Fall von Stromklau im Centbereich

  • 04.08.2009 | Arbeitsrecht
    Brotausstrich, Kassenbon, Müll - wann wird der erste Arbeitnehmer wegen Gießens einer eingeschleusten Zimmerpflanze gefeuert? Jetzt hat jedenfalls ein Mitarbeiter sein Handy aufgeladen und wurde gekündigt. Was sagt das Gericht?


    Fall von Stromklau im Centbereich


    Ein Fall von Stromklau im Centbereich beschäftigt das Arbeitsgericht Oberhausen. Ein Angestellter hatte regelmäßig sein Handy im Betrieb aufgeladen und auch noch unerlaubt seinen Arbeitsplatz fotografiert. Folge war die fristlose Kündigung.


    Richter: weiterarbeiten, aber anderswo aufladen


    Der Arbeitnehmer fand das eine übertriebene Reaktion und zog vor Gericht. Beim Gütetermin kam es zu keiner Einigung, der Richter hatte eine Weiterbeschäftigung vorgeschlagen. Im Gegenzug sollte sich der Angestellte verpflichten, weder zu fotografieren noch sein Handy aufzuladen. Dazu war der Arbeitgeber nicht bereit.


    Jetzt wird am 29. Oktober verhandelt.

  • Die Schadenssumme beläuft sich auf ca. 0,00014 Euro! Der Mitarbeiter war in der Industrie angestellt! Er war damit beschäftigt, Dichtungen an Gerätschaften zu befestigen/pressen.


    Die Firma (Chef) für Industriedichtungen sah in seinem Verhalten eine Straftat! Sie kündigte dem Mann ( 51 Jahre) der schon seit mehr als 14 Jahre beschäftigt war. Desweiteren geht es noch um Fotos von seinem Arbeitsplatz, die er unerlaubt mit dem Handy angefertigt hat.


    Damit beschäftigt ist das Amtsgericht Oberhausen!


    Bin ja mal gespannt was raus kommt!

    Einmal editiert, zuletzt von daffi ()

  • Eine Firma zog die fristlose Entlassung eines Beschäftigten zurück, weil der bei der Arbeit heimlich sein Handy aufgeladen hatte. Dabei hatte der Mitarbeiter Strom im Wert von weniger als einem Cent verbraucht.


    Das Unternehmen nahm die fristlose Kündigung zurück, wie das Arbeitsgericht der Stadt am Mittwoch mitteilte. Der Arbeiter werde seine Arbeit am Donnerstag wieder aufnehmen, er zog seine Klage zurück.


    [url=http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,640729,00.html]http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,640729,00.html[/url]



    Der Schaden lag nicht bei 0,00014 Cent sondern bei 0,014 Cent.

    Einmal editiert, zuletzt von kalle ()

  • Man muß doch wieder jedes Mal staunen, um welche finanziellen Werte ein Rechtsstreit entbrennen kann. Diesmal um 0,014 Ct - Degegen war der unterschlagene Kassenbon im Wert von 1,70 € dann schon Schwerstkriminalität.

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