Zahlung von Hungerlohn ist jetzt eine Straftat!

  • Dies dürfte ein wichtiges Urteil sein.


    http://www.rtl.de/cms/informat…ll/news.html?set_id=50452


  • Gut so. Falls die Mindestlöhne im Sicherheitsgewerbe tatsächlich kommen, gibt es hier ein weites Betätigungsfeld für den Staatsanwalt. Firmen, die bei künftigen Ausschreibungen wegen des Preises unterliegen, sollten vielleicht ein paar Euros für einen Wirtschaftsdetektiv opfern.......

  • Der hätte rückwirkend allen verars..... Mitarbeitern die Differenz zu dem normalen Lohn zahlen sollen!
    Und das gleiche noch einmal an gemeinnützige Organisationen!


    Das wäre eine gerechte "Strafe" gewesen....

  • Zitat

    1000,- Euro - da werden die Arbeitgeber aber zittern vor Angst. Das wird Nachahmer bestimmt nachhaltig abschrecken.


    Die 1000 EUR werden kein zittern auslösen. Da wäre die bisherige Praxis der Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeldrahmen bis zu einer halben Million eher dazu geeignet.


    Aber die Tatsache der Straftat macht es durchaus brisant für manch Arbeitgeber.
    Ordnungswidrigkeiten wirken sich nicht unbedingt auf die Zuverlässigkeit als Unternehmer im Bewachungsgewerbe aus. Straftaten hingegen schon...

  • Ihr dürft nicht von der zu zahlenden Strafe allein ausgehen, mehr gibt das Strafmaß leider nicht her. Viel schmerzlicher dürfte die Nachforderung sein die der Binnenzoll eintreibt. In diesem Fall immerhin fast 70.000 Euro.

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