Wachmann schlägt Asylbewerber

  • Quelle: Potsdamer Neueste Nachrichten


    Zitat

    Wegen Körperverletzung und ausländerfeindlicher Beleidigung ermittelt die brandenburgische Polizei gegen einen Wachschutzmitarbeiter des Asylbewerberheims Waßmannsdorf bei Schönefeld im Kreis Dahme-Spreewald. Der mittlerweile vom Dienst suspendierte Angestellte der Firma Eberswalder Wach- und Sicherheitsgesellschaft soll am 29. Januar einen farbigen Bewohner des Heimes rassistisch beleidigt und anschließend mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben, teilte die Opferperspektive Brandenburg am Mittwoch in Potsdam mit.
    ...
    Nach Augenzeugenberichten wurde der diensthabende Wachschutzmitarbeiter am Vormittag des Tages von dem Heimbewohner gebeten, die Waschräume zu den regulären Duschzeiten aufzuschließen.


    Daraufhin habe der offenbar betrunkene Wachmann lallend geantwortet, „hier werde Deutsch gesprochen“, heißt es in einer Pressemitteilung der „Opferperspektive“. Zudem habe er den Asylbewerber aufgefordert, „als schwarzer Affe wieder nach Afrika“ zurückzugehen.


    Auf dem Weg zu den Duschräumen soll sich der Wachschützer dann unvermittelt umgedreht und den Bewohner mit der Faust gegen die Stirn geschlagen haben. Auch als weitere Heimbewohner dazu kamen, habe er die Beschimpfungen fortgesetzt und sich geweigert, die Duschen aufzuschließen. Aus Angst vor weiteren Repressalien habe ein Heimbewohner dann erst am Abend die Polizei gerufen. Diese habe bei dem Wachmann einen hohen Blutalkoholwert festgestellt.
    ...

  • „Opferperspektive“ - also wohl recht einseitig, die Geschichte.


    Als objektiv würde ich hier einzig die wohl mit Ergebnis durchgeführte Alkoholkontrolle der Polizei werten. Alles andere:
    ?


    Ok, die Alkoholisierung alleine würde auch bei mir dazu führen, dass der Wachmann sofort abgelöst wird und auch fürs Erste nicht mehr eingesetzt wird, möglicherweise auch gar nicht mehr.

  • Das mit der Alkoholisierung mal dahingestellt; es ist auf jeden Fall etwas, was
    1. schon von der BGV C7 § 5 aus untersagt ist
    2. von KEINER Firmenleitung nur im geringsten geduldet werden sollte
    3. eine fristlose Kündigung mit Erlaubnis der Begründung im Arbeitszeugnis nach sich ziehen sollte!


    (Ich weiß, das dritte ist für viele zu hart, aber ich denke eben so!)


    ABER:
    Ich bezweifle etwas, dass ein Chef einen Mitarbeiter der rassistischen Ideologien zugeneigt ist, wenn auch nur minimal, für die Bewachung in einem Asylbewerberheim abstellt!
    DAs wäre eine wirklich harte Fehlbesetzung, die keinem unterlaufen sollte!

  • Hallo BayerLA!


    Du darfst mir glauben, dass ich mich Deinen Vorstellungen dem Alkoholvergehen anschliesse. Leider sehen das die Arbeitsgerichte aber nicht so. Da wird Alkohol im Dienst in der regel nicht als Grund für eine fristlose Kündigung angesehen. Es sind schon mehrere Abmahnungen nötig. Und wenn dann der Kollege ein Attest beibringt, dass er alkoholkrank ist, bist Du als Arbeitgeber erst recht arm dran, denn dann kannst Du ihn wegen seiner Alkoholdelikte nicht kündigen.


    Sorry, aber so sind die Erfahrungswerte hier.


    Zum 2. Punkt, den rassistischen Äusserungen: Nicht immer sieht man gleich, welche Maske einer trägt. Und leider ist es so, dass man manchmal überrascht ist, wessen Geistes Kind jemand ist, wenn er sich unter Alkohol äussert. - Ist übrigens viel Wahres dran, dass man unter Alkoholeinwirkung eher zur Wahrheit neigt.


    Im Übrigen: Ich habe selbst einige Jahre ein Asylbewerberheim bewacht, habe jetzt noch mit der Planung usw. dort zu tun, habe also besten Kontakt sowohl zum Personal, zu den Auftraggebern und natürlich auch zu den Asylbewerbern. Ich lege meine Hand zwar nicht für jeden Kollegen ins Feuer - da würde ich sie mir bestimmt manchmal verbrennen - aber das Personal in "unserem" Heim ist handverlesen und als "Kaderschmiede" "berüchtigt".

  • Das mit der Alkoholisierung mal dahingestellt; es ist auf jeden Fall etwas, was
    1. schon von der BGV C7 § 5 aus untersagt ist
    2. von KEINER Firmenleitung nur im geringsten geduldet werden sollte
    3. eine fristlose Kündigung mit Erlaubnis der Begründung im Arbeitszeugnis nach sich ziehen sollte!


    1 + 2 geht klar, sollte selbstverständlich sein.
    Alk im Dienst geht gar nicht. Wer erwischt wird, wird heimgeschickt.


    Bei 3 sehe ich das etwas differenziert. Kommt eben auf den Einzelfall an.
    Mecklenburger hat es schon angesprochen. Wenn eine Alkoholsucht vorliegt kann ich ihm nicht ohne weiteres kündigen.
    Und da kommt dann wieder der BR aus mir vor: Das ist auch gut so. Alkoholismus ist eine Krankheit. Wegen Krankheit kündigen geht nicht so einfach.
    Ich hatte in meiner BR-Zeit zwei solcher Fälle. Der eine, langjähriger tadelloser Mitarbeiter, wurde erwischt, heim geschickt. Es kam dann raus, dass er alkoholkrank war (seit mehreren Monaten, hat sich schleichend ergeben und wie bei fast allen hat es zunächst niemand bemerkt - die Alkis sind da recht geschickt im Verbergen). Er wurde zur Entgiftung und Reha geschickt, hat es geschafft. Er ist noch heute in jenem Unternehmen tätig, genauso tadellos wie zuvor.
    Der zweite Fall war ähnlich, auch hier ein langjähriger Mitarbeiter ohne Tadel. Er hat es nicht geschafft. Nach der Suchtklinik, drei Monate später, wieder besoffen im Dienst. Da war er dann fällig.

  • ABER:
    Ich bezweifle etwas, dass ein Chef einen Mitarbeiter der rassistischen Ideologien zugeneigt ist, wenn auch nur minimal, für die Bewachung in einem Asylbewerberheim abstellt!
    DAs wäre eine wirklich harte Fehlbesetzung, die keinem unterlaufen sollte!

    ich bezweifle, das es in der Mehrzahl der Unternehmen überhaupt üblich ist, eine persönliche Eignung zu überprüfen. Wer da ist wird genommen.

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