Kameraüberwachung des Arbeitsplatzes in der Pforte

  • Mal ein Konstrukt:


    Was wäre, wenn man davon überzeugt ist, dass der Arbeitsplatz in bzw. die Pforte durch den Auftraggeber kameraüberwacht ist. Natürlich ohne, dass das die betroffenen wissen!


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    Jemand solche Erfahrungen gemacht?


    Was sollte man unternehmen?


    Irgendwelche Anregungen?

  • Mal abgesehen, dass das Überwachen von Menschen am Arbeitsplatz ja verboten ist (die Gründe und Ausnahmen kennen wir ja), würde ich, bevor ich keine BEWEISE gesichert habe, gar nichts machen.


    Sonst geht der Schuss ganz schnell nach hinten los.


    Aber Beweise zu sichern, kann sehr schwierig werden. Und vor allem: Wer ist in die ganze Sache involviert? Wen kann man vertrauensvoll ansprechen?


    Also Observation.


    Mehr fällt mir erst mal nicht ein. :S

  • zuerst einmal muß eine gültige GBV oder BV her die alles bis ins kleinste Regelt und vor allen das Bundesdeutsche Datenschutzgesetz wiederspiegelt. Besteht auch nur der geringste Verdacht das die Folgedaten aus dieser Überwachung zur Leistungs oder Verhaltenskontrolle eingesetzt werden können ist so eine Vereinbarung durch die Gremien zu verneinen, da rechtlich unzulässig! Wer es dann doch macht hat wenn er auffällt ein mächtiges Problem!
    Bis bald