Beiträge von GeorgOs

    Badisch.... ich werde mich mit dem VdS in Verbindung setzen. Mir reicht eine Aussage nicht aus und ich lasse das prüfen.
    Es hat ja auch wirklich keinen Sinn wenn wir uns da jetzt reinsteigern ;)

    Ich weiß garnicht was ihr habt.


    Gerade hab ich mal geschaut was ein Bäckergeselle so verdient und mir sind die Tränen in die Augen geschossen.
    Wenn man die REALE Stundenbelastung von locker 200h und die harte Arbeit mit einbezieht, dann sind es INKLUSIVE aller Zuschläge gerade mal mal 8€ brutto.
    Dafür gehen die Jungs spätestens um 03:00 Uhr aus dem Haus, knüppeln wie die Irren, arbeiten JEDEN Samstag, und brasseln vor Feiertagen mitunter 15h.
    Ein Bäcker im ersten Gesellenjahr verdient sage und schreibe ~1600 BRUTTO und das sind dann wahnsinnige 1100€ Netto.


    So und nun nehmen wir mal den Sicherheitsmitarbeiter in NRW. Er bekommt 7,53€ in der niedrigsten Lohngruppe.
    1506 Brutto ohne Zuschläge bei 200h
    dazu kommt rund 40€ Nachtzuschlag
    und rund 100€ Sonntagszuschlag
    und im Schnitt 100€ Feiertagszuschlag im Monat
    Beim Sicherheitsmitarbeiter inklusive aller Zuschläge sind es dann in etwa 1240€ NETTO.


    Also, nehmen wir die Fachkraft für Schutz und Sicherheit und vergleichen sie mit einem Bäcker, dann bekommt die FKSS selbst mit dem MINIMALSTEN Lohn in NRW mehr Geld als Bäckergeselle.


    So und nun einfach mal drüber nachdenken und beim nächsten mal posten einfach mal NACHDENKEN, bevor man die Finger über die Tasten wandern lässt!!

    Wie wäre es wenn du dir einfach nochmal die 2153 6.3 durchließt. Da steht doch GANZ klar, wer in einer NSL arbeiten darf!
    Was ist daran so schwer zu verstehen?


    Erfüllt jemand diese Voraussetzungen nicht, dann gibt es mehrer Möglichkeiten wie er sie erlangen kann.


    1. Er legt die Prüfung zur NSL- Fachkraft ab.
    Die Prüfungsvoraussetzungen haben wir ja schon häufig genug erläutert.
    Das halbe Jahr, welches der MA nachweisen muss, darf er nicht alleine arbeiten, d.h nicht alleinverantwortlich. Muss dann aber die Prüfung ablegen. Siehe VdS 2153 6.3


    2. Er legt die Prüfung zum Meister für Schutz und Sicherheit ab.


    3. Er macht die Ausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit.


    4. Er legt die Prüfung zur GSSK ab oder ist IHK- geprüfte Werkschutzfachkraft


    Bei den Punkten 2 und 4 sind aber auch wieder Voraussetzungen zu erfüllen, die du dir dann mal an den jeweilen Prüfungsverordnungen zu Gemüte führen kannst.


    Nicht umsonst sind die Hürden so hoch gelegt. Die Arbeit in einer NSL ist die Königsdisziplin der Sicherheitsbranche, welche auch fürstlich entlohnt wird, zumindest wir reiben uns am Ende den Monats die Hände.


    Die IHK legt sicherlich fest, was die für Bewachungstätigkeit halten. Der VdS ist aber der Meinung, dass die unter VdS 2153 6.3 festgelegten Regelungen gelten. Schließlich ist das ja auch eine VdS- anerkannte NSL. Die (VdS) machen also die Regeln, zumindest in diesem Bereich!
    Die IHK kann festlegen was sie will. Der VdS hat höhere Ansprüche und das ist so hinzunehmen.

    Hier sind ein paar sehr gute Beiträge geschrieben worden.


    badisch_nsl wir waren uns doch einig, dass die Arbeit in einer NSL sehr viel mehr ist, als ausschließlich die Annahme und Weiterleitung von Alarmen. Wieso kommst du jetzt schon wieder mit dem Link?


    Aber gut, nehmen wir mal deine Techniker. Die soll es ja wirklich in einer NSL geben. Wenn die also ausschließlich Störungen am MMS, der VÜA und an den Gefahrenmeldeanlagen beheben, dann brauchen die außer ihrer technischen Qualifikation nix anderes.
    Sitzen die aber mit ihrem Hintern vor einem Monitor und nehmen die Aufgaben wahr, die in einer NSL anfallen, dann haben die ZUMINDEST die Eingangsvoraussetzungen für den Sicherheitsdienst zu erbringen.
    Hier muss aber fein unterschieden werden... wenn der Techniker hauseigener Mitarbeiter des Kunden ist, braucht er diese Voraussetzungen nicht, denn dann bewacht er nicht gewerbsmäßig das Leben und das Eigentum fremder.
    Wir, die wir aber i. d. R. für Sicherheitsunternehmen arbeiten, haben diese Voraussetzungen wieder zu erfüllen. Denn es ist unser Geschäft das Leben und das Eigentum fremder zu bewachen.... da gibbet auch nix zu deuteln.
    Wenn da nämlich steht [...] ausschließlich die Überwachung und Weiterleitung von Alarmmeldungen...[...] dann ist das auch gemeint.
    Wir haben ja gemeinsam festgestellt, dass die Arbeit in einer NLS doch sehr viel mehr beinhaltet.


    Wenn in der VdS 2137 steht...


    Teilnahmeberechtigt sind Personen, die eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten
    Ausbildungsberuf durch ein Zeugnis belegen und eine mindestens 2-jährige Berufspraxis in
    einem Wach- und Sicherheitsunternehmen nachweisen. Dieser Nachweis muss aufzeigen, dass von
    der bisherigen Berufspraxis mindestens 6 Monate in der NSL oder in der IS erlangt wurden.


    ... bedeutet das nicht, dass man jemanden zwei Jahre ungelernt in eine NLS packen kann, sondern das ein Mitarbeiter zumindest zwei Jahre im Gewerbe sein muss (davon 6 Monate in einer NSL) um zur Prüfung zugelassen zu werden. Wer aber zwei Jahre in der Bewachung arbeitet, muss aber die Eingangsvoraussetungen erfüllen.... die Unterweisung nach §34a GewO.
    Wenn so ein Mitarbeiter dann die Prüfung nicht ablegt, dann DARF er nicht in einer NSL arbeiten. Das geht aus der VdS 2153 6.3 hervor.


    Ich verstehe nicht, wie man an diesen Vorschriften ruminterpretieren kann. Es geht hier nicht um Recht haben oder Recht bekommen. Die Festlegungen sind eindeutig. Ich kann den VdS, die Gewerbeämter und den BDWS nicht verstehen, dass die solche Praktiken nicht mit aller Macht verbieten?!?!

    Öhhhh.... wie gesagt, ich schau mit Heute oder Morgen das Regelwerk mal an.
    Die herrschende Meinung ist nämlich nicht Meine. Häufig hab ich die Erfahrung gemacht, dass die herrschende Meinung auch nicht richtig sein muss.
    Ich werde den Stoff jedenfalls nochmal durchackern.

    [quote author=badisch_nsl link=topic=103.msg43457#msg43457 date=1214246621]
    [...]
    So, nun könnte er 2 Jahre in einer NSL arbeiten, ohne 34a (den er da eben nicht braucht) und ohne NSL-FK, um eben einzig und alleine eine der Voraussetzungen der 2237 zu erfüllen.
    Aber wie gesagt: Nie alleine bzw. eigenverantwortlich.


    [...]
    [/quote]


    Ich weiß, ich nerve ;)
    Wenn ich mir aber mal die Festlegungen der IHK anschaue, was denn nun keine Bewachungstätigkeit ist, dann kann man lesen:


    [Zitat] ausschließliche Entgegennahme und Weiterleitung von Alarmmeldungen durch Notrufzentralen,
    Installation von Notruf-, Alarmanlagen


    Du stimmst doch sicherlich mit mir überein, wenn ich schreibe, dass die Tätigkeit in einer NSL weit mehr ist und nicht nur ausschließlich die Entgegennahme und Weiterleitung von von Alarmmeldungen.
    Hier ist eine GANZ KLARE Definition, was in unserem Gewerbe selten zu finden ist.


    Du wirst jetzt sicherlich argumentieren, dass eine ungelernte Kraft angenommene Alarmmeldungen einfach an die Fachkraft weitergibt und damit die Sache für Ihn erledigt ist. Je nach Arbeitsaufkommen ist das aber Praktisch unmöglich und unter uns Pastorentöchtern... das weißt du auch ;)


    Naja, man kann sich die Festlegungen so biegen wie man will. Das ist aber eine Brachenkrankheit.
    Ich glaube, trotz meiner 8 Jahre in dem Gewerbe, noch immer daran, dass die Branche sich bessern will. Solange man aber Festlegungen auslegen kann wie man das für richtig hält und wie es am billigsten ist, werden wir mit unserem Arsch nie hochkommen.


    Ich werde mir aber kurzfristig das Regelwerk reinziehen und ggf. selber an den VdS schreiben.

    Ok, dann nehme ich alles zurück. Ist aber unverständlich und unlogisch und ja, die Antwort ist mir nicht genehm ;) Aber das liegt nicht daran, dass ich offensichtlich unrecht habe, sondern an dieser eigenartigen Auslegung der eigenen Regeln.


    Wenn ich mir das schreiben RICHTIG durchlese, dann hab ich aber wohl doch nicht so ganz unrecht. Der VdS- Mensch beruft sich auf die Vds 2237, also die Prüfungsverordnung. Kann es vielleicht sein, dass die das wirklich so meinen, wie ich in meinem letzten Beitrag geschrieben habe?
    Also, dass die ungelernte Kraft irgendwann eine Prüfung ablegen MUSS?


    What ever... Ich hab mich getäuscht und du hast Recht ;)

    Badisch_NSL, ein Azubi darf eh nicht alleine arbeiten. ;)


    Ich kann mir lediglich vorstellen, dass eine ungelernte Kraft in einer NSL arbeiten darf um die Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung zu erfüllen.... dann aber auch nur unter Anleitung und auch nur dann, wenn er die Prüfung auch innerhalb eines gewissen Zeitrahmens ablegt.
    Anderenfalls hat eben diese ungelernte Kraft nix in einer NSL zu suchen. Denn das würde die ganzen VsD- Bestimmungen unnötig machen.


    Jetzt mal davon abgesehen, dass wir beide gerne Recht hätten:
    Eine ungelernte Kraft hat wirklich nix in einer NSL zu tun. Es gibt einfach Situationen, in denen man allein Mit EDV- Kenntnissen und sozialer Kompetenz nicht weiterkommt. Da ist reines Fachwissen gefragt.
    Ganz banale Dinge wie die Schutzbereiche im §123 StGB können darüber entscheiden, ob eine IK strafrechtlich belangt werden kann oder nicht.
    Als NSL- Mitarbeiter muss ich eben diese Bereiche kennen und eine IK ggf. fachgerecht anleiten können.
    Auch wenn eine IK meist fachlich sehr fit ist, so hat man es häufig mit Kollegen zu tun, die dieses Fachwissen nicht haben.
    Unsere Kollegen z.B haben dieses Wissen nicht immer und erwarten, dass "die da oben in der 6. Etage" wissen was sie sagen.


    Hey, wir reden hier über eine NLS und nicht über einen Leitstand oder sowas. Wir sitzen z.T Wochenlang vor den Monitoren und nix passiert, außer vielleicht ein paar Störungen. Wenn es aber rappelt, dann MUSS es klappen. Man verlässt sich auf uns!!

    Wenn du dir mal deinen Text durchließt, dann fragst du tatsächlich, ob Mitarbeiter ohne jegliche Qualifikationen in einer NSL arbeiten dürfen.
    (wenn auch nicht alleine). Das kann auch nicht im Sinne des VdS sein.


    Wenn du dir die Ausnahmen mal anschaust, dann stellst du fest, dass es sich durch die Bank weg um qualifiziertes Personal handelt.
    Ausnahme bei der Ausnahme ist der MA der vor 10/97 in einer NSL arbeitet aber das ist ein Zugeständnis an die alten Zeiten, in der Qualifikationen in der Sicherheitsbranche noch nicht vorgeschrieben waren.


    Ich lass mich mal überraschen was der VdS- Mensch schreibt.

    Was ist denn jetzt so schwer zu verstehen?


    Voraussetzung für die Arbeit in einer NSL ist:


    L-NSL Fachkraft
    NSL- Fachkraft (bzw Fachkraft für Schutz- und Sicherheit) oder alternativ
    Meister für Schutz und Sicherheit
    IHK- geprüfte Werkschutzfachkraft (oder analog geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft) oder
    seit 97 unbeanstandet in einer NSL tätig.


    Der MA macht z.B zuerst die Ausbildung zu GSSK. Dann darf er in einer NSL arbeiten. Wenn er dann Bock hat, kann er zudem die Ausbildung zur
    NSL- FK machen. Muss er aber nicht, weil die GSSK ausreicht.


    Was ist denn daran absurd?

    Um ganz ehrlich zu sein ist MIR egal wie er die Voraussetzungen erfüllen soll. Das was dort steht ist doch mehr als eindeutig, oder?
    Im Zweifel hat der MA dafür zu sorgen, dass er die Voraussetzungen erfüllt. Das ist überall so. Wer Brücken bauen will muss Ingenieur sein, wer an einer Pipeline schweißen will muss einen bestimmten Schweißschein nachweisen und wer in einer NSL arbeiten will muss die Qualifikationen besitzen. :grin:


    Wenn der Auditor aus mir unverständlichen Gründen Ausnahmen zulässt, dann hat er das zu verantworten.
    Aus eigener Erfahrung kann ich nur sagen, dass ich nur deshalb ohne die Prüfung zur GSSK zu haben arbeiten durfte, weil mein AG nachgewiesen hat, dass ich mich in der Vorbereitung befinde. Hätte ich die Prüfung nicht bestanden, wäre es das für mich gewesen.
    Selbst meinen Fall halte für grenzwertig.


    In meinen Augen hat das aber auch Sinn und ist logisch. In einer NSL hat niemand zu arbeiten, der die von mir genannten und in der VdS 2153 festgelegten Voraussetzungen nicht erfüllt. Entscheidungen müssen nämlich auch getroffen werden, wenn der Kollege mal auf dem Thron sitzt und du kannst mir nicht erzählen, dass eine unausgebildete Kraft einer IK z.B bei den Begehungsformen des Hausfriedensbruch helfen kann, wenn es denn mal nötig sein SOLLTE. Denn auch das gehört zu den Aufgaben einer NSL- Kraft.

    Ist doch ganz einfach. Wenn man sich die VdS 2153 (6.3) durchließt, dann steht da zwar, dass man die Qualifikationen nach 2237 erfüllen muss, alternativ gelten die Voraussetzungen aber erfüllt, wenn der MA


    - Meister für Schutz- Sicherheit
    - IHK geprüfte Werkschutzfachkraft (GSSK)
    - oder seit 1997 unbeanstandet in einer VdS zertifizierten NSL arbeitet und dies nachweisen kann.


    Wenn der MA den letzten Punk nachweisen kann, dann kann er selbstverständlich auch die Prüfung zur NSL- Fachkraft ablegen.


    Ich verstehe die VdS 2153 so, dass in einer Schicht mindestens eine NSL- Fachkraft sein muss. Das restliche Personal muss aber eine der oben genannten Qualifikationen erfüllen. Was anderes steht da auch nicht.

    Badisch_NSL, in der 2153 (Stand 2005) die mir vorliegt steht aber, dass diese "ungelernte Kraft" schon seit mindestens Oktober 1997 unbeanstandet in einer VdS anerkannten NSL gearbeitet haben muss. Das engt den Kreis dieser Mitarbeiter schon sehr ein.
    Das sind dann die Mitarbeiter, die noch nicht mal die Unterweisung nach 34a GewO benötigen um überhaupt arbeiten zu dürfen.


    Selbst wenn nur EIN Hauptberuflicher Mitarbeiter in der NSL sein muss, heißt das nicht, dass die anderen nicht die Voraussetzungen erfüllt haben müssen. Das heißt für mein Verständnis nur dass sie meinetwegen hauptberuflich Einkaufswagen bei Aldi zusammenschubsen , nebenberuflich (zur Aushilfe) aber in in einer NLS arbeiten können, das aber nur, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen.


    Alles andere ist meiner Meinung nach eine falsche Interpretation der VdS 2153.

    Hier ist aber ausschließlich von Entgegennahme und Weiterleitung von Alarmmeldungen durch Notrufzentralen, [...] die rede.
    Das ist für mich der klassische Konsolenbediener.


    Eine NLS- Kraft hat aber weitaus mehr zu tun, als Entgegennahme und Weiterleitung von Alarmmeldungen. In der REGEL ist es so, dass von einer NSL steuernd eingegriffen wird. Von dort aus wird im Schadensfall die Zusammenarbeit zwischen örtlichen Sicherheitsmitarbeitern, der Feuerwehr und der Polizei koordiniert. Zur Koordination gehört dann natürlich auch, dass man z.B die unterstellten Sicherheitsmitarbeiter sicher anleiten kann.
    Um also eine nach VdS anerkannte NSL zu betreiben, muss man schon einige personelle, organisatorische und technische Voraussetzungen erfüllen.
    Alles andere ist allenfalls ein Leitstand.


    Dazu solltest du dir vielleicht mal die DIN 77 200 und die VdS- Richtlinie 2153 zu Gemüte führen.

    Ich denke, dass es da am besten wäre, wenn du einen Anwalt einschaltest. Wir können dir zwar ein paar nette Tipps geben aber erstens kannst du dich darauf nicht berufen und zweitens dürfen hier keine rechtlichen Sachen breit getreten werden.


    Nur soviel: Noch NIX unterschreiben. Denn wenn du diese Änderung erstmal unterschrieben hast, dann kann dir KEINER mehr helfen.

    Genau das selbe hab ich mir auch gerade gedacht. Die Schweizer scheinen auch ein lustiges Völkchen zu sein.
    Schaut euch mal die Typen drumrum an. Die machen da ein richtiges Volksfest draus, mit Bier und allem was dazu gehört. :grin:


    Der Beifahrer scheint auch noch nicht realisiert zu haben das "cool" zu sein JETZT nicht mehr passt :cool:

    Drum prüfe wer sich ewig bindet ;)


    Wie kann man denn bitte eine Ausbildung anfangen, wenn man sich VORHER nicht damit auseinander gesetzt hat, was man denn nach den
    3 Jahren verdienen wird?
    Ich bekomme das irgendwie nicht in meine Birne! Man muss doch VORHER wissen, dass wir in der Brache Stundensäue sein müssen um über die Runden zu kommen.
    Wegen der (sorry) Dummheit von ein paar wenigen, diese Ausbildung abschaffen? Nö... geht nicht!

    Die Einzigen die das zu verantworten haben, dass Ver-di nix tun kann, sind wir!


    Wir organisieren uns doch nicht. (kosten nur Geld)
    Wir gehen nicht zur BR- Wahl (machen ja eh nix)
    Wir lassen uns unter Tarif bezahlen (was soll denn einer allein denn schon machen?)


    Mich ärgert immer, dass viele gute Leute das richtige Schreiben und Sagen. Leider verstehen es zu wenige.
    Vielleicht liegt es doch daran, dass wir in unserer Branche dumm wie Brot sind, abgestumpft oder beides!
    in jedem Fall muss es einen Grund haben, dass wir alles mit uns machen lassen!