Wie geht es jetzt in der GWT-Branche weiter?

  • Macht euch da doch mal bitte ein paar Gedanken zu.


    Ich werde da auch noch ein paar Informationen zu einholen und Samstag das Thema öffnen.

  • Mit Interesse habe ich die Antworten zum Thema Sanierungstarifvertrag und Securlog gelesen. Was mich jetzt interessieren würde ist eure Meinung zu dem o.g. Thema. Wie ich Stellenweise lesen konnte, haben andere GWT Firmen auch schon Interesse an dem Sanierungstarifvertrag angekündigt.
    Bis jetzt bin ich der Meinung, dass ein Sanierungsvertrag nur dann eingeführt werden kann, wenn das Unternehmen auch wirklich sanierungsfähig ist.
    Beim Goggeln habe ich einen Artikel über die Kötter Gruppe gefunden, dass der Umsatz um 20 Millionen innerhalb der Gruppe in diesem Jahr gesteigert wird. Damit scheidet Kötter schon aus. Bei Unicorn, der Nummer 2 am Markt findet man beim Googeln folgendes:
    Nachdem Unicorn seinen Umsatz im ersten Halbjahr 2009 um über 15% gegenüber dem vergleichbaren Vorjahreszeitraum steigern konnte, entwickelt sich das Unternehmen für Geld- und Werttransporte sowie Dienstleistungen rund um den Bargeldverkehr auch im dritten Quartal positiv. Neue Kunden konnten durch das umfassende Serviceangebot und die hohe Qualität von Unicorn gewonnen werden. Zudem steht die Gesellschaft in engen Verhandlungen mit mehreren potenziellen Neukunden.
    http://kurse.focus.de/news/DGA…lt_id_news_118581957.html


    Damit scheidet Unicorn auch aus. Sollte einer der Firmen jetzt einen Sanierungstarifvertrag abschließen, dann gibt es doch nur zwei Möglichkeiten:
    1. Jeder kann einen Sanierungstarifvertrag abschließen, egal wie die wirtschaftlilche lage ist oder
    2. Die Firma die einen Sanierungstarifvertrag abschließt hat Gott und die Welt angelogen.


    Wer kann mir das erklären?

  • Es muß ja kein Sanierungstarifvertrag sein. Man jann ja auch einen eigenen Haustarif erarbeiten und sich auf die Wettbewerbsverzerrung durch SL zu berufen


    siehe u.a.

    Zitat

    UWG § 3 "Verbot unlauteren Wettbewerbs":
    Unlautere Wettbewerbshandlungen, die geeignet sind, den Wettbewerb zum Nachteil der Mitbewerber, der Verbraucher oder der sonstigen Marktteilnehmer nicht nur unerheblich zu beeinträchtigen, sind unzulässig.


    Quelle: Unlauterer Wettbewerb (UWG)

  • Zitat

    Mit Interesse habe ich die ......................


    :whistling:



    OT :
    deubi, woher kenn ich jetzt nochmal deubi ?

    Einmal editiert, zuletzt von kalle ()

  • Wo kein Kläger ist kein Angeklagter. Ob es möglich ist diese Aktion als unlauterer wettbewerb auszulegen, müssten Juristen kären. das wurde bestimmt schon von anderen Mitbewerbern abgeklopft. glaube nicht das dies so einfach hingenommen wurde.

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