City-Streifen wer hat Erfahrung???

  • Wäre erstmal zu klären, ob die Citystreife von der Kommune oder aber von einem Verband (z.B: Einzelhandel) eingekauft wurde.


    zu Kommune


    - in der Regel sind dies Sicherheitsleute, die lt. Landespolizeigesetz bis zum Amtstitel "Polizeibeamte" (nicht im Vollzugsdienst!!!!!!!) eingesetzt werden können. Desweiteren sind sie oft mit hoheitlichen Befugnissen beliehen (Ausweiskontrolle), jedoch leider ohne die dazu nötigen Zwangsmittel diese Rechte auch durchzusetzen (da ja keine Vollzugsbeamte).
    Sie unterstehen in der Regel dem Kommunalen Ordnungsdienst (Ordnungsamt, kommunale Polizeibehörde). Dies ist der maximale Aufgaben- und Rechtsbereich. Kann aber auch abweichen bis hin zu "Einsatz für Privaten"!


    zu Privaten


    - sind in der Regel lediglich Revierstreifen, meist zu Fuss. Sie haben keine besonderen Befugnisse ausser den übertragenen Hausrechten der einkaufenden Teilnehmer (z.B: Verband des Einzelhandels).


    Sind nicht im öffentlichen Raum Besitzdiener!


    Öffentlicher Raum Zuständigkeit = Kommune/Land/Bund!!


    Voraussetzung in beiden Fällen mindestens "Sachkundeprüfung §34a GeWO", da im oder am öffentlichen Raum eingesetzt.

    Einmal editiert, zuletzt von bahn-popeye ()

  • [quote author=bahn-popeye link=topic=7165.msg65911#msg65911 date=1246977500]
    zu Kommune


    - in der Regel sind dies Sicherheitsleute, die lt. Landespolizeigesetz bis zum Amtstitel "Polizeibeamte" (nicht im Vollzugsdienst!!!!!!!) eingesetzt werden können. Desweiteren sind sie oft mit hoheitlichen Befugnissen beliehen (Ausweiskontrolle), jedoch leider ohne die dazu nötigen Zwangsmittel diese Rechte auch durchzusetzen (da ja keine Vollzugsbeamte).
    [/quote]
    - Private Sicherheitsdienste können in aller Regel nicht nach den Polizeigesetzen eingesetzt werden, auch den Amtstitel "Polizeibeamte" kenne ich in keinem Fall.


    - Mir ist kein einziger Fall bekannt, in dem private Sicherheitsdienste für Zwecke der Citystreife tatsächlich mit Hoheitsrechten beliehen wurden (die Beleihung kann in aller Regel auch nicht durch die Kommune erfolgen, sondern ausschließlich durch mittlere Verwaltungsbehörden, z.B. Regierungspräsidien. Sonderfälle wären evtl. die Stadtstaaten Hamburg, Bremen und Berlin)


    - Die Anwendung von Zwangsmittel ist nicht an die Eigenschaft des Vollzugsbeamten gekoppelt. Auch Tarifangestellte der Ordnungsämter können Zwangsmittel anwenden oder Anordnungen im Wege der Ersatzvornahme vollstrecken (bestes Beispiel wäre das Abschleppen...)

    Einmal editiert, zuletzt von badisch_nsl ()

  • Die einzigen privaten die richtig "beliehene" sind somit hoheitliche Rechte ausüben dürfen sind am Flughafen zum Schutz des zivilen Flugverkehrs. Eine Citystreife mit hoheitlichen Rechten auszustatten - Wozu? Zur Idenditätsfeststellung brauchst du keine hoheitlichen Rechte sondern nur die Kooperation deines Gegenübers. Hast du die nicht - rufst du Sheriff.


    Öffentlicher Raum und Besitzdiener geht schon, live erlebt. Christkindlmarktbewachung. Die Buden waren am Stachus und der ist alles andere als privater Raum. Auftraggeber war die Stadt München. Dementsprechend haben wir als Besitzdiener auftreten können um - sinnvollerweise - ggf. die Ansprüche der Besitzer zu wahren. Würde schon sagen das es eine örtlich begrenzte Citystreife war.

  • Citystreife Mannheim, eingesetzt wegen Einstellungsstopp der Kommune. Dienstleistungen konnten jedoch eingekauft werden. Deshalb Vergabe eines Auftrages an die damalige Raab Karcher Sicherheit Mannheim.


    Unterstellung: Ordnungsamt Mannheim
    Bezeicnung: Polizeibeamter nach BaWü Polizeigesetz
    Aufgaben: Überwachung der Polizei VO der Stadt Mannheim/Grünstätten VO Stadt Mannheim
    Beleihung: Personenüberprüfung
    Einschränkung: Keine zwangsweise Durchsetzung der Personenüberprüfung


    OK ich hatte vergessen zu erwähnen, dass dies schon einige Jahre zurück liegt. Die Beleihung erfolgte übrigens durch das RP Karlsruhe.



    Bzg des Begriffs "Beamter":


    Nicht überall wo Beamter im Gesetz draufsteht ist Beamter drin. Dazu sollte man die Definition in den Polizeigesetzen/ -VOs heranziehen. Es gibt einige Polizeibeamte, die tatsächlich nur Tarifangestellte sind. Dennoch werden sie als PVBs bezeichnet.
    Hier in Mannheim sind die Angehörigen des Ordnungsamtes (Ordnungsdienst) Polizeibeamte nach Polizeigesetz des Landes BaWü dennoch sind es meist nur Angestellte des öffentlichen Dienstes. Es sei denn, sie waren bereits Beamte bevor sie zum Ordnungsdienst kamen.


    Dass die Beleihung mit der Personenüberprüfung nicht berauschend war, will ich gar nicht bestreiten. Denn zu der Variante, die mir als rein Privatem zu Verfügung stehen, gab es nur einen Unterschied. Wir konnten uns nicht der Amtsanmassung schuldig machen. Dennoch war es die Übertragung eines hoheitlichen Aktes an uns privaten Mitarbeiter eines privaten Bewachungsunternehmens.

  • [quote author=bahn-popeye link=topic=7165.msg65939#msg65939 date=1247057352]
    Dass die Beleihung mit der Personenüberprüfung nicht berauschend war, will ich gar nicht bestreiten. Denn zu der Variante, die mir als rein Privatem zu Verfügung stehen, gab es nur einen Unterschied. Wir konnten uns nicht der Amtsanmassung schuldig machen. Dennoch war es die Übertragung eines hoheitlichen Aktes an uns privaten Mitarbeiter eines privaten Bewachungsunternehmens.
    [/quote]


    Da schau her, was es nicht alles gibt.... Kann mir auch gut vorstellen das es gerade wegen der Amtsanmaßung als eine Art Schutzfunktion gemacht wurde, bzw. als Rechtliche Grundlage das (Personenüberprüfung) überhaupt zu fordern.

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