Als Fachkraft wie ein ungelernter verdienen?

  • Hallo Liebe Wachleute.de Mitglieder:)


    Kurz mal zu mir: Hab jetzt vorkurzem meine 3 Jährige Ausbildung zum Fachkraft für Schutz und Sicherheit erfolgreich abgeschlossen. Nach langen labereien mit meinem Chef musste ich mich für denn Objektschutz Bereich mit knapp 8 € zufrieden stellen. Doch Laut des BDWS Entgelt Übersicht Tabelle müsste ich als gelernter Fachkraft 12 € und etwas mehr die Stunde verdienen, das Argument meines Personalchefs war das der Kunde nur Sicherheitsdienstmitarbeiter will und keine Fachkräfte für Schutz und Sicherheit.Ich hab einige fragen die ich nicht mir ganz so erklären kann. Das wären.....


    1. Ist das gesetzlich zugelassen das jemand als Fachkraft eingestellt wird, aber nur wie als Separat Wachmann der vill. Nur die 34a Sachkundeprüfung hat ausbezahlt wird?


    2. Könnte es sein das meine Firma mich als Fachkraft beim Kunden Vorstellt, dem entsprechend abkassiert und mich davon nichts wissen lässt?


    3. Kann ich das i-wie rauskriegen was der Kunde für mich an meine Firma ausbezahlt?


    Ich kann es i-wie nicht einsehen dass jemand der NULL Ahnung hat ,bzw. kein Fachkraft ist das selbe Stundenlohn bekommt wie jemand der sich Mühe gegeben hat und 3Jahre lang in dem Job die Ausbildung gemacht hat und am Ende seiner Ausbildung nur das selbe Stundenlohn bekommt wie der ohne ne Ausbildung.Naja würde mich auf jedenfalls freuen wenn Ihr mir da behilflich sein könntet.
    Vielen Dank schon mal im Voraus.


    LG
    SECSPE



    Schriftfarbe geändert. colle

  • Hallo Secspe,


    1. Was steht in Deinem Arbeitsvertrag? FfSS oder Sicherheitsmitarbeiter o.ä.? Das ist massgebend. Wenn nicht explizit Fachkraft für Schutz u. Sicherheit steht, können Sie dich anders bezahlen.


    2. Das könnte sein das sie es als Werbeargument nehmen.


    3. Kannst Du nur erfahren wenn Du entweder beim Kunden oder in deiner Verwaltung Einblick in den Vetrag erhälst was so gut wie unwahrscheinlich ist.


    LG X

  • Hallo und willkommen Secspe,
    wie schon von xflame geschrieben, kommt es auf den Arbeitsvertrag an.
    Das was Du beschreibst werden wahrscheinlich einige kennen.Es ist ärgerlich.... :mecker:
    Was hat man euch, in der Ausbildung über die Bezahlung gesagt?

  • Zitat

    Was steht in Deinem Arbeitsvertrag? FfSS oder Sicherheitsmitarbeiter o.ä.? Das ist massgebend. Wenn nicht explizit Fachkraft für Schutz u. Sicherheit steht, können Sie dich anders bezahlen.


    Stimmt nur bedingt.


    Es kommt in erster Linie darauf an, was der Auftraggeber bestellt.
    Wenn der keine Fachkraft bestellt, dann gibts nach Tarif auch keine Bezahlung als Fachkraft.

  • badisch_nsl ist schon richtig aber in erster Linie zählt arbeitsrechtlich der Arbeitsvertrag. Steht in ihm daß er als Fachkraft eingestellt ist wird er danach bezahlt unabhängig von de Anforderung der Autraggebers.


    LG X

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