarer Verstoss gegen das Gesetz was sogar mit Haftstrafe belegt werden kann.
    Wenn er sich aber auf den allgemeinverbindlichen Tarif beruft um diese Schichtzeiten fahren zu können, dann kann er nicht die Ausrede der Unwissenheit benutzen. Wenn er es doch macht, hätte er sich bezüglich der Arbeitszeit versuchter Weise strafbar gemacht, denn er hätte ja versucht die Regeln des ARbeitszeitgesetzes zu verletzen (hat nur nicht geklappt wegen dem allgemeinverbindlichen Tarif der diese Arbeitszeit ja zulässt). Die Frage wäre dann, was wiegt schwerer.


    Grüße


    Tunix

    Die Meinungen interessieren mich natürlich immer noch, aber mein AG fordert mich weiter heraus. Jetzt geht es nicht mehr anders und ich habe am Mittwoch nächste Woche den Anwaltstermin.


    Ich sage euch dann was der dazu gesagt hat. Verdi sagt "aus der Ferne" dazu das eigentlich erst mal die 3 Monate gelten, aber ich solle es mit den 3 Jahren versuchen. Chancen sind nicht schlecht.

    [quote author=bläuli link=topic=6595.msg60526#msg60526 date=1236164447]
    in keine gewerkschaft eingetreten ??? oder keine arbeitsrechtschutzversicherung ?
    [/quote]


    Doch beides. Aber Rechtsschutz mit Selbstbeteiligung und wie gesagt möchte ich vorher selber prüfen ob Erfolgsaussicht besteht. Im Forum Recht.de habe ich die Frage schon drin, aber leider bis jetzt ohne Antwort.

    Ich habe das gerade mal nachgerechnet. Der AG spart in diesem konkreten Fall bei jedem Mitarbeiter pro Monat ca 700 Euro Brutto. Das sind seit inkrafttreten des hier gültigen LTV und der Zahl der Mitarbeiter rund 60 tausend Euro in seine Tasche. Erschreckend.


    Anwalt ist grundsätzlich richtig, aber der kostet Geld und vorher möchte ich für mich klären ob ich eine Chance habe. Zahlungsaufforderung habe ich schon zum AG geschickt, aber ich befürchte der Termin verstreicht ohne Ergebnis und dann muss ich mich entscheiden ob ich weiter mache weil ich eine Chance habe oder das ganze unter Erfahrungssammlung verbuche :rolleyes:

    @ bläuli


    Absatz 1 und 2 sind klar. Persönliche Übersetzung: Wenn Du in der Probezeit eckerst weil Du unter Tarif bezahlt wirst (musst Du ja wegen der 3 Monate) musst Du mit den Konsequenzen leben. ANdernfalls nimm hin das Du zu wenig Geld bekommst.


    Absatz 3 ist der Knackpunkt für mich. Ich mache es mal Konkreter. In dem Fall geht es darum das der AG seit über einem Jahr alle AN weit unter Tarif bezahlt (normaler Stundensatz, Zuschläge, etc).


    Und da überlege ich ob es nicht doch einen Punkt gibt um dem auch jetzt noch einen Riegel vor zu schieben.

    Ich habe gerade gelesen das der AG allgemeinverbindliche Tarifverträge vorhalten muss oder sogar in einer Liste abzeichnen lassen muß, dass er darauf hingewiesen hat. Weiß da jemand genaueres?


    Wenn das so wäre, dann wäre ein Verstoss dagegen ja wohl grob fahrlässig und die Ausschlussfristen wären deutlich länger.

    Ich habe das auch in einem Juraforum stehen und deshalb etwas seltsam formuliert.


    Folgendes Beispiel:


    Lohntarifvertrag allgemeinverbindlich. Mitarbeiter für die dieser LTV gilt werden jahrelang deutlich unter Tarif bezahlt (nicht nur Lohn, sondern auch Urlaubs- und Weihnachtsgeld).
    Aufgrund der Tatsache, dass es nicht leicht ist den richtigen allgemeinverbindlichen LTV zu finden ist es den MA erst jetzt aufgefallen, dass sie weit unter Tarif bezahlt werden.


    Der wichtige ABschnitt des Tarifvertrages:


    § 7 Ausschlussfrist


    1. Sämtliche gegenseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis erlöschen
    beiderseits 3 Monate nach Fälligkeit, von oder gegen ausgeschiedene
    Arbeitnehmer jedoch nicht später als einen Monat nach Fälligkeit der
    Ansprüche für den Kalendermonat, in dem das Arbeitsverhältnis endet, sofern
    sie nicht vorher unter Angabe von Gründen schriftlich geltend gemacht worden
    sind. Die Zusendung der Entgeltabrechnung kann an die letzte vom
    Arbeitnehmer angegebene Anschrift erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist ist ein
    Geltendmachen von Ansprüchen ausgeschlossen.


    2. Lehnt die Gegenpartei den Anspruch ab oder erklärt sich nicht innerhalb von 2
    Wochen nach der Geltendmachung des Anspruchs, so verfällt dieser, wenn er
    nicht innerhalb von 3 Monaten nach der Ablehnung oder dem Fristverlauf
    gerichtlich geltend gemacht wird (§ 4 Ziff. 4 Tarifvertragsgesetz).


    3. Von dieser Ausschlussfrist werden jedoch Schadensersatzansprüche, die auf
    vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handlungen beruhen, nicht erfasst.


    Was wären hierbei Schadenersatzansprüche?
    Was wäre vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln auf Seiten des Arbeitgebers?
    _________________
    Grüße


    Tunix

    [quote author=Berliner58 link=topic=6574.msg60144#msg60144 date=1235681554]
    Wenn Du weist wo gegen geltende Tarifverträge verstoßen wird, melde es Verdi und die leiten alles ein was notwendig ist. Ohne die Info an den FB 13 kann keine Maßnahme eingeleitet werden.
    [/quote]


    Gilt das auch bei Verstoss gegen allgemeinverbindliche Tarife?

    Ich habe da noch eine kleine PDF Broschüre der "Gewerbeaufsicht" (heisst heute irgendwie anders) gefunden zum Thema Pausenzeiten, Schichtlänge etc. Ich weiß nur nicht wie alt die ist im Zusammenhang mit Tarifverträgen, die sich sehr schnell ändern, immer mit Vorsicht genießen.


    Grüße


    Tunix

    [quote author=Don Martin link=topic=3672.msg30093#msg30093 date=1199817560]
    Ist aber Gang und G?¤be,diese Praxis!


    Bei uns Sipos ist das normal,dass nur das bezahlt wird,was gearbeitet wird!
    Hat die Firma nix,muss man Stunden absetzen,Urlaub nehmen oder hat den Zonk gezogen! :wallbash:
    [/quote]


    Also ich habe das in 15 Jahren nur einmal erlebt. Im November und Dezember letztes Jahr. Zu einer Zeit als ich nur noch als 400 Euro Aushilfe gearbeitet habe. Im November hat man mir "kalt" gekündigt (kein Einsatz) und im Dezember kam die richtige Kündigung. Noch bevor der Gütetermin stattgefunden hat, hat mein Arbeitgeber freiwillig den Lohn für November (durchschnitt der letzten Monate) und den Lohn für Dezember (anzeilig bis Kündigung) gezahlt. Inzwischen hat er auch die Kündigung zurück gezogen.


    Was ich damit sagen will (auch wenn es mir als Nebenjobber finanziel etwas leichter fällt) ist, wenn ihr euch sowas gefallen lasst ohne euch zu wehren wird sich nichts ändern. Holt euch Rat im Forum, bei Anwälten oder Gewerkschaften. Nicht alles was Arbeitgeber machen ist gesetzlich in Ordnung.


    Im dem Zusammenhang noch ein Randthema welches hier eigentlich dazugehört, aber kaum umgesetzt wird (ich arbeite gerade daran). Lt Arbeitszeitgesetz stehen euch nach 6 Stunden mindestens 30 Minuten Pause zu und bei 12 Stunden sogar 45 Minuten. Um das durchzusetzen reicht ein Brief an die Gewerbeaufsicht (oder wie die Behörde Lokal auch immer heißen mag). Klar hat das meist Konsequenzen für den Einzelnen und nach so einer Meldung hat man auch arbeitsrechtlich schlechte Karten (gestörtes Vertrauensverhältnis). Darum vielleicht doch eine Gewerkschaft um Unterstützung bitten.


    Grüße


    Tunix

    [quote author=grenniw link=topic=6525.msg59600#msg59600 date=1234992231]
    Ich wollte mich ja eigentlich in diese spannende Diskussion nicht einmischen aaaaber bei allen laufenden Kosten eines jeden vergesst bitte nicht das mit jeder Überstunde on mass wir als Kollegen die dieses tun einfach nur zusätzliche Arbeitsplätze vernichten/verhindern und deshalb noch mehr Arbeitslose noch mehr Not leiden. Aller Anfang ist schwer....Aber wer fängt an? angel
    [/quote]


    Und es wird noch schlimmer. Jeder Arbeitslose kostet den Staat Geld und fehlt an Staatseínnahmem. So das der Staat das Geld (so die Erfahrung langer Jahre) wieder bei den Arbeitnehmern holt. Ergo. Du brauchst wegen höherer Steuerlast doch wieder 300 Stunden um Dein Nettoeinkommen zu bekommen. Bei allem Verständnis für die finanzielle Situation. Ohne Arbeitszeitbegrenzung dreht sich die Spirale in die falsche Richtung.


    Ein Argument aus dem Mindestlohnbereich. Die Arbeit ist da und muss gemacht werden. Wenn der AG die Regeln einhält muss er vielleicht 3 Leute pro Tag einsetzen. Die findet er aber kaum für 4 Euro. Also hat AG nur 2 Möglichkeiten. Mehr zahlen oder Auftrag ablehnen. Die Arbeit muss aber auch gemacht werden wenn das Sicherheitsunternemen nicht will. Also muss der Auftraggeber wieder selber einstellen. Und das kostet richtig Geld (Vergleiche mal privaten Sicherheitsdienst der in einem Chemieunternehmen eingesetzt ist und die hauseigenen Mitarbeiter). Und die werden in Sicherheitsunternehmen abgebaut, weil es dort Menschen gibt .... ist klar oder (Kurzfassung)


    Grüße


    Tunix

    Ein schönes Forum kann ich nur sagen.


    Bin seit heute hier angemeldet und werde den Wünschen mal ein wenig entgegen kommen und etwas über mich erzählen.


    Ich bin 45 Jahre Jung und und lebe inzwischen in RLP. Meine Werkschutzfachkraft habe ich vor ca 20 Jahren gemacht und dann rund 15 Jahre in dem Job hauptberuflich gearbeitet. Vom Separatdienst über Revier- und Alarmdienst bis Einsatzleitung uvm habe ich überall Erfahrungen sammeln können.
    Nach einer Kündigung durch AG habe ich die Gelegenheit beim Schopf gepackt und umgeschult.
    Habe jetzt 5 Tage Woche und geregelte Arbeitszeit.


    Vor 2 Jahren bin ich nebenberuflich wieder eingestiegen weil ich noch etwas Geld für mein Haus brauchte und bin prompt wieder da gelandet wo ich aufgehört habe. 2 Jahre ruhiger Job mit untertariflicher Bezahlung mit Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz und dann will man ein passendes Diensthemd. Halbes Jahr lang bestellt und dann hat der Kunde gemeckert. Ich bekam die Kündigung.


    Inzwischen bin ich bei Ver.di und die Kündigung hat der AG vor Gericht wieder zurück gezogen. Jetzt kommt wohl die Strafversetzung (hab seit heute meine Dienstkleidung wieder und warte auf Dienstplan).


    Was mir persönlich in den 2 Jahren wieder aufgefallen ist und was sich offensichtlich nicht geändert hat ist der fehlende Zusammenhalt unter den MA. Zwar wird in den Schichten immer sehr viel kritisiert, aber gemeinsam dagegen was unternehmen ist nicht drin. Jeder hat immer nur Angst und alle Rechte nutzen nichts wenn man sie nicht gemeinsam durchsetzt. Schockiert waren meine Kollegen allerdings doch, dass ich als 400 Euro Arbeitskraft jetzt mehr Urlaub habe und mehr Weihnachtsgeld und... als sie selber. Was ich damit sagen will....


    .... schließt Euch zusammen, gründet Betriebsräte, geht in die Gewerkschaft, schreibt an (ok die harten Bandagen nenne ich hier mal nicht). Aber seit Euch sicher. In diesem Gewerbe werden noch viele MA gekündigt werden weil sie Ihr Recht einfordern, aber neue MA wachsen nicht auf Bäumen. Und je mehr sich dagegen wehren umso schwerer haben es die AG.


    Naja der letzte Teil ist vielleicht etwas Thema verfehlt, aber ihr wollt mich und meine Einstellung ja kennen lernen. :grin:

    14 Stunden sind selten rechtens.


    Problem ist halt was man arbeitet und ob es Tarifvertragliche Regelungen gibt. Wie schon jemand sagte gibt es einige Fälle (meist Werksfeuerwehr) in denen 24 Stundenschichten machbar sind. Im Separatwachdienst ist, wenn es durch einen Tarifvertrag geregelt ist, meistens bis zu 12 Stunden ermöglicht (zumindest in denen die ich kenne). Und dann gibt es inzwischen immer mehr Arbeitgeber, die keinem Verband angehören und eventuell auch kein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag mehr zutrifft, da gilt das Arbeitszeitgesetz im vollen Umfang.


    § 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer
    1 Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten
    2 Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.


    Die 10 Stunden können nur durch einen Tarifvertrag überschritten werden und es bedarf dabei einer erheblichen Arbeitsbereitschaft.


    Was in dem Zusammenhang auch gerne vergessen wird ist, dass auf alle Fälle nach max 6 Stunden eine Pause gesetzlich vorgeschrieben ist (Pause nach der Definition die ich kenne ist mindestens 15, in der Regel 30 Minuten und heißt bildlich... der Mitarbeiter kann in dieser Zeit auch das Objekt verlassen).


    Problematisch ist allerdings immer die Umsetzung dieser Regelungen. Meist endet das vor dem Arbeitsgericht und man braucht gute Nerven um da durch zu kommen.


    So ich höre hier mal auf sonst schweife ich vom Thema ab.


    Grüße Tunix