Quelle: Frankfurter Rundschau
ZitatAlles anzeigenZwei Männer sterben in einem Geldtransporter, nachdem der mit einem Schulbus zusammenstoßen ist. Der Fahrer des Busses muss sich dafür nun vor Gericht verantworten.Der Moment am 6. Oktober 2009 um 15.23 Uhr hat sich in das Leben der Menschen eingebrannt: bei den Angehörigen der beiden getöteten Männer, die an dem trüben Herbsttag in dem Geldtransporter gesessen hatten; bei dem Beifahrer, der seine beiden Kollegen sterben sah; bei den Schulkindern, die in dem Bus saßen, der auf der Bundesstraße 8 bei Königstein auf die Gegenfahrbahn geriet; und bei dem Busfahrer, der den Unfall mit zwei Toten und sieben Verletzten verursacht hatte.
Gegen diesen 38-jährigen Mann aus Wiesbaden wurde gestern im Amtsgericht Königstein verhandelt. Die Anklage lautete auf fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung. Im Zuschauerraum saßen die Angehörigen der beiden Todesopfer, bei denen sich der Busfahrer mit stockender Stimme entschuldigte. Seine körperlichen Wunden sind zwar längst verheilt. Der dreifache Vater lässt sich jedoch psychologisch behandeln. „Ich träume jede Nacht davon“, sagte der Mann, der mittlerweile wieder als Busfahrer arbeitet.
Er war am 6. Oktober auf dem Weg nach Idstein einige hundert Meter hinter dem Ortsausgang von Königstein mit Tempo 75 in eine Kurve gefahren. Nach Ansicht eines Gutachters hätte er auf der nassen, mit Laub belegten Straße maximal 54 Stundenkilometer schnell fahren dürfen.
Bei dieser Geschwindigkeit konnte der erfahrene Busfahrer nicht verhindern, dass der Schulbus auf die Gegenfahrbahn geriet. Dort fuhr ein Geldtransporter, darin saßen drei Männer. Mit enormer Wucht prallte der Bus gegen den stabilen Transporter. Der Aufprall war so heftig, dass dieser sogar aufriss und Geld aus dem Fahrzeug flog. Der 46-jährige Mann, der im hinteren Teil des Transporters gesessen hatte, war sofort tot. Der 44-jährige Fahrer starb eine Stunde später.
Auch seelische Verletzungen
Im Bus saßen außer dem Fahrer neun Jugendliche im Alter von zwölf bis 17 Jahren. Sechs von ihnen wurden leicht verletzt, schwerer wogen jedoch die seelischen Verletzungen. Einer der Jugendlichen musste wegen des Traumas in einer psychiatrischen Anstalt behandelt werden.
Der Angeklagte selbst war in der Verhandlung sehr still. Er habe kaum noch eine konkrete Erinnerung, sagte er. Seine Anwältin forderte eine Bewährungsstrafe von sechs Monaten. Die Staatsanwältin plädierte auf eine Bewährungsstrafe von 20 Monaten.
Verurteilt wurde der Mann schließlich zu einer 14-monatigen Bewährungsstrafe. Außerdem muss er eine Geldbuße von 1000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung bezahlen. „Er hat gegen seine Sorgfaltspflicht verstoßen“, meinte die Richterin. Ihr Urteil ist bereits rechtskräftig.