Hallo liabe Leit !
Hoffentlich kann mir jemand helfen.
Jedesmal wenn ich mich irgendwo bewerbe ,wird dieser Wisch(34a)verlangt,den ich aber nicht brauche,da ich über 12 Jahre Berufserfahrung habe.
Laut einem IHK-Prüfer,der aber selbst nicht weiß,wo das steht (!) braucht man,wenn man vor 2001 mindestens 5Jahre im Sicherheitsgewerbe tätig war,diesen Schein nicht.
Mein Problem ist jetzt daß die Wachfirmen anscheinend die Gewerbeordnung gar nicht kennen und von mir verlangen,daß ich ihnen diese Ausnahmeregelung schriftlich vorlege!
ABER - wo finde ich die?
34a Stichtag
- ötzi
- Erledigt
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Hallo Ötzi Herzlich Willkommen hier im Forum
2. Wer ist von der Sachkundeprüfung befreit?
Personen mit bestimmten Ausbildungsabschlüssen (z. B. Laufbahnprüfung für den mittleren Polizeidienst, Bundesgrenzschutz, mittlerer Justizvollzugsdienst, Fachkraft für Schutz und Sicherheit etc.) sind von der Sachkundeprüfung befreit. Informationen hierzu erhalten Sie von Ihrer IHK. Befreit sind auch Personen, die am 1. Januar 2003 seit mindestens drei Jahren befugt und ohne Unterbrechung im Bewachungsgewerbe tätig sind. Wer am Stichtag weniger als drei Jahre tätig ist oder nur mit Unterbrechungen, der muss bis zum 1. Juli 2005 den Nachweis der erfolgreich abgelegten Sachkundeprüfung erbringen, wenn er in den drei genannten Bereichen tätig bleiben will
ist zwar von der IHK Lüneburg, habe nichts anderes gefunden aber ich Glaube das ist auch bei dir gültig frage einfach mal bei dir in der IHK nach.
P.S wie ging das nochmal mit dem kürzen von Links? -
Diese Erläuterung gibt fast jede IHK heraus.
Grundlage ist aus meiner Sicht das Gesetz zur Änderung des Bewachungsgewerberechts.
Bundesgesetzblattnachzulesen ab § 5
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Andere Frage, warum machst nicht einfach "mal eben" diesen "Wisch"? Ersparst dir das dann in Zukunft.
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Warum die Kosten zahlen?
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Damit ich mir so einen Spiessrutenlauf erspare. Ist ja mit Vorbildung kein großer Act und von der Steuer ist es auch absetzbar.
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