Beiträge von ötzi

    Horus
    Klugscheißerle - durchgehen hatte er gefragt !!!
    Deshalb hab ich die vorherige Tätigkeit ,von Okt..79 April 82 nicht erwähnt !
    Jetzt rechne mal nach.

    So einfach,wie sich das manche Leute hier vorstellen,ist die Sache nicht!
    Die IHK-Lüneburg(danke für den link !)schreibt zum Beispiel unter Pt.4 bei - wer muß unterrichtet werden - Angestellte,die mit der Durchführung von Bewachungsaufgaben nach §34a befasst werden sollen, SOFERN SIE NICHT BEREITS VOR DEM 1.APRIL 96 IN EINEM BEWACHUNGSUNTERNEHMEN BESCHÄFTIGT WAREN und bei - wer muß die Prüfung ablegen - heißts ,wer Kontrollgänge im öffentlichen Raum macht(z.B Citystreifen) ,bei Schutz vor Ladendieben und 3.Bewachung im Einlaßbereich von Diskotheken(Türsteher) - ALSO heißt das für mich ,bei Bewachung von Firmen,die sich ja auf privatem Gelände befinden,greift die Verordnung nicht !
    Also Jungs - weiter mit der Diskusion . . .

    Hallo liabe Leit !
    Hoffentlich kann mir jemand helfen.
    Jedesmal wenn ich mich irgendwo bewerbe ,wird dieser Wisch(34a)verlangt,den ich aber nicht brauche,da ich über 12 Jahre Berufserfahrung habe.
    Laut einem IHK-Prüfer,der aber selbst nicht weiß,wo das steht (!) braucht man,wenn man vor 2001 mindestens 5Jahre im Sicherheitsgewerbe tätig war,diesen Schein nicht.
    Mein Problem ist jetzt daß die Wachfirmen anscheinend die Gewerbeordnung gar nicht kennen und von mir verlangen,daß ich ihnen diese Ausnahmeregelung schriftlich vorlege!
    ABER - wo finde ich die?