Quelle: t-online
ZitatWer als unverheirateter Vollzeitbeschäftigter arbeitet und einen Stundenlohn von 7,21 Euro verdient, erhält das gleiche Einkommen wie ein Hartz-IV-Empfänger mit dem geplanten Regelsatz von 364 Euro. Das berichtete das "Hamburger Abendblatt" und beruft sich dabei auf Berechnungen des Bundesarbeitsministeriums.
Modellrechnung mit Steuerklasse I
Das Ministerium gehe in seiner Berechnung von einem sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit Steuerklasse I aus, schrieb die Zeitung. Als Kosten für Unterkunft und Heizung, auf die ein Hartz-IV-Empfänger Anspruch hat, würden monatlich 288 Euro unterstellt. Dieser Alleinstehende werde - einschließlich der Freibeträge, die auf sein Einkommen gewährt werden - ab einem monatlichen Bruttoerwerbseinkommen von 1250 Euro von aufstockenden Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts "unabhängig". Dies entspreche bei 40 Arbeitsstunden pro Woche einem Stundenlohn von 7,21 Euro.
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