Ist IHK gepr. Werkschutzfachkraft gleich geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft???


  • Hallo.


    Ich bin nun schon mehrmals gefragt worden,
    ob sich eine IHK gepr. Werkschutzfachkraft nun
    geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft nennen darf.

    Ehrlich gesagt, weis ich es nicht.


    Aber wie ist das nun.


    Die IHK gepr. Werkschutzfachkraft gibt es ja nicht mehr

    und als Ersatz wurde ja die geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft geschaffen.


    Grüße
    Blue-Bull

  • Meine bescheidene Meinung:


    Die IHK-geprüfte Werkschutzfachkraft ist IHK-geprüfte Werkschutzfachkraft,
    und die IHK-geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft ist IHK-geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft.


    Die IHK-geprüfte Werkschutzfachkraft darf sich nicht geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft nennen, weil sie das schlichtweg nicht ist.
    Dass die geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft die Nachfolge-Quali für die Werkschutzfachkraft ist, spielt dabei keine Rolle.


    Und die tarifliche Gleichstellung dieser beiden Qualifikationen spielt ebenfalls keine Rolle.

  • Beide aben unterschiedliche Schwerpunkte, die WSFK wurde auf Hinblick auf die Aufgaben im Werk/Objektschutz ausgelegt und die GSSK den veränderten Gegebenheiten in der Branche angepasst. Einige Inhalte der Ausbildung mögen gleich sein, ein reiner Nachfolger mit geänderter Bezeichnung ist die GSSK aber keinesfalls.

  • IHK-Werkschützer konntest du nach mehreren Wochen Lehrgang und Prüfung bei der IHK werden, Voraussetzung war eine abgeschlossene Berufsausbildung oder 5 Jahre Berufserfahrung im Bewachungsgewerbe.
    Die Fachkraft für Schutz und Sicherheit ist ein Lehrberuf mit 3-jähriger Ausbildung.
    Beide sind nicht in allen Bundesländern tariflich "gleich" gestellt, in Hessen z.B. wird die Fachkraft besser bezahlt.

  • Dirty Harry


    Was hat denn nun die Fachkraft für Schutz und Sicherheit mit der Frage zu tun,
    ob sich die IHK-geprüfte Werkschutzfachkraft nun auch IHK-geprüfte Schutz und Sicherheitskraft nennen darf?


    ;)


    Nebenbei: Meines Wissens sind die beiden Qualis "Werkschutzfachkraft" und "Geprüfte Schutz und Sicherheitskraft" bundesweit tariflich gleichgestellt.

  • Zitat

    IHK-Werkschützer konntest du nach mehreren Wochen Lehrgang und Prüfung bei der IHK werden, Voraussetzung war eine abgeschlossene Berufsausbildung oder 5 Jahre Berufserfahrung im Bewachungsgewerbe.
    Die Fachkraft für Schutz und Sicherheit ist ein Lehrberuf mit 3-jähriger Ausbildung.
    Beide sind nicht in allen Bundesländern tariflich "gleich" gestellt, in Hessen z.B. wird die Fachkraft besser bezahlt.


    Ja,
    aber wir reden hier von der „geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft“ und der "IHK gepr. Werkschutzfachkraft"
    und nicht von der „Fachkraft für Schutz und Sicherheit“
    da gibt es einen großen unterschied.


    Grüße
    Blue-Bull

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