Hallo.
Meine Frage:
Ist ein Mitarbeiter von einem privaten Sicherheitsdienst wie zum Beispiel
der Türsteher an der Disco
wirklich durch sein übertragenes Hausrecht berechtigt,
dass er den Personalausweis bis zum Verlassen der Gasträume einziehen (behalten) darf?
Wenn der Türsteher mittels Personalausweis kontrollieren möchte,
ob jemand volljährig ist, ok.
Aber
dass die Ausweise bei Personen die unter 18 Jahre alt sind
dann vom Türsteher bis zum Verlassen der Gasträume behalten werden,
finde ich nicht ok.
Wird der Ausweis wie in diesen Fall nicht abgegeben sondern nur vorgezeigt,
so lassen die meisten Türsteher die jungen Leute nicht in die Disco rein.
Ist das wirklich so OK?
Kann so etwas den nicht anders geregelt werden?
Wenn ich das noch richtig weiß,
muss ich doch nur den Staatlichen Behörden
wie eben der Polizei usw. meinen Ausweis aus der Hand geben.
Ansonsten muss ich ihn doch nur vorzeigen.
ODER?
Grüße Bianca