Urlaub was zählt?

  • Hallo zusammen,



    hab einen Kumpel der im RW dienst in Baden Würtemberg arbeitet, er haz ab 23:12 Urlaub und Fliegt an dem Tag auch Morgens weg. Der letzte Arbeitstag ist folglich der 22.12


    sein AG will das er am 22.12 20 UHr seinen Dienst antritt, da er aber ja Nachts Arbeited hört er erst am 23. 12 um 05 UHr auf also fatisch da wo er schon Urlaub hat.


    Ist das so überhaupt zulässig ? Bzw kann der AG verlangen das er im Urlaub noch den Dienst beendet da er am letzten Urlaubstag ja auch wieder abends 20 Uhr den dienst beginnt.

  • Irgendwie merkwürdig, ich arbeite ja auch nachts, wenn ich Urlaub habe arbeite ich also auch bis 07:00 Uhr früh am ersten Urlaubstag, ich fange allerdings nicht am letzten Urlaubstag wieder an, sondern am darauf folgenden Tag.
    Wenn Deinem Kumpel das zu knapp ist mit der Zeit dann muß er eben am 22.12. seinen ersten Urlaubstag nehmen, wenn es darum geht. Aber auf jeden Fall fängt man nicht am letzten Urlaubstag wieder an zu arbeiten, sondern am darauf folgenden Tag oder Nacht.

  • Aber auf jeden Fall fängt man nicht am letzten Urlaubstag wieder an zu arbeiten, sondern am darauf folgenden Tag oder Nacht.


    Genauso läuft es aber auch umgekehrt.
    Urlaubsbeginn ist 23.12., 00:00 Uhr. Und nicht 05:00 Uhr.
    Man arbeitet ja nicht, wenn man Urlaub hat.


    Der Dienstplaner macht es sich da wieder einfach. So läuft es allerdings nicht. Der Arbeitnehmer kann darauf bestehen, dass er an seinem ersten Urlaubstag nicht mehr arbeiten muss. Punkt.

  • Nun genau so seh Ich das ja auch der tag hat ja nicht um sonst 24 Stunden und geht von 00:00 bis 24 Uhr.


    Denk auch das sie eben dadurch einfach versuchen die Arbeiter auszutricksen wers nicht merkt oder sich nicht wehrt hat halt Pech,


    Nun da mit 22.12 auch noch Urlaub nemen geht halt nicht das eben nur die Tage genehmigt wurden und erst nachdrm die gfrnrmigt wurden jat er gebucht das dachte er eben auch er Arbeitet max bis 22:12 um 00Uhr

  • Es ist ein Irrglaube, wenn man glaubt das ein Urlaubstag wie 8h zählt. Das Urlaubsentgelt wird nach einer im Tarifvertrag festgelegten Formel berechnet, der Satz kann sich ggf. von Monat zu Monat ändern.


    Aber was hat das damit zu tun? Gut, derjenige, der am ersten Urlaubstag noch bis morgens in der Nachtschicht arbeitet wird quasi doppelt bezahlt (Stundenlohn + Zulage für Nachtstunden und dazu oben drauf Urlaubsentgelt für den Tag, ggf. + Urlaubsgeld)
    Aber was hat er von der doppelten Bezahlung, wenn dadurch faktisch ein ganzer Urlaubstag futsch ist?

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