04.08.2009 | Arbeitsrecht
Brotausstrich, Kassenbon, Müll - wann wird der erste Arbeitnehmer wegen Gießens einer eingeschleusten Zimmerpflanze gefeuert? Jetzt hat jedenfalls ein Mitarbeiter sein Handy aufgeladen und wurde gekündigt. Was sagt das Gericht?
Fall von Stromklau im Centbereich
Ein Fall von Stromklau im Centbereich beschäftigt das Arbeitsgericht Oberhausen. Ein Angestellter hatte regelmäßig sein Handy im Betrieb aufgeladen und auch noch unerlaubt seinen Arbeitsplatz fotografiert. Folge war die fristlose Kündigung.
Richter: weiterarbeiten, aber anderswo aufladen
Der Arbeitnehmer fand das eine übertriebene Reaktion und zog vor Gericht. Beim Gütetermin kam es zu keiner Einigung, der Richter hatte eine Weiterbeschäftigung vorgeschlagen. Im Gegenzug sollte sich der Angestellte verpflichten, weder zu fotografieren noch sein Handy aufzuladen. Dazu war der Arbeitgeber nicht bereit.
Jetzt wird am 29. Oktober verhandelt.