Es scheinen schlechte Zeiten anzubrechen, für welche, die sich am Arbeitsplatz gerne mit ihrem Handy vergnügen:
"Ein Arbeitgeber kann seinen Mitarbeitern ohne Zustimmung des Betriebsrates verbieten,am Arbeitsplatz private Handy"s zu nutzen. LG Rheinland-Pfalz,AZ:6TaBV33/09