Entgeldfortzahlung bei Krankheit - hab ich zu wenig bekommen ?

  • Hallo Kollegen,
    mich würde mal interessieren wie die Entgeldzahlung berechnet wird...?!
    Ich war 8 Tage krank geschrieben und bekam dafür 51 Std. Entgeldfortzahlung ...- ist das nicht ein bissel wenig...? - Ich habe das Gefühl das ich beschissen worden bin....- wer weis über dieses Thema bescheid und kann mir Auskunft geben...? - Vielen Dank...!!!

  • [size=11pt]§ 6 Fortzahlung von
    Arbeitsentgelt und Sozialleistungen[/size]
    1 . Der Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts im Krankheitsfalle regelt sich nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz mit folgenden Abweichungen zur Höhe des fortzuzahlenden Entgelts:
    a) Die Höhe der Entgeltzahlung beträgt 100 von 100 des tariflichen Stundengrundlohnes ohne jegliche tariflichen und außertariflichen Zuschläge und Zulagen.
    b) Das fortzuzahlende Arbeitsentgelt der Arbeitnehmer berechnet sich nach der für den Arbeitnehmer durchschnittlichen Arbeitszeit der letzten drei Monate ohne Überstunden multipliziert mit dem tariflichen Stundengrundlohn ohne jegliche tariflichen und außertariflichen Zuschläge und Zulagen. Der so ermittelte Tageslohn wird mit den Arbeitstagen der Arbeitsunfähigkeit multipliziert.
    c) Bei Vorliegen von Dienstplänen kann der Arbeitgeber für seinen Betrieb die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nach dem Lohnausfallprinzip ohne jegliche tariflichen und außertariflichen Zulagen und Zuschläge berechnen.


    Manteltarif Niedersachsen Laufzeit bis 31.08.2010 (Verdi/BDWS)


    Allerdings habe ich neulich was von einem parallel laufenden Manteltarif, abgeschlossen zwischen BDWS und der GöD gelesen.
    Wenn Dein Chef dann noch meint, alles über 8 Stunden sind Überstunden dann könnte die Rechnung in seinen Augen sogar stimmig sein.
    Jetzt aber wieder der oft genannte Rat:Frag Verdi oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.

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